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Schlange, Gecko & Co. als Haustier: Das ist erlaubt
Ob Vogelspinne im Terrarium oder Prachtfink in der Voliere: Welche exotischen Tiere Privatleute halten dürfen, ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam. Je nach Tierart und Wohnort gelten unterschiedliche Vorschriften – bis hin zum Haltungsverbot.
Wer sich eine Katze, ein Kaninchen oder einen Goldfisch anschafft, muss sich über rechtliche Verbote meist wenig Gedanken machen – solange die Tiere artgerecht gehalten werden und im Mietvertrag keine Einschränkungen stehen. Bei exotischen und vor allem bei gefährlichen Tieren ist die Sachlage komplizierter. „Vor der Anschaffung sollte man unbedingt prüfen, welche Vorschriften gelten“, sagt Michael Rempel, Jurist bei der R+V Versicherung. Denn je nach Art und Wohnort kann die Haltung erlaubt, genehmigungspflichtig oder sogar verboten sein. Die Bundesländer haben dafür teilweise sehr unterschiedliche Regeln.
Hier erlaubt, dort verboten
In Nordrhein-Westfalen ist es Privatpersonen beispielsweise verboten, bestimmte sehr giftige Tiere zu kaufen. Berlin und Bremen untersagen grundsätzlich die private Haltung gefährlicher wildlebender Arten – Ausnahmen gibt es hier nur für bestimmte Härtefälle. In anderen Bundesländern sind die Vorschriften weniger streng. Unterschiede gibt es auch bei den Voraussetzungen, die die Privatpersonen für eine Genehmigung erfüllen müssen. Je nach Tier müssen Halter mitunter Fachkenntnisse und geeignete Räumlichkeiten nachweisen. Manchmal wird auch die Zuverlässigkeit des Tierhalters geprüft. „Wer einen Exoten anschaffen möchte, muss sich also genau mit den Anforderungen beschäftigen und klären, welche Behörde zuständig ist und welche Nachweise nötig sind“, sagt Rempel. Zusätzlich müssen die Halter mit Kontrollen rechnen.
Exoten stellen besondere Ansprüche
Grundsätzlich gilt für alle Tiere das Tierschutzgesetz. Das heißt, sie müssen ihren Bedürfnissen entsprechend ernährt, gepflegt und artgerecht untergebracht werden. „Interessenten sollten sich vorher sehr genau überlegen, ob sie den Bedürfnissen des Tieres und den ethischen Anforderungen dauerhaft gerecht werden können“, betont Michael Rempel.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- In einer Mietwohnung vorab klären, ob der Vermieter die Haltung des gewünschten Tieres erlaubt.
- Schon vor dem Kauf nach einer Tierarztpraxis suchen, die Erfahrung mit der jeweiligen Tierart hat.
- Die laufenden Kosten nicht unterschätzen: Je nach Tier können Unterbringung, Futter, Energie und tierärztliche Versorgung teuer sein.
- Den Versicherungsschutz prüfen: Schäden durch exotische oder gefährliche Tiere sind nicht automatisch in jeder privaten Haftpflichtversicherung eingeschlossen.
Gesa Fritz
Pressesprecherin Kfz, Agrar- und Sachversicherungen, Rückversicherung, Verbraucherthemen, Studie „Die Ängste der Deutschen“