R+V Infocenter: Verbraucherthemen für die Medien

    12 Aug
    Bauen, Wohnen & Technik

    Wohnung: Noch Gast oder schon Untermieter?

    Jeder darf in seiner Wohnung Besuch empfangen. Wenn die Gäste länger als sechs Wochen bleiben, muss der Vermieter eingebunden werden.
    Jeder darf in seiner Wohnung Besuch empfangen – grundsätzlich so oft und so viel er möchte. Erst wenn die Gäste länger als sechs Wochen bleiben, muss der Vermieter eingebunden werden.
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