Die R+V-MietkautionsBürgschaft ersetzt die Mietkaution in bar oder in Form eines Sparbuchs - für neue genauso wie für bestehende Mietverhältnisse!
Dabei leistet die R+V Zahlungen an den Vermieter bis zur Höhe der Bürgschaftssumme, wenn der Mieter seinen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht nachkommt. Der Mieter zahlt diese Summe dann an die R+V zurück.
Ein Beispiel: Anna und Stefan haben ihre Traumwohnung gefunden: 3 Zimmer, beste Lage, 1000 EUR kalt. Der Vermieter verlangt drei Monatskaltmieten als Kaution, macht 3000 EUR. Anna und Stefan möchten ihre Ersparnisse aber lieber in eine neue Küche investieren. Daher schließen sie eine R+V-MietkautionsBürgschaft ab.
Einige Jahre später, inzwischen zu dritt, ziehen Anna und Stefan in ein kleines Häuschen im Grünen. Bei Auszug stellt der Vermieter einen Schaden an der Wohnung fest. Außerdem ist noch eine Nebenkostennachzahlung zu leisten. Der Vermieter fordert Anna und Stefan zur Schadenbeseitigung und zur Nachzahlung der Nebenkosten auf.
Sollten sie der Forderung des Vermieters nicht nachkommen, geht der Vermieter direkt auf die R+V zu, die informiert Anna und Stefan. Wenn der Anspruch des Vermieters korrekt ist, können sie jetzt den Schaden selbst wieder in Ordnung bringen. Oder R+V zahlt für den entstandenen Schaden bis zur Höhe der vereinbarten Bürgschaftssumme (höchstens jedoch bis zur gesetzlich zulässigen Sicherheit von drei Kaltmieten). Anschließend fordert R+V den Betrag von Anna und Stefan zurück.