05Jul2022 Verbraucher & Recht

    Diebstahl im Schwimmbad ist oft nicht versichert

    Bei hochsommerlichen Temperaturen locken Freibäder und Badeseen. Doch zwischen den Badegästen sind dort auch Kriminelle unterwegs – auf der Suche nach Geld, Handys und Schmuck. Was viele nicht wissen: Einfacher Diebstahl ist nicht versichert, warnt das Infocenter der R+V Versicherung.

    „Auf der Liegewiese oder am Badestrand sind Geld, Handy und Schmuck oft längere Zeit unbeaufsichtigt, etwa während des Schwimmens. Und genau das wissen auch die Kriminellen“, sagt Nicole Günter, Expertin für Sachschäden bei der R+V Versicherung. „Offen herumliegende Wertgegenstände sind praktisch eine Einladung zum Diebstahl und deshalb nicht über die Hausratversicherung abgedeckt.“ Zwar schließen viele Policen einen Außenversicherungsschutz mit ein. „Doch dieser gilt nicht, wenn die Wertsachen in der Badetasche, in den Schuhen oder unter dem Strandlaken aufbewahrt werden“, erklärt Günter. Nicht nur der Verlust schmerzt, auch die Wiederbeschaffung von gestohlenen Papieren oder Handydaten ist für die Geschädigten mühsam.

     

    Wertsachen besser einschließen

    Die R+V-Expertin rät deshalb, möglichst wenig Bargeld mitzunehmen. Auch unnötige Ausweise, Bankkarten oder teurer Schmuck sollten zu Hause bleiben. Auf jeden Fall sollten Badefans ihre Wertsachen im Auge behalten oder einschließen. Gerade in Schwimmbädern gibt es inzwischen oft Schließfächer. „Wenn die Fächer im Freien sind, ist es für Kriminelle schwer, unbemerkt ein Schloss zu knacken“, sagt Günter. „Werden Fächer in einem geschlossenen Gebäude aufgebrochen, gilt das als Einbruchdiebstahl, und der ist normalerweise über die Hausratversicherung abgedeckt.“ Anders sieht es aus, wenn klassische Wertgegenstände wie Geld oder Schmuck aus dem parkenden Auto gestohlen werden. Das zahlt die Versicherung grundsätzlich nicht. Günter: „Es ist also keine gute Alternative, Geldbörse und Handy im Auto liegenzulassen – vor allem nicht offen.“

    Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
    • Wenn mehrere gemeinsam ins Schwimmbad oder an den Badesee gehen, kann reihum einer auf die Wertgegenstände aufpassen, während sich die anderen abkühlen.
    • Im Handel gibt es wasserdichte Schwimmboxen und -taschen zum Umhängen. Darin können Badende ihre Wertgegenstände immer bei sich tragen.
    • Betreiberinnen und Betreiber von Schwimmbädern schließen die Haftung für gestohlene oder verlorene Gegenstände meist aus.
    • Opfer von Einbruchsdiebstahl – sei es aus dem Schließfach oder dem Auto – sollten immer sofort die Polizei und die Versicherung informieren.
    Kontakt für die Medien

    Gesa Fritz

    Pressesprecherin Kfz- und Sachversicherungen, Rückversicherung, Verbraucherthemen, Studie „Die Ängste der Deutschen“

    0611 533-52284

    gesa.fritz@ruv.de

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