24Feb2022 Verbraucher & Recht

    Mieter dürfen Wäsche in der Wohnung trocknen

    Frisch gewaschene Kleidung auf dem Wäscheständer in der Wohnung: Das unterbinden viele Vermieter per Mietvertrag oder Hausordnung – weil sie Angst vor Schimmelbildung haben. Doch eine solche Klausel ist in der Regel ungültig. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam.

    Waschen gehört zu den Kernbereichen des Wohnens. „Deshalb ist das Trocknen normaler Wäschemengen in der Wohnung oder auf dem Balkon grundsätzlich erlaubt“, sagt Michael Rempel, Jurist bei der R+V Versicherung. „Das gilt auch, wenn ein Trockenboden oder eine Waschküche vorhanden sind.“ Zudem kann niemand von den Mietern verlangen, dass sie sich einen elektrischen Wäschetrockner zulegen.


    Regelmäßig lüften hilft gegen Schimmel

    Allerdings haben die Bewohner auch Pflichten. Sie müssen zum Beispiel ausreichend lüften, damit die Feuchtigkeit, die durch die Wäsche entsteht, abziehen kann. Das soll verhindern, dass sich an Wänden und Decken Schimmel bildet. Entstehen durch das Wäschetrocknen Feuchtigkeitsschäden, haftet unter Umständen der Mieter. „Das wird allerdings immer im Einzelfall entschieden“, so R+V-Experte Rempel.

    Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
    • Wäsche nicht in fensterlosen Badezimmern oder kalten, unbeheizten Zimmern trocknen. Hier ist die Gefahr von Schimmelbildung groß.
    • Regelmäßiges kurzes Stoßlüften ist grundsätzlich wichtig, um feuchte Luft nach draußen zu befördern.
    • Waschmaschinen mit hoher Schleuderdrehzahl helfen, die Feuchtigkeit erheblich zu reduzieren.
    Kontakt für die Medien

    Gesa Fritz

    Pressesprecherin Kfz- und Sachversicherungen, Rückversicherung, Verbraucherthemen, Studie „Die Ängste der Deutschen“

    0611 533-52284

    gesa.fritz@ruv.de

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