19Dez2023 Verbraucher & Recht

    Smartes Spielzeug: Im Kinderzimmer abgehört?

    Per App gesteuerte Fahrzeuge und Puppen mit eingebauter Kamera: Spielzeug für Kinder wird immer digitaler. Doch damit steigt auch das Risiko, dass sensible Daten in falsche Hände geraten, warnt das Infocenter der R+V Versicherung.

    Die Verkaufszahlen von smarten Spielsachen wachsen seit Jahren. „Für Kinder haben sie einen großen Reiz, weil Interaktionen möglich sind“, sagt Tobias Messer, Syndikusrechtsanwalt und Konzern-Datenschutzbeauftragter bei der R+V Versicherung. Doch damit sind auch Risiken verbunden: Über Spielzeuge mit Internet- oder Bluetooth-Verbindung können Informationen aus dem Kinderzimmer nach außen gelangen. „Wenn im Spielzeug ein Mikrofon oder eine Kamera eingebaut ist, werden unter Umständen Daten zum Aufenthaltsort und den Gewohnheiten der Kinder gesammelt“, erklärt R+V-Experte Messer.

    Hinzu kommt: Nicht ausreichend gesicherte Bluetooth-Verbindungen bergen Gefahren. „Wenn das Spielzeug mit einem Lautsprecher und einem Mikrofon ausgestattet ist, kann theoretisch im Umkreis jeder mit einem Smartphone auf das Spielzeug zugreifen, das Kind abhören oder sogar mit ihm sprechen“, warnt Messer. Ob die Bluetooth-Verbindung oder andere Funkschnittstellen ausreichend gesichert sind, können Eltern beim Kauf des Spielzeugs jedoch in der Regel gar nicht erkennen.

     

    Kinder können Opfer von Identitätsdiebstahl werden

    Mit manchen Puppen oder Robotern können sich die Kinder auch unterhalten. Die Hersteller können dadurch wertvolle Informationen erhalten, die sie etwa für Werbezwecke verwenden können. Ein weiteres Problem: Sind die Daten auf Hersteller-Servern nicht ausreichend gesichert, können auch Kinder Opfer von Identitätsdiebstählen werden. Gestohlene Identitäten können zum Beispiel für Bestellungen oder Chats unter falschem Namen missbraucht werden.

     

    Privatsphäre schützen 

    Der R+V-Experte rät Eltern deshalb, bei digitalem Spielzeug genau hinzuschauen und umsichtig zu handeln: „Die Privatsphäre der Kinder ist ein hohes Gut und sollte geschützt werden.“ Deshalb sollten Eltern möglichst wenig Daten weitergeben. „Apps sollten nur die Rechte bekommen, die für das Spiel notwendig sind, und nach Möglichkeit keinen Zugriff auf persönliche Daten“, rät Tobias Messer. Empfehlenswert ist auch ein Blick in die Datenschutzhinweise der Hersteller, bevor ein digitales Spielzeug gekauft wird. Hier sollte festgeschrieben sein, welche personenbezogenen Daten wie lange gespeichert werden und ob sie auch an Dritte übermittelt werden – und das vielleicht sogar außerhalb der Europäischen Union. Ähnliches gilt für Apps, die mit dem Spielzeug verknüpft sind. „Wenn die Datenschutzhinweise nicht deutlich formuliert und nachvollziehbar ist, sollte man die Finger davonlassen – und vor allem keine Daten preisgeben“, sagt Messer.

     
    Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
    • Das Nutzerkonto des Kindes löschen, wenn das smarte Spielzeug nicht mehr genutzt wird.
    • Vor dem Kauf die Funktionen des Spielzeugs prüfen: Ist es mit dem Internet verbunden? Zeichnen Mikrofone alles auf, was in der Nähe des Spielzeugs gesprochen wird?
    • Die Dateneingabe auf das erforderliche Minimum beschränken und die Datenschutzhinweise prüfen. Hier erfahren die Eltern, ob die personenbezogenen Daten nur lokal verarbeitet werden und an wen sie konkret gehen.
    • Ein passwortgeschützter WLAN-Zugang senkt das Risiko, dass unberechtigte Daten abgreifen. Dieses Risiko besteht für alle Geräte mit WLAN-Zugang.
    • Auch nicht vernetztes Spielzeug kann über smarte Funktionen verfügen und zum Beispiel auf Sprachbefehle reagieren. Bei diesen Plüschtieren, Autos oder Puppen ist die Software schon integriert und eine Internetverbindung nicht notwendig. Dadurch besteht in der Regel kein Sicherheitsrisiko.
    Kontakt für die Medien

    Gesa Fritz

    Pressesprecherin Kfz- und Sachversicherungen, Rückversicherung, Verbraucherthemen, Studie „Die Ängste der Deutschen“

    0611 533-52284

    gesa.fritz@ruv.de

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