- Startseite
- Newsroom
- Pressemitteilungen
- Hilfe für Carsharing-Nutzer: Nach Unfall zahlt R+V die Selbstbeteiligung
Hilfe für Carsharing-Nutzer: Nach Unfall zahlt R+V die Selbstbeteiligung
Die R+V Versicherung bietet Carsharing-Nutzern ab sofort eine neue Leistung: Verursacht der Carsharing-Nutzer mit dem überlassenen Pkw beispielsweise einen Unfall, übernimmt R+V die Selbstbeteiligung.
![](/.imaging/focalpoint/576x384/dam/jcr:76ad0b40-a642-43da-a2c9-7ebcd957e2c8/27_07_2017_503414544.jpg)
Diesen Selbstbehalt vereinbaren Carsharing-Anbieter und Kunde in der Regel vorab in der Vollkaskoversicherung für das Fahrzeug. Je Schadenfall erstattet der genossenschaftliche Versicherer bis zu 500 Euro. Die neue Leistung gilt automatisch für alle R+V-Kunden, die über den Kfz-Tarif Plus ein Pkw bei R+V haftpflichtversichert haben und zusätzlich auch Carsharing-Pkw nutzen.
Die R+V Versicherung verzichtet außerdem darauf, den Versicherten nach dem Unfall mit dem Carsharing-Pkw in eine teurere Schadenfreiheitsklasse für sein eigenes Fahrzeug einzustufen. Die Übernahme der Selbstbeteiligung durch R+V gilt für Schäden, die in ganz Europa eingetreten sind – sofern es sich um ein Carsharing-Fahrzeug nach den gesetzlichen Bestimmungen handelt.
![](/.imaging/focalpoint/221x152/dam/jcr:8e37cfb4-ffdb-4b43-b06c-6a25eadf2815/frank-senger-1000x1000px.jpg)