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Wohin mit dem Auto: Die hohe Kunst des Parkens
R+V-Infocenter. Falschparkern drohen Verwarnungs- oder Bußgelder
Einen freien Parkplatz finden: In vielen Innenstädten ist das zeitaufwändig und nervenaufreibend. "Wer sein Auto nach langer Suche abstellt, sollte sich immer vergewissern, dass es ordnungsgemäß parkt. Sonst sind schnell Verwarnungs- und Bußgelder fällig - oder sogar Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei", sagt Karl Walter, Kfz-Experte beim Infocenter der R+V Versicherung.
Funktioniert die Parkuhr oder der Parkscheinautomat nicht, darf der Wagen trotzdem abgestellt werden - als Ersatz gilt die Parkscheibe. Tipp des R+V-Infocenters: Mit einem gut sichtbaren Zettel auf den Defekt hinweisen. Der Parkende muss sich aber trotzdem an die zulässige Höchstparkdauer halten. Wird diese um mehr als eine Stunde überschritten, darf die Polizei den Wagen sogar abschleppen lassen und zusätzlich bis zu 15 Euro Verwarnungsgeld kassieren.
Parkplatz blockieren
Einen öffentlichen Parkplatz mit Stuhl oder Mülltonne zu blockieren, ist nicht erlaubt. Auch Fußgänger dürfen Parklücken nicht freihalten, sonst droht ihnen ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. "Andererseits dürfen Autofahrer die Fußgänger nicht wegdrängeln. Das könnte bei einem Rechtsstreit als Nötigung ausgelegt werden", so R+V-Experte Karl Walter.
Beliebt, aber ebenfalls verboten: Den Wagen so abstellen, dass er zwei Stellplätze blockiert, um einen Platz freizuhalten. Das verstößt gegen das Gebot, platzsparend zu parken und kann mit 10 Euro geahndet werden. Wer zum Beispiel für einen Umzug eine Parkfläche vor seinem Haus benötigt, kann versuchen, beim Straßenverkehrsamt die Erlaubnis zum Aufstellen von Halteverbotszeichen für eine begrenzte Zeit zu erhalten.
Auf beiden Seiten Parken
Parken rechts und links der Fahrbahn ist nur in Einbahnstraßen erlaubt. Bei Gegenverkehr muss immer in Fahrtrichtung geparkt werden - sonst drohen 15 Euro Verwarnungsgeld.
Parkmarkierungen
Wer eine durch weiße Streifen markierte Parkfläche missachtet, riskiert 10 Euro Verwarnungsgeld. Das gilt auch für die Grenzmarkierungen an Bushaltestellen.
Bordsteine
Was viele nicht wissen: An Stellen mit abgesenktem Bordstein ist das Parken grundsätzlich verboten, ein Verstoß kostet 10 Euro Verwarnungsgeld. Wird dadurch jemand behindert, beispielsweise ein Rollstuhlfahrer, sind sogar 15 Euro fällig.
Grobe Parksünden
Wer sein Fahrzeug unberechtigt auf einem Schwerbehindertenparkplatz oder vor einer Feuerwehrzufahrt abstellt, wird mit 35 Euro belangt. Außerdem riskiert er, schon nach kurzer Zeit kostenpflichtig abgeschleppt zu werden. Verbotenes Parken auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen schlägt mit 70 Euro Bußgeld und zwei Punkten zu Buche.