Ob Ihr Kind noch bei Ihnen als Versicherungsnehmer mitversichert ist oder selbst eine Haftpflichtversicherung für Studenten braucht, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hier haben wir Ihnen die wichtigsten Fälle zusammengestellt:
Mitversichert über die R+V-Familienhaftpflicht
Kinder in der Schulausbildung
Unverheiratete Kinder unter 18 Jahren
Unverheiratete, volljährige Kinder in Ausbildung/ Studium und freiwilligen Wehr- und Sozialdiensten
Unverheiratete Kinder während der Wartezeit vor Ausbildung/Studium
Unverheiratete Kinder bei Arbeitslosigkeit nach Ausbildung/Studium
Versichert nur durch eine eigene Haftpflichtversicherung
Verheiratete Kinder
Kinder, die nach Ausbildung/Studium einen eigenen Beruf haben
Kinder, die nach dem Studium ihre Referendariatszeit absolvieren
Kinder, die bereits einen Beruf ausüben und eine zweite Ausbildung/Studium absolvieren