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Gefährliche Schnäppchen: Gebrauchte Elektrowerkzeuge vor Einsatz überprüfen
R+V-Infocenter. Vorsicht vor schadhaften Bauteilen – Geräte nicht ohne Schutzvorrichtungen einsetzen.
Elektrowerkzeuge aus zweiter Hand erwerben: Damit können Heimwerker Geld sparen – doch mitunter holen sie sich ein Sicherheitsrisiko ins Werkzeugregal. „Mangelhafte Qualität, fehlende Schutzvorrichtungen oder verschlissene Bauteile können vermeintliche Schnäppchen zum gefährlichen Fehlkauf machen“, warnt Torben Thorn, Arbeitsschutzexperte beim Infocenter der R+V Versicherung. Er rät, gebrauchte Geräte vor dem Einsatz genau zu überprüfen.
Viele Heimwerker ersteigern gebrauchte Elektrowerkzeuge bei Internet-Auktionen oder kaufen sie per Kleinanzeige. Die wichtigste Regel dabei: Die Werkzeuge aus zweiter Hand müssen vollständig und unversehrt sein. „Das gilt vor allem für die Schutzvorrichtungen“, sagt R+VExperte Thorn. Fehlt beispielsweise bei der Kreissäge die Schutzhaube, ist das extrem gefährlich. „Schwere Verletzungen an Händen oder Augen sind dann leider keine Seltenheit.“
Insgesamt sollten die Geräte in einem einwandfreien Zustand sein und auf dem Typenschild ein anerkanntes Prüfzeichen besitzen. Gut ist außerdem, wenn Bedienungsanleitungen, Ersatzteile oder weiteres Zubehör beiliegen. Mit etwas Glück lässt sich im Internet sogar noch ein Testbericht mit einer Produkt-Bewertung finden. Vom Kauf alter, viel benutzter Elektrowerkzeuge rät R+V-Experte Thorn ab. „Auch das beste Gerät verschleißt bei ständigem Gebrauch.“
Bevor der Hobby-Handwerker das Gerät einsetzt, sollte er es gründlich überprüfen: Sind alle Kabel in Ordnung? Funktionieren die Schalter und alle beweglichen Teile problemlos? Läuft der Motor unruhig oder sind merkwürdige Geräusche zu hören? Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt das Gerät von einem Fachmann kontrollieren. Dieser kann auch kleinere Defekte wieder in Ordnung bringen, beispielsweise ein beschädigtes Kabel.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Ideal ist, wenn für ein Werkzeug der Original-Kaufbeleg existiert und die Garantiezeit noch nicht abgelaufen ist.
- Da ein Rückgaberecht bei Privatkäufen in der Regel ausgeschlossen ist, sollten Kaufinteressenten die Beschreibungen sorgfältig studieren und im Zweifelsfall beim Verkäufer nachfragen. Wird das Gerät in der Nähe verkauft, empfiehlt sich eine vorherige Besichtigung.
- Fehlende Bedienungsanleitungen können Heimwerker bei einigen Herstellern im Internet herunterladen oder nachbestellen.