- Startseite
- Newsroom
- Infocenter
- Zitrusöl: Nach der Massage lieber in den Schatten
Zitrusöl: Nach der Massage lieber in den Schatten
Erst die Ölmassage, dann das Sonnenbad: Was nach Erholung klingt, kann zu schmerzhaften Hautreaktionen führen. Denn bestimmte ätherische Öle machen die Haut empfindlicher für UV-Strahlung. Darauf weist das Infocenter der R+V Versicherung hin.
Vorsicht ist vor allem bei Massageölen geboten, die Bergamotte, Limette, Zitrone oder Grapefruit enthalten. Auch Angelikawurzelöl kann problematisch sein. „Bestimmte Inhaltsstoffe können mit UV-Strahlung reagieren und eine entzündliche Hautreaktion hervorrufen“, sagt Torben Thorn, Gruppenleiter Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltmanagement bei der R+V Versicherung. „Mediziner sprechen dann von phototoxischen Reaktionen.“ Die Folgen reichen von Rötungen und brennenden Schmerzen bis hin zu Blasenbildung wie bei einer Verbrennung. „Besonders gefährdet sind Menschen mit heller oder empfindlicher Haut“, ergänzt Thorn.
Fenster schützen nicht vor UVA-Strahlen
Auch an bewölkten Tagen kann die UV-Strahlung ausreichen, um die Haut zu schädigen. Hinzu kommt: UV-Strahlen dringen durch Fensterglas – etwa im Auto, im Hotelzimmer oder im Wintergarten. Leichte Sommerkleidung schützt ebenfalls nicht immer ausreichend vor der Strahlung. Nach einer Massage mit kritischen Ölen sind deshalb nicht nur Sonnenbad und Solarium tabu. Die betroffenen Hautstellen sollten besonders sorgfältig vor UV-Strahlung geschützt werden, etwa durch dichte Kleidung. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, fragt vor der Massage nach, ob Zitrusöle oder Angelikawurzelöl enthalten sind. „Ist das der Fall, sollte die Massage besser auf den Abend gelegt werden“, rät R+V-Experte Thorn. Einfaches Abwaschen oder Abreiben des Öls reicht zudem nicht unbedingt aus: Es können Rückstände auf der Haut bleiben.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Grundsätzlich gilt: Sonnencreme immer großzügig auftragen und nach dem Baden, Abtrocknen oder Schwitzen erneuern.
- Alte Sonnencreme entsorgen, wenn sie ungewöhnlich riecht, sich verfärbt hat oder sich Bestandteile getrennt haben.
- Sonnencreme nach dem Öffnen nur so lange verwenden, wie auf der Verpackung angegeben.
- Bei starken Rötungen, Blasen oder Schmerzen ärztlichen Rat einholen.
Gesa Fritz
Pressesprecherin Kfz, Agrar- und Sachversicherungen, Rückversicherung, Verbraucherthemen, Studie „Die Ängste der Deutschen“