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60 Euro für eine SMS: Jeder vierte Autofahrer nutzt das Handy auch am Steuer
R+V-Infocenter. Verschärfte Regelungen im neuen Bußgeldkatalog seit 1. Mai - hohes Unfallrisiko durch Handy-Nutzung beim Fahren
Ob telefonieren, SMS schreiben oder E-Mails checken: Handy und Smartphone sind für viele Autofahrer ein ständiger Begleiter - auch am Steuer. Damit riskieren sie jetzt noch höhere Bußgelder: Seit 1. Mai 2014 zahlen Autofahrer dafür 60 statt wie früher 40 Euro. "Zusätzlich bekommen sie einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Und durch die Neuregelung des Punktesystems ist der Führerschein schon mit 8 Punkten mindestens für ein halbes Jahr weg," sagt Karl Walter, Kfz-Experte beim Infocenter der R+V Versicherung.
Jeder vierte Autofahrer telefoniert am Steuer oder liest Kurznachrichten, wie eine Umfrage von R+V24 zeigt - und das, obwohl die meisten das Verbot kennen. Mehr als 80 Prozent der Befragten wussten, dass sie während der Fahrt nicht telefonieren dürfen. Beim SMS schreiben waren es sogar 98 Prozent. Vielen ist jedoch nicht klar, dass die Straßenverkehrsordnung an dieser Stelle extrem streng ist, so R+V-Experte Karl Walter: "Wer das Handy oder Smartphone in der Hand hält und drauf schaut, muss schon die 60 Euro bezahlen."
Hinzu kommt ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Das hat sich zwar nicht verändert, wohl aber das ganze System. "Bisher konnten Autofahrer 18 Punkte ‚sammeln’. Jetzt bedeuten schon 8 Punkte Führerscheinentzug mit allen Konsequenzen. Und wer mehr als viermal erwischt wird, bekommt zusätzlich zum Bußgeld eine gebührenpflichtige Ermahnung", erklärt Walter.
Gefährliche Ablenkung
Grund für die strenge Bestrafung von Handynutzern ist die hohe Unfallgefahr. "Mit Handy am Ohr oder Smartphone vor den Augen ist ein Autofahrer abgelenkt - ein Unfall ist schnell passiert", warnt Karl Walter. Hinzu kommt: Wer unschuldig in einen Unfall verwickelt wird, kann mit Handy am Ohr einen Teil der Schuld zugesprochen bekommen.
Weitere ausgewählte Bußgelderhöhungen im Überblick:
Bußgeld bis 30. April 2014 | Bußgeld seit 1. Mai 2014 | |
---|---|---|
An einer unübersichtlichen Stelle geparkt und dabei Rettungsfahrzeuge behindert | 40 Euro | 60 Euro |
Einen Fußgänger im Fußgängerbereich gefährdet | 40-50 Euro | 60-70 Euro |
Ein Kind ohne Sicherung befördert | 40 Euro | 60 Euro |
Stoppschild nicht beachtet und dadurch andere gefährdet | 50 Euro | 70 Euro |
Ein liegengebliebenes Fahrzeug nicht korrekt kenntlich gemacht | 40 Euro | 60 Euro |