08Mai2014

    Höheres Einbruchsrisiko: Gerüstaufbau am Haus der Versicherung melden

    R+V-Infocenter: Wer Gefahrerhöhungen nicht meldet, riskiert seinen Versicherungsschutz - das gilt auch bei längerer Abwesenheit

    Wiesbaden, 8. Mai 2014. Ob neuer Anstrich oder Wärmedämmung: Für viele Bauarbeiten ist ein Gerüst am Haus notwendig. Doch das praktische Gestell erhöht auch die Gefahr eines Einbruchs - weil Diebe bequemer als sonst in die Wohnung gelangen. Die Bewohner müssen aufpassen, dass sie in diesem Fall nicht auf dem Schaden sitzenbleiben. "Durch das Gerüst ändert sich die Gefahrenlage der Wohnung. Das müssen Eigentümer oder Mieter der Hausratversicherung melden, sonst riskieren sie ihren Versicherungsschutz", erklärt Michael Urban, Schadensexperte beim Infocenter der R+V Versicherung in Wiesbaden.
    Versicherte müssen die erhöhte Gefahr bei Gerüsten melden - aber auch in vielen anderen Fällen. "Versicherten ist oft nicht bewusst, dass Veränderungen in der Umgebung Einfluss auf ihren Versicherungsschutz haben können", so R+V-Experte Michael Urban. Wenn ein Haus oder eine Wohnung länger als 60 Tage leer stehen - beispielsweise durch einen Umzug oder einen Auslandsaufenthalt - sollte dies die Hausratversicherung wissen.

    Die Gefahrenlage kann sich auch ändern, wenn ein Gewerbebetrieb in der Nachbarschaft eröffnet. Michael Urban: "Zieht etwa eine Lackiererei oder ein Reifenhandel in die direkte Umgebung, steigt das Brandrisiko. Und das hat möglicherweise Auswirkungen auf die Wohngebäudeversicherung."

    R+V-Experte Urban empfiehlt, der Versicherung im Zweifelsfall immer sofort und schriftlich mitzuteilen, wenn sich etwas an den äußeren Bedingungen ändert. Die Versicherung prüft dann, wie hoch das neue Risiko ist. "Meistens müssen die Versicherten nicht einmal mehr bezahlen."