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Hagelunwetter angekündigt: Versicherung deckt Schäden am Haus
R+V-Infocenter. Gartenmöbel, Grills und Co. bei Unwetterwarnung im Haus oder in der Garage lagern.
Eisklumpen so groß wie Golfbälle, Fallgeschwindigkeiten von 70 Kilometern pro Stunde und mehr: In vielen Teilen Deutschlands sind für die nächsten Tage schwere Hagelunwetter angekündigt. Zum Glück sind Schäden am oder im Haus über die Wohngebäude- oder die Hausratversicherung abgedeckt - beispielsweise wenn eine Fensterscheibe durch Hagelschlag zu Bruch gegangen ist. "Der Versicherungsschutz gilt aber nicht für Gartenmöbel, Grills oder hochwertige Skulpturen, die im Freien stehen", sagt Sylvine Löhmann, Schadensexpertin beim Infocenter der R+V Versicherung. Sie empfiehlt deshalb, teure Gegenstände bei absehbaren Unwettern im Haus oder in der Garage zu lagern.
Mit dem Haus fest verbundene Gegenstände, etwa eine Markise oder eine Satellitenanlage, sind mitversichert - solange keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. "Die Markise muss beispielsweise eingezogen werden, wenn ein Unwetter angekündigt ist", sagt R+V-Expertin Löhmann. Dann springt bei Mietern, die sie selbst installiert oder dies in Auftrag gegeben haben, im Schadenfall die Hausratversicherung ein, bei Hauseigentümern die Wohngebäudeversicherung.