15Mär2013 Auto, Reise & Verkehr

    Geänderte Straßenverkehrsordnung: Runter vom Gas bei Gefahrenzeichen Bußgeld droht

    R+V-Infocenter. Viele Neuregelungen zum 1. April - Höhere Bußgelder auch für Falschparker und Radfahrer

    Gefährliche Kurve, starkes Gefälle oder Wildwechsel: Ab 1. April sollten Autofahrer bei Gefahrzeichen vom Gas gehen. Sonst droht ein Bußgeld von 100 Euro. "Die Straßenverkehrsordnung schreibt jetzt eindeutig vor, dass Autofahrer an angekündigten Gefahrenstellen ihre Geschwindigkeit verringern müssen", so Karl Walter, Kfz-Experte beim Infocenter der R+V Versicherung. "Wer beispielsweise rasant in eine scharfe Kurve fährt, kann im Zweifel nicht schnell genug bremsen und gefährdet damit sich und andere." Auch wenn es keine vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung gibt: Autofahrer müssen ihr Fahrzeug ständig unter Kontrolle haben und bei Gefahr schnell anhalten können, so die Straßenverkehrsordnung. Falschparken wird ebenfalls spürbar teurer, und für Fahrradfahrer gelten höhere Bußgelder und einige neue Regeln.

    Die Parkzeit um eine gute halbe Stunde überziehen: Bisher kostet das fünf Euro. Künftig ist das Verwarnungsgeld mit zehn Euro doppelt so hoch. Wer die Parkdauer noch länger überschreitet, muss ebenfalls tiefer in die Tasche greifen als bisher. Ab drei Stunden Überziehung zahlen Falschparker künftig sogar 30 Euro, warnt das R+V-Infocenter.

    Weitere Änderungen zum 1. April 2013
    • Höhere Verwarnungsgelder für Fahrradfahrer: Wer nicht auf dem Radweg fährt oder in falscher Richtung unterwegs ist, muss künftig 20 statt 15 Euro zahlen. Fahren ohne Licht kostet Radfahrer dann ebenfalls 20 Euro. Bis zu 35 Euro bezahlen Radler, die falsch in eine Einbahnstraße abbiegen. Wer in der Fußgängerzone nicht absteigt, muss mit einem Bußgeld zwischen 15 und 30 Euro rechnen.
    • Fahrradfahrer dürfen Radwege auf der linken Straßenseite nur noch nutzen, wenn Schilder dies erlauben. Zudem gelten Ampeln jetzt auch für Radfahrer, sofern es keine speziellen Lichtzeichen für Radler gibt. In Fahrradstraßen gilt für alle Verkehrkehrsteilnehmer ein Limit von 30 km/h.
    • Motorräder dürfen tagsüber jetzt wahlweise mit Tagfahrlicht oder Abblendlicht fahren. Nachts und bei schlechter Sicht müssen Motorradfahrer das Abblendlicht einschalten.