28Nov2013 Bauen, Wohnen & Technik

    Abgeschlossene Haustür - Einbruchschutz oder Brandfalle?

    R+V-Infocenter. Hauseingangstür ist der wichtigste Fluchtweg - Panikschlösser schützen vor ungebetenen Besuchern.

    In vielen Mehrfamilienhäusern ist die Haus-tür nach 22 Uhr zugesperrt - um die Bewohner vor Einbrechern zu schützen. Doch wenn es brennt, kann das Treppenhaus damit zur Falle werden. "Die Haustür ist der erste Weg nach draußen. Wenn sie abgeschlossen ist, ver-streicht bei der Rettung wertvolle Zeit", sagt Brandoberinspektor Torge Brüning, Sicherheitsexperte beim Infocenter der R+V Versicherung. Er rät, Vorsorge für den Brandfall zu treffen und den Fluchtweg freizuhalten.

    In Unternehmen und öffentlichen Gebäuden ist die Rechtslage eindeutig: Wer im Notfall nach draußen rennt, muss die Fluchttür mit einem einzigen Griff öffnen können. "Meistens sind hier sogenannte Panikschlösser eingebaut", so R+V-Experte Brüning. "Die sind zwar von außen abgeschlossen, lassen sich aber von innen wie eine normale Tür aufstoßen."

    In privaten Wohnhäusern gibt es dahingehend keine eindeutige Regelung. Die Landesbauordnungen weisen nur auf die Anzahl und die Ausgestaltung der erfor-derlichen Fluchtwege hin. Das bedeutet: Vermieter können in der Hausordnung festlegen, dass die Haustür nachts abgeschlossen sein muss. Brandschutzexper¬ten halten dies jedoch nicht für sinnvoll. "Dann sollte es einen weiteren Ausgang geben, beispielsweise eine offene Tür in den Garten", empfiehlt Torge Brüning. Ebenfalls möglich: ein gut sichtbarer und beleuchteter Notfallkasten mit einem Haustürschlüssel in der Nähe der Tür.

    Weitere Tipps des R+V-Infocenters
    • Wenn Vermieter Einbruchschutz und Sicherheit im Brandfall vereinigen wollen, können sie ein Panikschloss einbauen lassen. Der Aufwand hierfür ist überschaubar.
    • Kommt es tatsächlich zu einem Einbruch, ist es für die Versicherung maß-geblich, dass die Wohnungstür ausreichend gesichert war. Ob die Haustür verschlossen war oder nicht, ist in der Regel nicht entscheidend.
    • Grundsätzlich gilt: Die Gefahr eines Einbruchs ist nachts deutlich niedriger als tagsüber. Einbrecher kommen lieber, wenn niemand zu Hause ist.