31Mai2023 Bauen, Wohnen & Technik

    Kaputt oder verschwunden: Umzugsschäden sofort melden

    Geschirr zerbrochen, Möbel zerkratzt: Beim Wohnungswechsel kann schnell einmal etwas kaputt gehen. Meist haftet das Umzugsunternehmen für Beschädigungen und Verluste. Wichtig ist jedoch, dass Betroffene sich sofort melden, warnt das Infocenter der R+V Versicherung.

    Mehr als acht Millionen Menschen ziehen jedes Jahr in Deutschland um – und jeder fünfte engagiert dafür ein Unternehmen. Doch auch geübte Möbelpacker lassen einmal eine Kiste fallen oder zerkratzen das Parkett. „Solche Schäden sind meist über das Umzugsunternehmen versichert“, sagt Andreas Huber, Logistik-Experte bei der R+V Versicherung. „Damit sie die Schäden bezahlt bekommen, müssen sich Betroffene allerdings schnell mit der Spedition in Verbindung setzen.“

    Huber rät deshalb, das Hab und Gut sofort zu untersuchen – auch wenn sich direkt nach dem Umzug die Aufgaben türmen. „Wenn Schäden äußerlich gut erkennbar sind oder gar ein Stück fehlt, haben Kundinnen und Kunden nur bis zum nächsten Tag Zeit. Dann müssen sie den Schaden melden, schriftlich oder per E-Mail.“ Bei äußerlich nicht sichtbaren Beschädigungen gilt eine Frist von 14 Tagen. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn eine verpackte Vase einen Sprung hat, der Karton von außen aber nicht beschädigt ist. Nach Ablauf der Rügefrist erlöschen die Schadenersatzansprüche, Kundinnen und Kunden müssen die Kosten selbst tragen.

     

    Umzugsgut ist meist zum Zeitwert versichert

    Wichtig zu wissen: Geschädigte bekommen grundsätzlich nur den Zeitwert ersetzt – und dieser kann nach ein paar Jahren schon sehr gering sein. Bei besonders wertvollen Stücken kann es sich deshalb lohnen, zusätzlich eine Transportversicherung über das Umzugsunternehmen abzuschließen, mit der man sein Hab und Gut zum Neuwert versichern kann.

     

    Nicht jeder Schaden wird ersetzt

    Es gibt auch Ausnahmen von der Haftung: „Das Umzugsunternehmen haftet beispielsweise nicht, wenn eine Kundin oder ein Kunde die Sachen selbst unzureichend eingepackt hat“, erklärt R+V-Experte Huber. Wer etwa Zerbrechliches nicht genügend polstert, kann das Unternehmen nicht dafür verantwortlich machen, wenn es als Scherbenhaufen in der neuen Wohnung ankommt. Auch für Edelsteine, Geld, Münzen, Wertpapiere und Urkunden müssen Umzugsunternehmen nicht geradestehen – ebenso wenig wie für lebende Tiere oder Pflanzen.

     

    Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
    • Manchmal fallen Verluste oder Beschädigungen bereits während des Umzugs auf. Dann ist es wichtig, die Mängel auf einer Quittung zu vermerken oder auf dem Arbeitsschein, den sich die Möbelpacker als Leistungsnachweis unterschreiben lassen.
    • Bei besonders wertvollen Gegenständen kann es sinnvoll sein, den Einpack-Service des Umzugsunternehmens zu nutzen. Dann übernimmt dieses die vollständige Haftung bei Beschädigungen.
    • Für Erinnerungsstücke und Fotos, die lediglich einen emotionalen Wert haben, gibt es keinen oder nur einen geringen finanziellen Ersatz. Alternative: im eigenen Auto transportieren.
    Kontakt für die Medien

    Gesa Fritz

    Pressesprecherin Kfz- und Sachversicherungen, Rückversicherung, Verbraucherthemen, Studie „Die Ängste der Deutschen“

    0611 533-52284

    gesa.fritz@ruv.de

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