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Berufsunfähigkeit: R+V bietet neue BU-Versicherung an
Die R+V hat die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) nicht nur auf Unisex umgestellt, sondern auch inhaltlich überarbeitet. So steigt ab sofort die Zahl der Berufsgruppen in der neuen BUZ von vier auf acht. Dadurch sinken für viele Berufe die Beiträge:
Für viele Berufe sinken die Beiträge - Viele Männer zahlen trotz Unisex weniger
Dank einer feineren Einstufung reduzieren sich für Neukunden bei einigen Berufen die Beiträge zum Teil erheblich, etwa für Maschinenbau-Ingenieure oder Exportkaufleute. Für viele Männer wird es - trotz Unisex - günstiger: In mehreren Berufen sinken aufgrund der neuen Einteilung die Beiträge, beispielsweise für Mechatroniker, Dreher und Bankkaufmänner. Zusätzlich verzichtet R+V mit der Neukalkulation in allen Berufsgruppen auf eine abstrakte Verweisung.
Auch innerhalb einiger Berufe gibt es ab sofort Zusatzkriterien, durch die das Berufsunfähigkeitsrisiko besser eingestuft werden kann. Ein Beispiel: Der Handwerksmeister, der mehr als zehn Mitarbeiter führt und fast ausschließlich geschäftsführend tätig ist, wird seltener berufsunfähig als ein mitarbeitender Handwerksmeister. Deshalb sorgen die Zusatzkriterien "90 Prozent Schreibtischtätigkeit", "Führung von mehr als zehn Mitarbeitern" sowie auch "Akademiker" künftig für niedrigere Beiträge.
Neue Bedingungen bieten Vorteile für Azubis, Studenten und Selbstständige
Mit der Neuauflage der BUZ hat R+V auch die Bedingungen überarbeitet. Davon profitieren beispielsweise Auszubildende, Studenten und Selbstständige. Bei Azubis wird bei der Prüfung, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt, der mit der Ausbildung angestrebte Beruf zugrunde gelegt. Anders ist es dagegen bei Studenten: Hier spielt die "Studierfähigkeit" eine Rolle. Liegt bereits während des Studiums ein unterschriebener Arbeitsvertrag vor, der den Abschluss des Studiums voraussetzt, wird bei der Prüfung die im Arbeitsvertrag genannte Tätigkeit zugrunde gelegt.
Für Selbstständige hat die R+V Versicherung die so genannte Umorganisationsprüfung deutlich transparenter gestaltet. Bei Betrieben mit weniger als fünf Mitarbeitern verzichtet R+V ab sofort generell auf die Umorganisationsprüfung.
Ändert sich die Lebenssituation, haben die Kunden bei bestimmten Ereignissen die Möglichkeit, die Höhe ihrer Berufsunfähigkeitsrente ohne erneute Gesundheitsprüfung anzupassen. Diese Nachversicherungsgarantie wurde erweitert und gilt nun beispielsweise auch im Fall einer Baufinanzierung oder bei der erstmaligen Aufnahme einer selbstständigen hauptberuflichen Tätigkeit.
Weitere Informationen zur neuen BUZ gibt es auf der R+V-Homepage www.ruv.de.