09Dez2020 Bauen, Wohnen & Technik

    Dubiose Haustürgeschäfte mit Feuerlöschern

    R+V-Infocenter: Feuerlöscher sollten in keinem Haushalt fehlen – gesetzlich vorgeschrieben sind sie jedoch nicht. Das Infocenter der R+V Versicherung warnt deshalb vor unseriösen Händlern, die von Haus zu Haus ziehen und das Gegenteil behaupten.

    Feuerlöscher sind wichtig, aber keine Pflicht

    Die Vorstellung, dass das Eigenheim in Flammen aufgeht, ist ein Albtraum für alle Hausbesitzer. Mit dieser Angst spielen Betrüger, die meist überteuerte Feuerlöscher und Wartungsverträge
    an der Haustür verkaufen. Das Hauptargument dieser selbsternannten „Brandschutzexperten“: Die Feuerlöscher und deren regelmäßige Wartung seien Pflicht. „Das stimmt meistens nicht – und zwar unabhängig davon, ob die Hausbesitzer mit Gas oder Öl heizen. Nur in Ausnahmefällen schreiben die Behörden noch Feuerlöscher in Privathaushalten vor", sagt Torge Brüning, Brandschutzingenieur bei der R+V Versicherung. „Genauso wenig hängt dann der Versicherungsschutz im Schadenfall davon ab, ob es einen Feuerlöscher im Haushalt gibt oder nicht."

    Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
    • Für Haustürgeschäfte ab einem Wert von 40 Euro gilt grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Damit
      können sich Verbraucher von einem übereilt abgeschlossenen Vertrag in den
      meisten Fällen wieder lösen – ganz ohne Begründung.
    • Kommen Feuerlöscher im Brandfall zum Einsatz, übernehmen die Versicherungen
      die Kosten für die neue Füllung beziehungsweise den Ersatz.
    • Auch wenn er regelmäßig gewartet wurde: Spätestens nach 25 Jahren ist es Zeit für einen neuen Feuerlöscher. Der alte Feuerlöscher sollte fachgerecht entsorgt werden, zum Beispiel auf dem Wertstoffhof. 
    Kontakt für die Medien

    Gesa Fritz

    Pressesprecherin Kfz- und Sachversicherungen, Rückversicherung, Verbraucherthemen, Studie „Die Ängste der Deutschen“

    0611 533-52284

    gesa.fritz@ruv.de