23Apr2012 Unternehmen

    R+V: Überstundenkonten vor Insolvenz schützen – mit vielen Vorteilen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

    Wenn dem Unternehmen die Pleite droht, sind auch die Zeitguthaben der Mitarbeiter in Gefahr. Denn die Überstunden, welche die Mitarbeiter in Monaten mit guter Auftragslage geleistet haben, werden bei einer Insolvenz von der Bundesagentur für Arbeit nicht abgesichert.

    Die R+V Versicherung bietet nun eine Möglichkeit, die Arbeitszeitkonten bei der Insolvenz zu schützen: Die Kautionsversicherung (KTV) bürgt für alle Mitarbeiter eines Unternehmens, die an der flexiblen Arbeitszeitregelung teilnehmen. Der Versicherungsnehmer benennt den Treuhänder, der bei einer Insolvenz die Zahlungen aus der Versicherung in Empfang nimmt und an die Beschäftigten weitergibt.

    Gerade im Baugewerbe ist es Gang und gäbe, saisonale Auftragsspitzen über Arbeitszeitkonten abzufedern. Meist werden diese Zeitguthaben innerhalb eines Jahres wieder abgebaut, wenn Schnee und Frost die Arbeit stoppen. So mancher Tarifvertrag sieht für diese Fälle bereits eine Insolvenzsicherung vor - Dachdecker, Steinmetze, Garten- und Landschaftsbau sind nur einige Beispiele. Doch setzen nur wenige Arbeitgeber diese Vorgaben um, dabei bietet die R+V-Lösung auch ihnen handfeste Vorteile: Wenn jahreszeitliche oder konjunkturelle Auftragsschwankungen einfach zum Geschäft gehören, muss sich der Chef darauf verlassen können, dass die Mitarbeiter zu Überstunden bereit sind - anders wird er im Wettbewerb kaum bestehen. Auch bei der Suche nach neuen, gut qualifizierten Mitarbeitern kann ein Insolvenzschutz für Zeitguthaben ein starkes Argument für gerade diesen Betrieb darstellen. Und schließlich wird die Kreditlinie des Unternehmens geschont, da nur eine anteilige Besicherung erforderlich sein wird. Nähere Informationen zur Kautionsversicherung gibt es in allen Volksbanken und Raiffeisenbanken.

    Rechenbeispiel 1:

    5 Arbeitnehmer mit einem Stundenlohn von 20,- EUR sammeln auf ihren Arbeits- und Entgeltkonten jeweils ein Zeitguthaben von 150 Stunden innerhalb eines Jahres. Dies ergibt eine Bürgschaft in Höhe von 15.000 EUR.

    Jahresbeitrag für das Unternehmen: 300,- EUR

    Rechenbeispiel 2:

    40 Arbeitnehmer mit einem Stundenlohn von 20,- EUR sammeln auf ihren Arbeits- und Entgeltkonten jeweils ein Zeitguthaben von 150 Stunden innerhalb eines Jahres. Dies ergibt eine Bürgschaft in Höhe von 120.000 EUR.

    Jahresbeitrag für das Unternehmen: 2.400,- EUR

    Definition:

    Der Begriff "Arbeitszeitkonto" stammt aus dem Personalwesen. Hierbei wird auf schriftliche oder elektronische Weise die tatsächlich geleistete Arbeit (inklusive Urlaub, Krankheit, Überstunden etc.) des Mitarbeiters protokolliert und mit der arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich zu leistenden Arbeitszeit verrechnet. Hat der Arbeitnehmer mehr gearbeitet als vertraglich vereinbart, weist das Arbeitszeitkonto ein Guthaben auf, ansonsten ein Defizit. In den deutschen Unternehmen existieren zahlreiche Varianten solcher Flexikonten, vom Kurzzeitkonto über die Beschäftigungssicherungskonten bis hin zum Jahresarbeitszeitkonto.