26Aug2026 Bauen, Wohnen & Technik

    Mit Baugerüst kommen Einbrecher leichter ans Ziel

    Ob neue Farbe oder Wärmedämmung: Für viele Bauarbeiten ist ein Gerüst am Haus notwendig. Gleichzeitig eröffnet es Einbrechern den Weg über Fenster und Balkone in die Wohnung. Das Infocenter der R+V Versicherung rät deshalb, während der Bauarbeiten besonders auf die Sicherheit zu achten – und die Versicherungsbedingungen zu prüfen.

    Ein Baugerüst wirkt für Einbrecher wie eine zusätzliche Leiter. Täter gelangen damit deutlich leichter in obere Stockwerke, die sonst schwer erreichbar sind. „Durch ein Gerüst kann sich die Gefahr für einen Einbruch deutlich erhöhen“, sagt Christine Gilles, Expertin für Sachversicherungen bei der R+V Versicherung. Deshalb sollten Bewohner Fenster und Balkontüren geschlossen halten und alle Türen zusätzlich abschließen. Das gilt auch in den oberen Etagen.

    In einigen Fällen müssen Versicherte ein Baugerüst ihrer Hausratversicherung melden. Das hängt vom Versicherungsvertrag ab. „Wir sprechen dabei von einer ‚Gefahrerhöhung‘“, erklärt Christine Gilles. „Die entsprechenden Regelungen finden sich dann in den Versicherungsbedingungen.“

     

    Regelungen unterscheiden sich

    Auch andere Veränderungen an Haus und Wohnung können Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben. Das kann zum Beispiel sein, wenn eine Wohnung über Wochen leer steht oder im Erdgeschoss plötzlich ein Gewerbebetrieb einzieht. Welche Fälle gemeldet werden müssen, ist jedoch von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich geregelt. Wer unsicher ist, sollte die Veränderung schriftlich melden – etwa per E-Mail oder über das Kundenportal. Dann prüft die Versicherung, ob und wie sich das Risiko verändert. „Im Zweifel ist es immer besser, eine Veränderung zu viel zu melden als zu wenig“, betont R+V-Expertin Christine Gilles. Oft bleibt der Beitrag trotz der Mitteilung unverändert.

     

    Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
    • Bei Bauarbeiten am Haus sollten Leitern, Werkzeuge und Baumaterial nach Feierabend weggeschlossen oder gesichert werden. Die Gerüstzugänge sollten zudem abgesperrt sein. 
    • Wertgegenstände und wichtige Unterlagen nicht offen sichtbar aufbewahren.
    • Kommt es zum Einbruch, müssen Betroffene sofort die Polizei informieren und den Schaden anschließend der Versicherung melden. Bis zum Eintreffen der Polizei nichts verändern oder aufräumen.
    • Wertgegenstände regelmäßig dokumentieren, fotografieren und Belege aufbewahren. Das erleichtert die Schadenregulierung.
    Kontakt für die Medien

    Gesa Fritz

    Pressesprecherin Kfz, Agrar- und Sachversicherungen, Rückversicherung, Verbraucherthemen, Studie „Die Ängste der Deutschen“

    0611 533-52284

    gesa.fritz@ruv.de

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