10Jun2014 Unternehmen

    Wenn Mieter nicht zahlen: Jetzt noch mehr Sicherheit mit der R+V-Mietschutz­Police - Vermietertelefon hilft bei Mietstreitigkeiten

    Die R+V Mietschutzpolice sichert sie vor Zahlungsausfällen und Schäden der Mieter.

    Lange hat Max M. über seine Altersvorsorge nachgedacht. Schließlich kauft er sich zwei Wohnungen und vermietet diese, um monatlich ein zusätzliches Einkommen zu haben. Doch ein Mieter entpuppt sich als Mietnomade - dabei hatte sich Max M. Gehaltsnachweise vorlegen lassen und eine gute Bonitätsauskunft erhalten. Schon im dritten Monat bleiben die Mietzahlungen aus. Der Mieter lässt die Wohnung verkommen. Dann ist er auf einmal ganz verschwunden. Schadenhöhe: 20.000 Euro. Ob aus Vorsatz, aufgrund von Krankheit oder Arbeitslosigkeit: Wenn Mieter nicht mehr zahlen, trifft es meist auch die Vermieter hart. Auf über zwei Milliarden Euro pro Jahr schätzt die Eigentümerschutzgemeinschaft Haus & Grund die Mietrückstände in Deutschland. Vermieter können dadurch selbst in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Denn fehlende Mieteinnahmen oder hohe Renovierungskosten sind oft nicht durch eigene Rücklagen gedeckt.

    R+V kümmert sich um die Instandsetzung aus einer Hand

    Bereits seit 2011 sichert die R+V-MietschutzPolice private Vermieter umfassend ab. Die Police ersetzt im Schadenfall fehlende Mieteinnahmen sowie Sachschäden und übernimmt Entrümpelungs- und Renovierungskosten. Neu ist: R+V erstattet jetzt auch Einlagerungskosten und Schäden, die nach dem Tod des Mieters entstehen. Weiterer Pluspunkt: Auf Wunsch kümmert sich R+V um die Behebung der Sachschäden und vermittelt dem Kunden ein entsprechendes Dienstleistungsunternehmen. Zudem hat R+V ein Vermietertelefon eingerichtet: Hier kann sich der Vermieter bei Streitigkeiten mit seinem Mieter telefonisch anwaltlich beraten lassen. Vermieter können zwischen einer Versicherungssumme von 5.000, 10.000, 15.000 oder 20.000 Euro wählen.

    Auf einen Blick - das übernimmt die R+V-MietschutzPolice:

    • Mietrückstände und Nutzungsentgelt einschließlich Nebenkosten
    • Renovierungs- und Sanierungskosten
    • Grundreinigung und Desinfektionskosten
    • Entgangene Mieteinnahmen für die Dauer der Renovierung - bis zu drei Monatsmieten
    • Reparatur oder Ersatz von zerstörten, beschädigten oder entwendeten Gegenständen der Wohnungseinrichtung
    • Entrümpelungs- und Einlagerungskosten - bis zu zwei Monaten
    • Sofortiger Versicherungsschutz für Neu- und Bestandsmieter
    • Unterstützung bei der Beseitigung von Sachschäden
    • Vorschusszahlung bereits vor gerichtlicher Festsetzung der Ansprüche
    • Telefonische Rechtsberatung bei Streitigkeiten mit dem Mieter