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Weihnachtsgeschenke sicher aufbewahren: Haftung bei Gepäckbussen
R+V-Infocenter: Bei bezahlten Angeboten haftet in der Regel der Betreiber - Wertsachen lieber nicht in fremde Hände geben
Beide Hände sind schon voll mit Einkaufstüten, aber die letzten Weihnachtsgeschenke fehlen noch: In vielen Städten können die Kunden ihre frisch erworbenen Schätze in Gepäckbussen oder anderen Aufbewahrungsstationen abgeben - und ohne "Ballast" weiterbummeln. Doch was passiert, wenn die nagelneuen Waren gestohlen oder beschädigt werden? Bei bezahlten Angeboten sind die Kunden meistens auf der sicheren Seite, weil der Betreiber haftet. Allerdings kann er diese Haftung teilweise einschränken. Darauf weist das Infocenter der R+V Versicherung hin.
Wer seine Weihnachtseinkäufe beim Gepäckbus zur Aufbewahrung abgibt, schließt einen sogenannten Verwahrungsvertrag mit dem Betreiber ab. Inwieweit dieser im Schadenfall gerade stehen muss, hängt jedoch von unterschiedlichen Faktoren ab - beispielsweise davon, ob dieser Service etwas kostet oder nicht. Konkret bedeutet das: Wenn die Kunden für die Aufbewahrung bezahlen müssen, ist der Betreiber auch in der Pflicht, wenn etwas passiert - deshalb wird er auch dafür sorgen, dass die Waren sicher sind. "Er kann die Haftung aber zumindest teilweise einschränken, etwa indem er ein Schild mit dem Hinweis ‚Keine Haftung’ oder ähnliches gut sichtbar aufhängt", erklärt Alexandra Bartl, Haftpflichtexpertin beim R+V-Infocenter.
Anders sieht es aus, wenn die Kunden ihre Einkäufe kostenlos aufbewahren lassen können. "In diesem Fall haftet der Betreiber oft erst für grobe Fahrlässigkeit, beispielsweise wenn er die Tüten über einen längeren Zeitraum unbeaufsichtigt lässt, obwohl Fremde freien Zugang haben", sagt Alexandra Bartl.
Weihnachtseinkäufern rät sie, sich eine kostenlose Geschenkaufbewahrung besonders genau anzuschauen. Ist es dort sehr voll und können Diebe unbemerkt an die Sachen gelangen? Im Zweifelfall sollten Verbraucher ihre Einkäufe lieber im Kofferraum des Autos deponieren - unbedingt so, dass sie von außen nicht gesehen werden können. Weitere Tipps des R+V-Infocenters: Die Waren in den Geschäften zurücklegen lassen oder Schließfächer an Bahnhöfen nutzen. Auch sehr wertvolle Einkäufe gehören nicht in fremde Hände.