16Aug2022 Bauen, Wohnen & Technik

    Häufig unterschätzt: Unwetterschäden in Kleingärten

    Beschädigte Gartenhäuser, umgestürzte Bäume: Die Unwetter der vergangenen Wochen und Monate haben auch in vielen Schrebergärten gewütet – und weitere könnten folgen. Für die Kleingärtnerinnen und -gärtner kann das teuer werden. Denn viele Schäden sind nicht über die Wohngebäude- oder die Hausratversicherung abgedeckt, warnt das R+V-Infocenter.

    Zäune, Bäume, Pflanzen und Gartenmöbel in Kleingärten sind Unwettern oft schutzlos ausgeliefert. Dasselbe gilt für Garten- und Gewächshäuser oder Geräteschuppen. „Meist sind diese sehr einfach gebaut und halten Naturgewalten nicht lange stand“, sagt Expertin Christine Gilles von der R+V Versicherung. Defekte Dächer, Wasserschäden oder Brände sind die Folge.

     

    Schrebergärten extra absichern

    Das kann für die Besitzerinnen und Besitzer hohe Kosten nach sich ziehen. „Bei Schrebergärten greifen die Hausrat- und die Wohngebäudeversicherung normalerweise nicht“, erklärt R+V-Expertin Gilles. Diese treten nur ein, wenn sich das Nebengebäude direkt auf dem Grundstück des Wohnhauses befindet. „Deshalb sollten Schrebergärtnerinnen und Schrebergärtner ihre grüne Oase mit einer speziellen Police absichern“, so Gilles weiter. Dabei geht es nicht nur um Schäden durch Unwetter, sondern auch um Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Feuer. Ein weiterer Hinweis der Expertin: „Einige Kleingartenvereine bieten ihren Mitgliedern eine Gruppenversicherung an. Wer sich dieser anschließen möchte, sollte vorher genau prüfen, welche Schäden sie abdeckt.“

    Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
    • Kleingärtnerinnen und Kleingärtner sollten bei Unwetterwarnungen vorbeugen und ihren Garten wetterfest machen, also beispielsweise Gartenmöbel und Blumentöpfe sichern und das Dach auf Dichtigkeit prüfen. Mindestens einmal im Jahr sollten zudem die Bäume auf dem Grundstück einer Kontrolle unterzogen werden.
    • Nach dem Sturm ist ein gründlicher Check fällig – auch wenn auf den ersten Blick keine Schäden zu sehen sind. Das gilt besonders für das Gartenhaus und die Bäume.
    • Wer einen Schrebergarten besitzt, haftet unter Umständen auch für Schäden an anderen Parzellen, etwa wenn ein Baum auf das Nachbargrundstück fällt. Dann tritt normalweise die Privathaftpflichtversicherung ein.
    Kontakt für die Medien

    Gesa Fritz

    Pressesprecherin Kfz- und Sachversicherungen, Rückversicherung, Verbraucherthemen, Studie „Die Ängste der Deutschen“

    0611 533-52284

    gesa.fritz@ruv.de

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