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Rettungsgasse ist bei Blaulicht und Sirene Pflicht
R+V-Infocenter. Von hinten naht ein Fahrzeug mit Blaulicht und Sirene: Jetzt müssen Autofahrer die Straße sofort frei machen – auch wenn sie gerade vor einer roten Ampel stehen. Wer die Warnzeichen ignoriert, muss mit Bußgeldern und Fahrverboten rechnen, warnt das Infocenter der R+V Versicherung.
Rettungskräfte haben Vorrang – und Sonderrechte
Jede Sekunde zählt, wenn Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht und eingeschaltetem Martinshorn unterwegs sind. Deshalb müssen sich die Einsatzkräfte auch nicht an alle Verkehrsregeln halten. So dürfen sie zum Beispiel das Tempolimit überschreiten. Doch auch die betroffenen Autofahrer sind in der Pflicht – und müssen möglichst schnell Platz machen. „Wenn es nicht anders geht, dürfen sie dabei auch Verkehrsregeln brechen. Sie können etwa über eine rote Ampel fahren, ohne Bußgelder befürchten zu müssen“, erklärt Rico Kretschmer, Abteilungsleiter Schadenmanagement bei der R+V Versicherung. Ein Freibrief ist das jedoch nicht: Die Autofahrer müssen sich umsichtig verhalten und auf andere Verkehrsteilnehmer achten.
Rettungsgasse richtig bilden
Für die Rettungsgasse gilt grundsätzlich: Wer auf der linken Spur fährt, weicht nach links aus, alle anderen fahren nach rechts. „Das ist unabhängig von der Anzahl der Fahrbahnen und wo die Autofahrer sich gerade befinden“, sagt Kretschmer. Der Standstreifen muss dabei allerdings freibleiben. Er darf nur im Notfall oder zum Beispiel nach Aufforderung durch die Polizei befahren werden.
Wer den Rettungsfahrzeugen nicht ausreichend Platz macht, muss mit zwei Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei, einem Monat Fahrverbot und einem Bußgeld von bis 240 Euro rechnen. Wenn Autofahrer jemanden gefährden oder etwas beschädigen, sind die Strafen sogar noch höher.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Für Einsatzfahrzeuge, die nur mit Blaulicht unterwegs sind, gilt wie für alle anderen Verkehrsteilnehmer die Straßenverkehrsordnung. Für Autofahrer heißt das: Sie brauchen nicht auszuweichen, sollten jedoch umsichtig fahren.
- Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren und hat keine Auswirkungen auf die Straßenverkehrsordnung.
- Sonderrechte im Straßenverkehr haben die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst.
- Wer selbst ein blaues oder gelbes Blinklicht oder eine Sirene im Straßenverkehr verwendet, muss ein Bußgeld von 20 Euro bezahlen.
Gesa Fritz
Pressesprecherin Kfz- und Sachversicherungen, Rückversicherung, Verbraucherthemen, Studie „Die Ängste der Deutschen“