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R+V bringt Leben ins Dorf
Eine Genossenschaft gründen: Kollege Stefan Allers hat es gewagt – und die MissionMiteinander hat sich das Projekt angeschaut. Mit Video!
von Celine Göbbels
Stefan Allers ist schon seit 2005 bei der R+V, seit 2009 als Finanzberater. Und seit Juni 2020 ist er Vorstand einer Genossenschaft. Der Grund dafür: In Allers' Heimatort Mulsum, einem 2.000-Einwohner-Dorf im Alten Land eine gute Autostunde von Hamburg entfernt, machte das Gasthaus dicht – dort, wo die Mulsumer über Jahrzehnte hinweg ihre Hochzeiten, Schützenfeste oder Erntebälle feierten. Die Wirtin hatte schlicht keine Lust mehr.
Das Dorfleben war in Gefahr! Aber nicht mit den Mulsumern! Sie gründeten kurzerhand eine Genossenschaft, um das Gasthaus mit dem großen Ballsaal als Dorfgemeinschaftshaus wiedererstehen zu lassen. Die MissionMiteinander war mit dem Tiny House vor Ort – immer auf der Suche nach Projekten, die unsere Zukunft verbessern. Hier der Bericht, wie Kollege Stefan Allers zusammen mit seinen Nachbarn den gesellschaftlichen Mittelpunkt des Ortes gerettet hat:
Eindrücke vom Dreh
10 Fakten zu Genossenschaften
- Zum Gründen einer Genossenschaft braucht man nur 3 gründungswillige Personen und eine (schriftliche) Satzung.
- Es gibt in Deutschland ein eigenes Genossenschaftsgesetz (GenG). Außerdem bestimmt das Handelsgesetzbuch (HGB) den rechtlichen Rahmen.
- Jede Genossenschaft braucht einen Förderzweck für ihre Mitglieder. Dies können zum Beispiel berufliche, wirtschaftliche oder auch kulturelle Zwecke sein.
- Genossenschaften müssen einem Prüfungsverband angehören. Beispielsweise dem Genossenschaftsverband.
- Aufstrebende Genossenschaften gibt es zu vielen Themen, unter anderem zum generationenübergreifenden Wohnen, dem Breitband-ausbau oder auch an Schulen als Schülergenossenschaften.
- Jedes Mitglied einer Genossenschaft hat nur eine Stimme, unabhängig davon, wie viele Anteile das Mitglied besitzt.
- Rechtsform ist die „eingetragene Genossenschaft“ oder kurz „eG“.
- Die Haftung geht zulasten des Genossenschaftsvermögens, eine Haftung der Mitglieder kann in der Satzung ausgeschlossen werden.
- Die Organe der Genossenschaft sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die General- bzw. Vertreterversammlung.
- Mehr Infos zur Gründung von Genossenschaften gibt es beim Genossenschaftsverband.
Quelle: www.genossenschaftsverband.de
MissionMiteinander
Zu ihrem Geburtstag möchte die R+V der Gesellschaft etwas zurückgeben. Die R+V wird unter dem Motto #MissionMiteinander gesellschaftlich relevante Themen aufgreifen sowie Projekte fördern, die Lösungen für elementare Probleme unserer Zeit bieten. Dazu stellt der Vorstand insgesamt 1,6 Millionen Euro bereit.
Mittlerweile sind mehrere Hundert Projekte eingangen: www.mission-miteinander.de