26Feb2019 Feiern & Feste

    Täuschend echt: Waffenimitate für Jecken tabu

    Polizist, Cowboy oder Gangster – zu vielen Kostümen gehört eine Waffe als Dekoration. Doch Jecken, Narren und Co. sollten bei der Wahl der Ausrüstung aufpassen, warnt das Infocenter der R+V Versicherung. Wenn Pistole oder Schwert einer echten Waffe täuschend ähneln, müssen diese zu Hause bleiben.

    Per Gesetz verboten

    „Das Waffengesetz verbietet sogenannte Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit – und das auch in der fünften Jahreszeit“, sagt Michael Rempel, Jurist bei der R+V Versicherung. Gleiches gilt für Hieb- oder Stoßwaffen, die ohne viel Kraftaufwand Verletzungen verursachen können. „Wer mit einer derartigen Waffenattrappe unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld.“ Auch die Polizei ist nach den Erfahrungen mit Terroranschlägen und Amokläufen in ganz Europa sensibilisiert. Wer bei Großveranstaltungen wie dem Karneval mit einer echt aussehenden Waffe hantiert, riskiert, „entwaffnet“ zu werden.

    Ausnahme bei Brauchtumspflege

    In den eigenen vier Wänden oder auf dem umzäunten Privatgelände ist eine Anscheinswaffe hingegen erlaubt. „Hier geht der Gesetzgeber nicht von einer Gefahr für Dritte aus“, erklärt Rempel. Für Karnevalsveranstaltungen oder Schützenfeste gibt es Ausnahmeregelungen, wenn um Brauchtumspflege geht. Das Tragen von (Schein-)Gewehren oder Degen während des Festumzugs ist demnach gegebenenfalls erlaubt, jedoch mit Auflagen verbunden, betont der Experte: „Diese Waffen müssen in einem verschlossenen Behältnis zur Veranstaltung transportiert werden und zudem eindeutig der kulturhistorischen Brauchtumspflege dienen.

    Wer auf eine Kostümierung mit Pistole und Schwert nicht verzichten möchte, findet ausreichend spielzeugähnliche Waffen. Diese sind meist aus Kunststoff hergestellt und auf den ersten Blick als Spielzeug zu erkennen – Verwechslungsgefahr ausgeschlossen.