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    Prävention + Vorsorge

    Wie wird man Beamter? Voraussetzungen, Ausbildung und Karriere

    Inhalt:

    Schon mal drüber nachgedacht, Beamter zu werden? Ein krisensicherer Job, niedrigere Steuersätze, vielfältige Berufsmöglichkeiten – es gibt viele Vorteile, die eine Stelle beim Bund mit sich bringt. Behörden oder öffentliche Verwaltungen benötigen qualifiziertes Fachpersonal und bieten attraktive Arbeitsbedingungen. Erfahren Sie alles über die Karrieremöglichkeit „Beamter“ – wie Voraussetzungen, Vorteile und was Sie an Gehalt erwarten können.

    Beamte im Dienst: von wegen „verstaubter Schreibtisch“

    Über 130 Ausbildungen und unzählige Berufe in den verschiedensten Bereichen: Die Arbeitsfelder von Beamten sind so bunt wie vielfältig. Verwaltungen der Länder, Kommunen und Städte bieten eine große Palette spannender Jobs. Ein paar Beispiele: Bei der Feuerwehr, der Forstverwaltung, in verschiedensten wissenschaftlichen Diensten, in Schulen, bei der Polizei und den Ministerien oder der Bundeswehr können Sie als Beamtin oder Beamter Ihren Dienst verrichten. 

    Doch auch im öffentlichen Dienst muss gespart werden und gerade im Lehrerberuf ist die Tendenz zu Angestelltenverträgen und rückläufigen Verbeamtungen erkennbar. Das gilt aber nicht für alle Berufsgruppen: Der öffentliche Dienst bietet eine breit gefächerte, fundierte Ausbildung und damit auch die Chance auf viele interessante und abwechslungsreiche Tätigkeiten.

    Kurzum: Ein sicherer Arbeitsplatz, angemessene Bezahlung, gute Sozialleistungen und Aufstiegsmöglichkeiten machen gerade eine Beamtenlaufbahn zu einem attraktiven Karriereweg und zu einer echten Alternative zur freien Wirtschaft.

    Sind Sie für Ihren Berufsstart gut abgesichert?

    Egal für welchen Berufsweg Sie sich entscheiden – auch der passende Versicherungsschutz ist wichtig.

    Haben Sie beispielsweise schon über eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte oder eine private Krankenversicherung für Beamte nachgedacht? 

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    Beamte in Deutschland: Zahlen, Daten, Fakten

    Mit rund 5 Millionen Beschäftigten im Jahr 2022 ist der Staat der größte Arbeitgeber in Deutschland. Behörden und öffentliche Verwaltungen der Kommunen, des Bundes und der Länder benötigen ständig ausreichend qualifiziertes Fachpersonal für die unterschiedlichsten Aufgaben und Positionen. Insgesamt sind das etwa 11 Prozent aller Erwerbstätigen in Deutschland, die 2022 im Staatsdienst arbeiteten. 2,3 Prozent mehr als im Jahr davor.

    Auch wenn die meisten beim öffentlichen Dienst in erster Linie an Beamte denken, so ist doch die überwiegende Mehrheit der Arbeitnehmer – im Jahr 2022 rund 63 Prozent – nur angestellt. Auch Angestellte im öffentlichen Dienst können unter einer großen Zahl unterschiedlichster Berufe wählen. Immer häufiger übernehmen Angestellte auch Aufgaben, die früher nur Beamten vorbehalten waren.

    Voraussetzungen für eine Bewerbung als Beamter

    Wer Beamtin oder Beamter werden möchte, muss ein vom Staat festgeschriebenes Anforderungsprofil erfüllen.

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    Allgemeine Voraussetzungen für eine Bewerbung als Beamter

    • Deutsche Staatsbürgerschaft oder Bürgerschaft in einem EU-Mitgliedstaat (mit wenigen Ausnahmen).
    • Eintreten für die freiheitliche, demokratische Grundordnung, die im Grundgesetz verankert ist.
    • Körperliche und geistige Gesundheit, die eine uneingeschränkte Dienstfähigkeit erlaubt.
    • Bei schwerbehinderten Bewerbern darf eine Dienstunfähigkeit nicht innerhalb der nächsten fünf Jahre vorhersehbar sein.
    • Bewerberinnen und Bewerber dürfen bei der Einstellung auf Bundesebene das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für die Bundesländer gibt es eigene Altersgrenzen.
    • Keine Überschuldung.
    • Bewerberinnen und Bewerber dürfen in den letzten fünf Jahren keine Haftstrafe verbüßt haben.
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    Bildungs- und berufsqualifizierende Voraussetzungen

    Beim Bund gibt es den einfachen, mittleren, gehobenen und den höheren Dienst – diese Laufbahngruppen unterscheiden sich unter anderem in der Besoldung. Je nach angestrebter Beamtenlaufbahn sieht das Laufbahnrecht die folgenden Mindestanforderungen vor:

    • Einfacher Dienst: Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand; Vorbereitungsdienst¹ oder Berufsausbildung.
    • Mittlerer Dienst: Realschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand; Vorbereitungsdienst¹ oder Berufsausbildung und eine hauptberufliche Tätigkeit.
    • Gehobener Dienst: Fachabitur oder Abitur oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand; Vorbereitungsdienst¹ oder ein an einer Hochschule abgeschlossener Bachelor oder ein gleichwertiger Abschluss und eine hauptberufliche Tätigkeit.
    • Höherer Dienst: ein mit einem Master abgeschlossenes Hochschulstudium oder ein gleichwertiger Abschluss (z. B. Staatsexamen oder Diplome von Universitäten); Vorbereitungsdienst¹ oder eine hauptberufliche Tätigkeit.
    ¹Der Vorbereitungsdienst ist die von einem Beamten zur Vorbereitung auf sein späteres Amt abzuleistende Ausbildungszeit.

    Beamte dürfen nicht vorbestraft sein

    Angestellte beim Bund müssen die sogenannte „Fähigkeit, ein öffentliches Amt auszuüben“ mitbringen. Das heißt unter anderem, dass sie in den letzten fünf Jahren keine über einjährige Haftstrafe verbüßt haben. Wer eine solche Freiheitsstrafe erhalten hat, darf in den darauf folgenden fünf Jahren keine öffentlichen Ämter bekleiden.

    Bei der Verbeamtung ist es meist noch schwieriger: Oft machen es auch kleine Vorstrafen unmöglich, Beamter zu werden.

    Solides Einkommen trotz Dienstunfähigkeit? So geht’s

    Wussten Sie, dass Beamte auf Widerruf oder Probe in der Regel aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden, wenn sie dienstunfähig sind? Und auch keinen Anspruch auf eine Pension haben? Hier hilft die R+V-Dienstunfähigkeitsversicherung

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    Die R+V-Dienstunfähigkeitsversicherung greift Ihnen im Fall der Fälle unter die Arme und gleicht die finanziellen Folgen Ihres Jobverlustes wieder aus.

    Gerne beraten wir Sie hierzu im persönlichen Gespräch:

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    Die Ausbildung von Beamten

    Die Ausbildungsabläufe sind sehr unterschiedlich und genau auf die später auszuübende Tätigkeit abgestimmt. Der Vorbereitungsdienst, so nennt sich die Ausbildungszeit, dient der theoretischen und praktischen Ausbildung. Er kann – je nach Dienstlaufbahn – von sechs Monaten bis zu drei Jahren dauern.

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    • Einfacher Dienst

      Die Vorbereitungszeit von sechs Monaten wird mit einer Verwendungsprüfung abgeschlossen.

    • Mittlerer Dienst

      Die Vorbereitung dauert hier – je nach Fachrichtung – mindestens ein, in der Regel jedoch zwei Jahre. Davon sind mindestens sechs Monate an einer Verwaltungsfachschule zu absolvieren. Nach erfolgreichem Abschluss wird eine Laufbahnprüfung durchgeführt.

    • Gehobener Dienst

      Der gehobene Dienst beginnt mit einer dreijährigen Vorbereitungszeit. Davon sind 18 bis 21 Monate an einer Fachhochschule der öffentlichen Verwaltung zu absolvieren. Der Vorbereitungsdienst wird mit einem akademischen Grad, beispielsweise Bachelor, abgeschlossen. Ausnahmen bilden die Lehrkräfte: Hier ist ein abgeschlossenes Lehramtsstudium Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst.

    • Höherer Dienst

      Die Ausbildung zum höheren Dienst erfolgt durch ein zumeist zweijähriges Referendariat und schließt mit einer Examensprüfung ab.

    • Beamter auf Lebenszeit

      Absolventinnen und Absolventen des Vorbereitungsdienstes werden zum Beamten auf Probe ernannt und durchlaufen eine Probezeit im gewählten Fachbereich. Wenn die Absolventin oder der Absolvent dann das 35. Lebensjahr noch nicht erreicht hat und die Eignung, die Befähigung sowie die fachliche Leistung mit den Vorstellungen des Dienstherrn übereinstimmen, kann er zum Beamten auf Lebenszeit berufen werden.

    Dienstunfähig?

    So sichern Sie als Beamter Ihre Existenz

    Auch der sicherste Job hat seine Schwachstellen: Im Fall der Dienstunfähigkeit müssten Sie Ihren Job aufgeben – und das kann gerade zu Beginn des Beamtenverhältnisses finanziell schwierig werden.

    Das sind die Fakten
    • Rund 10.000 Beamte werden jedes Jahr aus gesundheitlichen Gründen (Dienstunfähigkeit) vorzeitig in den Ruhestand entlassen.
    • Jede zweite Dienstunfähigkeit beruht auf psychischen Erkrankungen.
    • Bei Dienstunfähigkeit müssen Beamte ohne eine private Dienstunfähigkeitsversicherung auf etwa ein Drittel ihrer letzten Besoldung verzichten.
    • Beamtinnen und Beamte auf Widerruf oder Probe werden bei einer Dienstunfähigkeit in der Regel aus dem Beamtenverhältnis entlassen und haben gar keinen Anspruch auf eine Pension. 

    Dienstunfähigkeitsversicherung

    Mit der R+V-Dienstunfähigkeitsversicherung können Sie diese Versorgungslücke schließen: Sie ist auf die speziellen Regelungen des Beamtenrechts zugeschnitten und sichert Sie umfassend gegen die finanziellen Folgen einer Dienstunfähigkeit ab.

    Wir beantworten gerne Ihre Fragen rund um das Thema Dienstunfähigkeitsversicherung.

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    Gehalt und Urlaub von Beamten

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    Angestellte werden nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) bezahlt.

    Beamte, Richter und Soldaten erhalten eine sogenannte Besoldung. Sie wird durch das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) festgelegt. Die Basis der Besoldung ist das Grundgehalt. Das Grundgehalt wird gegebenenfalls durch einen Familienzuschlag oder weitere Zulagen ergänzt. Es können auch Leistungsstufen, -prämien bzw. -zulagen oder arbeitsmarktbedingte Sonderzuschläge gezahlt werden. Interessierte können sich über die Besoldungstabellen einen Überblick verschaffen. Wer bereits im Dienst ist, kann sich mit dem Bezügerechner einen ersten Überblick verschaffen. 

    Beamte und angestellten Personen des Bundes stehen in der Regel 30 Urlaubstage zur Verfügung. Ausnahmen gibt es beispielsweise für Beschäftigte, die zu wechselnden Zeiten zum Dienst eingesetzt sind. Zusätzliche Urlaubstage oder Sonderurlaube sind darüber hinaus geregelt und können im Einzelfall ebenfalls genommen werden.

    Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit

    Gutes Gehalt, sicherer Job – und doch kann schnell alles anders kommen. Im Fall der Dienstunfähigkeit (DU) müssten Sie Ihren Job aufgeben – in der Regel mit erheblichen finanziellen Einbußen. Beamte auf Widerruf oder Probe erhalten sogar gar keine Pension. Umso wichtiger ist die richtige Vorsorge: Die R+V-Dienstunfähigkeitsversicherung ergänzt Ihre Absicherung als Beamter. 

    Vorteile und Nachteile des Beamtenstatus

    Die Vorteile des Beamtenstatus

    • Große Auswahl an unterschiedlichen Berufen.

    • Sicherer Arbeitsplatz: Beamte können nicht gekündigt werden. Sie können lediglich nach disziplinarischen Verfahren oder wegen Dienstunfähigkeit aus dem Dienst entlassen werden.

    • Viele Fortbildungsmöglichkeiten.

    • Gehalt und Altersversorgung sind fest geregelt: Gehalt und Altersversorgung sind durch Besoldungsgruppen per Gesetz geregelt. Gehaltsverhandlungen entfallen deshalb. Auch die Versorgung bei Krankheit oder im Ruhestand ist gesetzlich geregelt.

    • In den meisten Berufen gibt es geregelte Arbeitszeiten.

    • Zuverlässige Gehaltsauszahlung: Jeden Monat wird das Gehalt sicher und pünktlich ausgezahlt.

    • Zeitlich unbegrenzte Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall über die gesetzlich vorgeschriebenen sechs Wochen hinaus. Anders sieht es bei lang anhaltender Krankheit und anschließender Dienstunfähigkeit aus: Hier kann es starke finanzielle Einbußen geben. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung schützt Sie davor.

    • Gezielte Förderung von Frauen: Zum Beispiel sollen bis 2025 Führungspositionen im öffentlichen Dienst gleichberechtigt besetzt sein.

    • Gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Teil- und Gleitzeit sind meistens möglich.

    • Viele Vergünstigungen: Sonderkonditionen bei Versicherungen und Banken. Zum Beispiel bekommen sie auch einfacher einen Kredit.

    • Arbeitsplatz in der Nähe des Wohnortes: Beamte werden überall gebraucht, zum Beispiel bei der Stadt, Feuerwehr oder Polizei.

    Die Nachteile des Beamtenstatus

    • Kein Streikrecht: Bürgerrechte wie Streik entfallen, weil sich Beamte zu Gesetzestreue und Gehorsam verpflichten. Verstöße können zu Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Entlassung führen.

    • Lange Arbeitszeiten: Nach der Arbeitszeitverordnung (AZV) für Beamte liegt die wöchentliche Arbeitszeit bei 41 Stunden.

    • Starre Hierarchien: Besonders in Verwaltungsberufen gibt es oft wenig Gestaltungsspielraum.

    • Keine freie Aufgabenwahl: Ein Beamter ist verpflichtet, die Arbeit zu übernehmen, die ihm zugewiesen wird.

    • Vorkasse im Krankheitsfall: Beamte unterliegen nicht der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Sie erhalten im Krankheitsfall eine Beihilfe vom Staat, die 50 bis 80 Prozent der Kosten abdeckt. Den Rest können sie über eine private Krankenversicherung abdecken. Für deren Leistung müssen Beamte in Vorkasse treten. Bei lang anhaltender Krankheit kann es zur Dienstunfähigkeit kommen – und oft wird es dann finanziell richtig eng. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung kann Beamte im Notfall auffangen.

    • Verlust der Pension durch Straftaten: Auch im Ruhestand kann ein ehemaliger Beamter seinen Pensionsanspruch durch eine Straftat verlieren. 

    Test: Welche Stelle passt zu mir im öffentlichen Dienst?

    Gerade weil das Berufsangebot im öffentlichen Dienst so groß ist, ist die Auswahl oft nicht leicht. Mit dem Online-Berufsauswahlhelfer des Beamtenbundes können Sie sich einen ersten Überblick darüber verschaffen, welcher Job am besten zu den eigenen Wünschen passt.

    Individuelle Arzt- und Krankenhaussuche

    Die Suche nach einem guten Arzt oder einem Krankenhaus mit bester Versorgung ist nicht immer leicht. Manchmal ist bei bestimmten Erkrankungen auch eine zweite Meinung nötig.

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    Zuletzt aktualisiert: Dezember 2023

    R+V-Team

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