Auslandsreise-Krankenversicherung ab 10,80 EUR im Jahr.

  • weltweite Absicherung bei Auslandsreisen
  • inklusive medizinisch sinnvollem Rücktransport
  • 24-Stunden-Telefon-Hotline im Notfall
  • ideal für Vielreisende¹
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¹ Sie brauchen eine Auslandsreise-Krankenversicherung nur für Reisen im aktuellen Kalenderjahr ohne automatische Vertragsverlängerung? Hierfür steht Ihnen unsere Kalenderjahres-Police (JR) zur Verfügung. Wenden Sie sich dafür bitte an Ihren R+V Spezialisten vor Ort.
sorglos weltweit reisen

Immer sicher unterwegs mit der Auslandsreise-Krankenversicherung

Gehen Sie auf Reisen kein Risiko ein. Egal wie oft und wohin Sie verreisen. Wir übernehmen die Behandlungskosten im Fall einer akuten Krankheit oder eines Unfalls jeweils für die ersten 45 Tage des Auslandsaufenthalts.

Sofortiger Versicherungsschutz möglich

Weltweite Absicherung bei Auslandsreisen

24/7-Info- und Notruf-Hotline

Rund ums Jahr sorglos ins Ausland reisen

Bis zu 45 Tage pro Reise abgesichert

Attraktiver Schutz für Singles und Familien


  • Für beliebig viele Reisen im Jahr

  • Kostenübernahme für ambulante und stationäre Behandlung

  • Zahnärztliche Leistungen

  • Arznei-, Heil- und Verbandmittel

  • Medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport

  • Ohne Selbstbeteiligung

  • Sofortiger Versicherungsschutz möglich

Kunden werben Kunden: 30 EUR Prämie sichern!

Weiterempfehlen lohnt sich. Schließen Sie Ihre Versicherung bei R+V ab und empfehlen Sie diese anschließend Ihren Freunden und Bekannten weiter. Als Dankeschön für jede erfolgreiche Empfehlung erhalten Sie eine Prämie in Höhe von 30 EUR.

FAQ

Die wichtigsten Fragen zur Auslandsreise-Krankenversicherung

Ja, Sie können Ihren Versicherungsschutz auf bis zu 730 Tage pro Reise gegen einen zusätzlichen Beitrag verlängern. Der Verlängerungbeitrag für Reisen über 45 Tage hinaus ist von Ihrem gewählten Tarif abhängig. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an einen R+V Berater vor Ort.

  • Behandlungen im Aus­land, die ein Grund für die Reise waren
  • Behandlungen im Aus­land, von denen bei Reise­antritt feststand, dass sie während des Auslands­aufent­halts stattfinden mussten. Sie erhal­ten die versicherten Leis­tungen, wenn Sie die Reise wegen des Todes eines Ange­hörigen unter­nehmen
  • Honorare für die Behand­lungen durch Ehe­gatten, Lebens­gefährten, Lebens­partner, Kinder, Eltern und Eigen­behand­lungen
  • Erkrankungen oder Be­schwer­den, die vor Reise­beginn behan­delt wurden und weiter­­behandlungs­bedürftig sind
  • Sehhilfen, Hör­geräte, End­versor­gung mit Zahn­ersatz, Kiefer­ortho­pädie sowie Arznei-, Heil­mittel und Hilfs­mittel, die nicht von einem Arzt ver­ordnet wurden

Sollten Sie auf Ihrer Reise eine ärztliche Behandlung benötigen, können ohne eine Auslandsreise-Krankenversicherung schnell sehr hohe Kosten auf Sie zukommen. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Behandlungskosten im Ausland meist nur teilweise oder überhaupt nicht. Denn: Sie leistet für die im Ausland entstehenden Kosten nur in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Hinzu kommt, dass die gesetzliche Krankenversicherung nur die Leistungen bezahlt, welche das obligatorische Krankenversicherungssystem des Gastlandes üblicherweise für diesen Krankheitsfall vorsieht. Diese können sich vom hohen Versorgungsstandard in Deutschland deutlich unterscheiden. Zudem erhalten Sie oft eine privatärztliche Rechnung, wenn Sie im Urlaub einen Arzt oder ein Krankenhaus aufsuchen – auch für Medikamente. Diese Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse prinzipiell nicht übernommen.

Für einen Klinik­aufenthalt in den USA können z.B. mehrere tausend Euro täglich fällig werden. Und selbst im euro­päischen Ausland können hohe Eigen­anteile auf Sie zukommen. In Öster­reich z. B. rechnen auf Ski­unfälle speziali­sierte Kliniken für eine OP oft deutlich höhere Kosten ab wie ein deutsches Kranken­haus für die gleiche Behand­lung. So können bei jeder Auslandsreise auch in die EU oder Ländern mit Sozialversicherungsabkommen (z. B. Schweiz), hohe Kosten entstehen. Denn durch die gesetzliche Krankenkasse sind Sie nur auf dem Niveau des Sozialversicherungssystems vor Ort versichert.

Wenn Sie eine Auslandsreise-Krankenversicherung bei der R+V haben, bekommen Sie diese Versicherungsbestätigung für Ihre Reise in ein bestimmtes Land ganz einfach von uns. Wir schicken sie Ihnen gerne zu. So können Sie die Bestätigung beantragen:

Sie nutzen bereits unser Kundenportal „Meine R+V“? Dann können Sie eine Versicherungsbestätigung ganz bequem über unseren Self-Service bestellen. Diese Option finden Sie im Bereich Services unter der Kategorie „Gesundheit + Pflege“.

Sie können die Versicherungsbestätigung auch per Telefon oder E-Mail bestellen.

Tel.: +49 611 533-6290

E-Mail: gesundheit-weltweit@ruv.de

Bitte ergänzen Sie wenn möglich in Ihrer E-Mail

bis wann Sie die Bestätigung brauchen,

das geplante An- und Abreisedatum,

das Reiseland,

Ihre Versicherungsnummer und

für wen Sie die Bestätigung benötigen (wenn bspw. mehrere Personen in einem Vertrag versichert sind).

  • Die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen im Ausland wegen einer dort aufgetretenen Corona-Erkrankung sind im tariflichen Umfang versichert.
  • Auch die Kosten für einen medizinisch sinnvollen Rücktransport sind abgesichert.
  • Bei einer Erkrankung mit dem Corona-Virus während Ihrer Reise verlängert sich Ihr Versicherungsschutz, solange Ihre Rückreise aus medizinischen Gründen nicht möglich ist.
  • Informieren Sie sich vor Ihrem Reiseantritt über Reisehinweise und Reisewarnungen des Auswärtigen Amts für Ihr Reiseziel und halten Sie auch im Ausland die Abstands- und Hygieneregeln ein.
  • Mehrkosten für eine wegen Corona verschobene Rückreise oder ein anderes Verkehrsmittel erstatten wir nicht. Dies gilt auch für zusätzliche Kosten wegen einer angeordneten Quarantäne, wenn Sie selbst nicht mit dem Corona-Virus infiziert sind oder aber trotz einer Infektion keiner Behandlung bedürfen.