Unsere Nachhaltigkeitsstrategie

"Nachhaltigkeit" versteht die R+V ganzheitlich: Nachhaltigkeitsaspekte sollen bei Entscheidungen in allen Bereichen des Unternehmens berücksichtigt werden. Nicht nur, um die genossenschaftliche Grundidee zu untermauern, sondern auch um die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens zu sichern.

Unser Ziel ist, dass die R+V zu den führenden nachhaltigen Unternehmen der Versicherungsbranche zählt.

 

Weitere Informationen über unsere Nachhaltigkeitsstrategie:

 

Informationen nach der Offenlegungs-Verordnung

Nach der Offenlegungs-Verordnung sind Finanzberater verpflichtet, Transparenz bei der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und der Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen in ihren Prozessen herzustellen und entsprechende Informationen zu veröffentlichen.

Zu den Finanzberatern zählen auch Generalagenturen und Generalvertretungen. Im Folgenden wird der Begriff Finanzberater verwendet.

Nach Art. 2 Nr. 22 der Offenlegungs-Verordnung ist ein Nachhaltigkeitsrisiko ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte.

Physische Risiken:

Die Folgen von Extremwetterereignissen und Folgen langfristiger Veränderungen klimatischer und ökologischer Bedingungen. Hierzu zählen zum Beispiel die Schäden durch Hitze- und Trockenperioden, Überflutungen, Waldbrände, Übersäuerung der Meere und der Anstieg der Durchschnittstemperaturen. Diese direkten Risiken können indirekte Risiken zufolge haben. Indirekte Risiken sind hierbei z.B. der Zusammenbruch von Lieferketten und klimabedingte bewaffnete Konflikte.

 

Transitionsrisiken:

Diese Risiken entstehen durch die Umstellung hin zu einer kohlenstoffärmeren und nachhaltigeren Wirtschaft. Politische Maßnahmen können direkten Einfluss auf die Geschäftsmodelle einzelner Industriezweige haben (z.B. CO₂-Steuer, Kohleausstieg). Auch veränderte Kundenerwartungen können nicht angepasste Unternehmen verdrängen.

 

Reputationsrisiken:

Diese Risiken entstehen bei der Unterlassung hinreichender Aktivitäten auf dem Gebiet der Nachhaltigkeit. Auch die Unterhaltung von Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen, die möglicherweise einem Nachhaltigkeitsrisiko ausgesetzt ist, kann ein Reputationsrisiko darstellen.

 

Die nach der Offenlegungs-Verordnung zu erteilenden Informationen umfassen auch die Darstellung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens. In dem Zusammenhang definiert Art. 2 Nr. 24 der Offenlegungs-Verordnung Nachhaltigkeitsfaktoren als Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

Zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor vom 27. November 2019 ("Offenlegungsverordnung") veröffentlicht der Finanzberater Informationen zu seinen Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei seinen Versicherungsberatungstätigkeiten ("Nachhaltigkeitsrisikostrategien als Finanzberater").

 

Nach Art. 2 Nr. 22 der Offenlegungsverordnung ist ein Nachhaltigkeitsrisiko ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte. Der Finanzberater arbeitet mit einem Unternehmen zusammen, welches in der Kapitalanlagepolitik ein verantwortungsbewusstes Risikomanagement betreibt und welches Nachhaltigkeitsrisiken in den Risikodimensionen berücksichtigt. Darauf basierend wird durch eine sorgfältige Produktauswahl gewährleistet, dass keine Produkte mit unangemessen hohen Nachhaltigkeitsrisiken angeboten werden. Informationen zu den Nachhaltigkeitsrisikostrategien der R+V Versicherung als Finanzmarktteilnehmer finden Sie hier:

 

www.ruv.de/ueber-uns/nachhaltigkeit/transparenzverordnung

 

Nachhaltigkeit - R+V Lebensversicherung AG Niederlassung Luxemburg (ruv.lu)

 

So ist bereits auf Produktebene sichergestellt, dass Nachhaltigkeitsrisiken bei den Versicherungsberatungstätigkeiten des Finanzberaters berücksichtigt werden.

Durch regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen stellt der Finanzberater sicher, dass die jeweiligen Produkte umfassend beurteilt werden können.

 

Zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben gemäß Artikel 4 Absatz 5 Buchstabe a) der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor vom 27. November 2019 ("Offenlegungsverordnung") veröffentlicht der Finanzberater Informationen darüber, ob er bei seiner Versicherungsberatung die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. ("Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren als Finanzberater.")

 

Nachhaltigkeitsfaktoren umschreiben Umwelt-, Sozial und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

 

Der Finanzberater arbeitet mit einem Unternehmen zusammen, welches in der Kapitalanlagenpolitik ein verantwortungsbewusstes Risikomanagement betreibt und welches Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Darauf basierend wird durch eine sorgfältige Produktauswahl gewährleistet, dass keine Produkte mit unangemessen nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren angeboten werden. Informationen zu den Nachhaltigkeitsrisikostrategien der R+V Versicherung als Finanzmarktteilnehmer finden Sie hier:

 

www.ruv.de/ueber-uns/nachhaltigkeit/transparenzverordnung

 

Nachhaltigkeit - R+V Lebensversicherung AG Niederlassung Luxemburg (ruv.lu)

 

So ist bereits auf Produktebene sichergestellt, dass die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei den Versicherungsberatungstätigkeiten des Finanzberaters berücksichtigt werden.

 

Durch regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen stellt der Finanzberater sicher, dass die jeweiligen Produkte umfassend beurteilt werden können.

Zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor vom 27. November 2019 ("Offenlegungsverordnung") veröffentlicht der Finanzberater Informationen dazu, inwiefern seine Vergütungspolitik im Einklang mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken steht ("Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in die Vergütungspolitik als Finanzberater").

 

Nach Art. 2 Nr. 22 der Offenlegungsverordnung ist ein Nachhaltigkeitsrisiko ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte.

 

In der Vergütung spielt Beratungsqualität eine übergeordnete Rolle. Ziel des Beratungsprozesses ist eine bedarfsgerechte und ganzheitliche sowie auf Qualität fokussierte Beratung der Kunden. Bei der Beratung werden die Vorkenntnisse des Kunden und dessen Beratungswunsch berücksichtigt. Auf Basis der individuellen Kundensituation und des Kundenwunsches, unter besonderer Berücksichtigung der bereits bestehenden Versicherungen, wird ein entsprechendes Lösungskonzept für den Kunden ermittelt und dessen Vor- und Nachteile transparent dargestellt. Bestandteil des Beratungsprozesses ist ebenfalls die Aushändigung und Erläuterung aller relevanten Informationen an den Kunden. Die Verfolgung dieses Beratungsprozesses stellt die langfristige Orientierung an den Bedürfnissen des Kunden sicher.

 

Außerdem arbeitet der Finanzberater mit einem Unternehmen zusammen, welches durch seine Vergütungspolitik gewährleistet, dass keine Anreize zum Verkauf von Produkten mit unangemessen hohen Nachhaltigkeitsrisiken gesetzt werden. Informationen zu den Nachhaltigkeitsrisikostrategien der R+V Versicherung als Finanzmarktteilnehmer finden Sie hier:

 

www.ruv.de/ueber-uns/nachhaltigkeit/transparenzverordnung

 

Nachhaltigkeit - R+V Lebensversicherung AG Niederlassung Luxemburg (ruv.lu)

 

Es besteht keine Verbindung zwischen Nachhaltigkeitsrisiken und der Vergütung des Finanzberaters.

Zum 10.09.2024 (Datum der Anpassung auf der Website) wurden die Veröffentlichungen von allgemeinen Informationen zur Offenlegungs-Verordnung (Verordnung (EU) 2019/2088) sowie die darin enthaltenen Informationen zu R+V als Finanzberater aktualisiert. Den ursprünglichen Stand vom 10.03.2021 können Sie hier einsehen:

Informationen der R+V zur Offenlegungs-Verordnung Finanzberater – Stand: 10.03.2021

Folgende wesentlichen Inhalte wurden mit dem Update angepasst:
Harmonisierung der Informationen