E-BIKE VERSICHERUNG

Absicherung im Schadenfall für E-Bike und S-Pedelec

  • Versicherungssumme bis zu 100 Mio. EUR
  • auf Wunsch Teilkasko mit und ohne Selbstbeteiligung
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R+V-E-Bike-Versicherung – Darum ist sie so wichtig

E-Bikes, Pedelecs und S-Pedelecs werden immer beliebter und verändern die Art und Weise unserer Fortbewegung. Je nach Modell ist eine Moped-Versicherung für die Haftung bei Unfällen gesetzlich vorgeschrieben. Zusätzlich können Sie Ihr E-Bike gegen Diebstahl und mehr versichern. Mit unseren Versicherungsangeboten finden Sie die passende freiwillige Absicherung oder gesetzlich vorgeschriebene E-Bike-Versicherung bzw. S-Pedelec-Versicherung.

Ihre Vorteile auf einem Blick

Versicherungsschutz für alle

Versicherungsschutz für Versicherungsnehmer, Halter, Eigentümer und Fahrer

Teilkaskoversicherung

auf Wunsch zusätzlich Teilkasko mit und ohne Selbstbeteiligung

100% digital

Abschluss und Schadensmeldungen schnell und einfach online erledigen

Besondere Leistungen

Zuschlagsfrei mit­ver­sicher­tes Zubehör wie z. B. Ladekabel.

E-Bike-Versicherung: Was ist versichert?

  • Die E-Bike-Versicherung als verpflichtende Kfz-Versicherung übernimmt Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie mit Ihrem S-Pedelec oder E-Bike Anderen zufügen.
  • Die optionale Teilkaskoversicherung übernimmt Schäden an Ihrem S-Pedelec oder E-Bike, die z. B. durch einen Unfall oder durch Sturmhagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Zusammenstoß mit Tieren, Diebstahl, Brand oder Explosion entstanden sind.
  • Zudem beinhaltet die optionale Teilkaskoversicherung die Neuwertentschädigung für Akkus bis 24 Monate nach Erwerb bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust.

Leistungen der R+V-E-Bike-Versicherung im Überblick

Zusammenstoß mit Tieren

Die Teilkaskoversicherung beinhaltet Leistungen bei Zusammenstößen oder einem Sturz durch ein freilaufendes Tier

Schutz bei Einbruchdiebstahl

Der Diebstahlschutz der R+V-Teilkaskoversicherung ersetzt Ihr E-Bike bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes

Brand oder Explosion

Bei einem Feuer übernimmt die E-Bike-Teilkaskoversicherung die Beschädigungen am Bike

Versicherung bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Die Moped-Haftpflicht-Versicherung zahlt zum Beispiel Reparaturkosten und Schmerzensgeld an eine verletzte Person

Schutz bei Schäden durch Naturgewalten

Schützen Sie Ihr E-Bike vor Kosten bei Schäden durch Blitzschlag, Sturm, Hagel und Überschwemmung durch Einschluss der Teilkaskoversicherung in die R+V-E-Bike-Versicherung
faq

Die wichtigsten Fragen zur E-Bike-Versicherung

Wenn es sich bei Ihrem E-Bike um ein Pedelec handelt, besteht keine gesetzlich vorgeschriebene Fahrradversicherung. Es empfiehlt sich aber, das Pedelec über eine Hausratversicherung gegen Diebstahl, Schäden und Reparaturen zu versichern. Auch eine Haftpflichtversicherung ist ratsam, die Sie vor Schäden schützt, die Sie anderen Personen, Sachen oder Vermögensgegenständen zufügen.

Wenn Sie ein S-Pedelec fahren, handelt es sich rechtlich um ein Kleinkraftrad. Sie benötigen eine Betriebserlaubnis, einen passenden Führerschein und das S-Pedelec unterliegt der Versicherungspflicht. Daher müssen Sie für das S-Pedelec ein Versicherungskennzeichen bei Ihrer Versicherung beantragen.

Ein E-Bike ist verkehrsrechtlich ein Kraftfahrzeug. Sie benötigen einen Führerschein und müssen das E-Bike versichern. Dabei reicht eine Haftpflichtversicherung als Moped-Versicherung oder Mofa-Versicherung aus.

Ein Pedelec, das umgangssprachlich häufig als E-Bike bezeichnet wird, kann über die Hausratversicherung gegen Diebstahl oder Vandalismus versichert werden.

Bei der R+V bietet der Baustein E-Bike Spezial einen Rundumschutz für Ihr Pedelec. Die Versicherung beinhaltet Reparaturkosten bei Beschädigungen, die durch Stürze oder das Umfallen des Fahrrads geschehen können. Sie erhalten einen Mobilitätsschutz bis zu 250 EUR sowie einen Akkuschutz, der bei Feuchtigkeitsschäden, bei Elektronikschäden und bei Verschleiß leistet.

  • Schäden am eigenen Fahrzeug: Schäden, die im Zuge eines Unfalls am eigenen Fahrzeug entstanden sind, sind über die Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt.
  • Schäden durch Alkohol- oder Drogeneinfluss: Kommt es durch Alkohol oder Drogen zu einem Unfall, zahlt die Haftpflichtversicherung nicht oder nur sehr stark eingeschränkt.
  • Bei Fahrerflucht: Wer sich mit seinem E-Bike oder S-Pedelec vom Unfallort entfernt und den Unfall nicht sofort bei der Polizei anzeigt, begeht Fahrerflucht. In diesem Fall greift die Haftpflichtversicherung nicht.