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R+V überarbeitet Mietkautionsbürgschaft
Die R+V Versicherung hat ihre Mietkautionsbürgschaft überarbeitet und bietet Kunden ab sofort noch mehr Flexibilität. Künftig können nun in einen einzelnen Vertrag mehrere Bürgschaften eingeschlossen werden – etwa bei Miete einer Zweitwohnung oder bei einem Umzug.
Bisher musste der Mieter bei Bedarf einer weiteren Bürgschaft einen neuen Versicherungsvertrag abschließen. Ebenfalls neu ist die Beitragszahlung für die Bürgschaft nur bis zur Beendigung des Mietverhältnisses. Bislang musste der Kunde den Beitrag bis zur endgültigen Freigabe durch den Vermieter weiterzahlen. Mit der Änderung profitiert der Versicherte doppelt: Er spart Kosten für eine weitere Mietkaution und erweitert dadurch seinen liquiden Spielraum.
Die R+V-MietkautionsBürgschaft ist eine Alternative zur häufig geforderten Barkaution oder zum Sparbuch. Vermieter verlangen in der Regel drei Monatskaltmieten zu Mietbeginn als Kaution. Das führt bei Mietern oft zu hohen finanziellen Belastungen - vor allem, wenn zugleich Anschaffungen für die neue Wohnung anstehen oder bei einem Wohnungswechsel die vorherige Kaution noch nicht ausgezahlt ist. Die R+V-MietkautionsBürgschaft erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen zur Mietkaution. Somit spart der Mieter finanzielle Vorleistungen und der Vermieter besitzt maximale Rechtssicherheit, da er sich im Schadenfall direkt an R+V wenden kann. Für Abschluss und Kontoführung der R+V-MietkautionsBürgschaft fallen keine Gebühren an.