- Startseite
- Newsroom
- Pressemitteilungen
- Unfall mit Anhänger: Zugfahrzeug haftet
Unfall mit Anhänger: Zugfahrzeug haftet
Welche Versicherung zahlt bei einem Unfall mit Anhänger? Hier sorgt der Gesetzgeber ab 17. Juli mit einer Neuregelung für mehr Klarheit: Zuständig ist in der Regel die Versicherung der Zugmaschine. Die R+V Versicherung senkt deshalb die Haftpflicht-Tarifbeiträge für Anhänger.
Wenn ein Fahrzeug mit Anhänger einen Unfall verursacht, muss künftig die Versicherung des Zugfahrzeugs zahlen. Diese Gesetzesreform betrifft Auflieger von Sattelzügen genauso wie den Wohnwagen auf dem Weg in den Urlaub oder den kleinen Anhänger mit Gartenabfällen. „Durch diese Neuregelung haben wir weniger Verwaltungsaufwand, gleichzeitig sinkt die Zahl der Schäden, für die die Versicherung der Anhänger aufkommen muss“, erklärt Christian Hartrampf, Kfz-Versicherungsexperte bei der R+V. „Das geben wir an unsere Kunden weiter und senken die Tarife für die Haftpflichtversicherung von Anhängern.“
In den vergangenen zehn Jahren war die Haftungsfrage deutlich komplizierter: Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs mussten sich die Versicherung des Zugfahrzeuges und des Anhängers bei einem Unfall die Kosten teilen. Für die Versicherungen bedeutete das einen höheren Aufwand bei der Verwaltung.
Nach dem neuen Gesetz wird der Versicherer des Anhängers nur noch zur Kasse gebeten, wenn die überwiegende Unfallursache beim Anhänger liegt – beispielsweise, weil ein Reifen platzt. „Die Neuregelung tritt zum 17. Juli 2020 in Kraft. Die R+V wird daher die Haftpflichtbeiträge für Anhänger in ihrem aktuellen Tarif, der zum 1. Juli eingeführt wurde, kurzfristig absenken“, sagt Hartrampf.
Gesa Fritz
Pressesprecherin Kfz- und Sachversicherungen, Rückversicherung, Verbraucherthemen, Studie „Die Ängste der Deutschen“