08Dez2022 Auto, Reise & Verkehr

    Weihnachtlich geschmückte Autos: Sicherheit geht vor

    Blinkende LED-Weihnachtsbäume, leuchtende Nikolaus-Anhänger oder Schneeflocken-Fensterbilder: Vor Weihnachten stapeln sich in den Geschäften die unterschiedlichsten Dekorationsartikel – auch für Autos. Doch in Fahrzeugen ist nicht jeder Schmuck erlaubt, warnt das Infocenter der R+V Versicherung.

    Grundsätzlich gilt: Weihnachtsschmuck im Wagen ist zulässig, solange er niemanden gefährdet. „Die Sicherheit ist der wichtigste Aspekt bei der Dekoration im Fahrzeug“, sagt Rico Kretschmer, Abteilungsleiter Schadenmanagement bei der R+V Versicherung. „Darauf sollten Deko-Fans unbedingt achten, wenn sie etwas aufstellen, aufhängen oder aufkleben.“ Grundsätzlich müssen Dekorationsartikel im Auto gut gesichert sein. „Für sie gelten die gleichen Regeln wie für klassische Ladung“, sagt R+V-Experte Kretschmer. Bei einem Brems- oder Ausweichmanöver dürfen Plastiktannenbaum, Engel oder Christbaumkugeln nicht als Geschoss im Fahrzeug umherfliegen. Die Gefahr, dass Insassen verletzt werden, ist groß. Zudem droht ein Verwarngeld von 25 Euro.

     

    Das Sichtfeld muss frei bleiben

    Gute Sicht ist beim Autofahren unerlässlich. „Deshalb dürfen die Frontscheibe und die beiden vorderen Seitenscheiben niemals beklebt werden. Ausnahmen gelten hier ausschließlich für amtliche Sticker wie Umweltplaketten oder Vignetten“, warnt Kretschmer. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Verwarngeld von zehn Euro rechnen. Erheblich teurer wird es, wenn das Auto wegen der eingeschränkten Sicht nicht mehr verkehrssicher ist. In solchen Fällen sind ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro sowie ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei möglich. Vorsicht ist auch bei der Beklebung der Heckscheiben geboten. Der Blick nach hinten darf nicht komplett versperrt sein.

     

    Zusätzliche Beleuchtung meistens verboten

    Streng sind die Regelungen auch bei zusätzlichen Leuchten wie blinkenden Weihnachtssternen oder Lichterketten. „In der Regel sind sie unzulässig“, sagt Rico Kretschmer. „Im Innenraum darf während der Fahrt überhaupt kein Licht brennen.“ Der Grund: Die Fahrerin oder der Fahrer können durch das Licht geblendet werden. Außerdem verhindert das Licht, dass sich die Augen an die Dunkelheit gewöhnen. Damit steigt die Gefahr, dass Hindernisse und andere Verkehrsteilnehmer übersehen werden.

    Dekorationen an der Außenseite müssen sicher angebracht sein. Wenn sich ein Teil löst und einen Unfall verursacht, haftet unter Umständen die Fahrerin oder der Fahrer. Deshalb sollten sie mit geschmückten Fahrzeugen hohe Geschwindigkeiten lieber vermeiden. Vorsicht auch bei Überzügen für die Außenspiegel: „Seitenblinker müssen frei bleiben, ebenso wie Scheinwerfer und Kennzeichen“, warnt R+V-Experte Kretschmer. Unkritisch sind hingegen Aufkleber auf der Karosserie und bunt lackierte Radkappen.

    Kontakt für die Medien

    Gesa Fritz

    Pressesprecherin Kfz- und Sachversicherungen, Rückversicherung, Verbraucherthemen, Studie „Die Ängste der Deutschen“

    0611 533-52284

    gesa.fritz@ruv.de

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