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Verkratzt und angeknabbert: Tiere in der Mietwohnung
R+V-Infocenter: Kratzer im Parkett, Flecken auf dem Teppichboden: Haustiere hinterlassen in Mietwohnungen oft Spuren. Doch nicht für alle Schäden muss der Besitzer aufkommen, wenn er auszieht. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam.
Normale Gebrauchsspuren gehören dazu
Ein Mieter darf seine Wohnung bei Auszug mit „normalen“ Gebrauchsspuren hinterlassen. „Dazu gehören zum Beispiel einzelne oberflächliche Kratzer im Boden oder Druckstellen durch Möbel“, sagt Sascha Nuß, Jurist bei der R+V Versicherung. Anders wird das unter Umständen beurteilt, wenn die Tiere Wände oder Türe erheblich zerkratzen oder mitvermietete Teppiche anknabbern. „Soweit es für sie zumutbar ist, müssen Mieter vermeiden, dass die Wohnung beschädigt wird. Das gilt auch dann, wenn der Vermieter die Tierhaltung im Mietvertrag ausdrücklich erlaubt“, erläutert der R+V-Experte.
Gesa Fritz
Pressesprecherin Kfz- und Sachversicherungen, Rückversicherung, Verbraucherthemen, Studie „Die Ängste der Deutschen“