Die R+V-MietkautionsBürgschaft ersetzt die Mietkaution in bar oder in Form eines Sparbuchs - für neue genauso wie für bestehende Mietverhältnisse!
Dabei leistet die R+V Zahlungen an den Vermieter bis zur Höhe der Bürgschaftssumme, wenn der Mieter seinen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht nachkommt. Der Mieter zahlt diese Summe dann an die R+V zurück.
Ein Beispiel: Anna, 23 Jahre alt, hat eine neue Wohnung gefunden, 2 Zimmer, 480 EUR kalt. Der Vermieter verlangt drei Nettomonatskaltmieten als Kaution, macht 1.440 EUR. Anna schließt eine R+V-MietkautionsBürgschaft ab, statt die Kaution in bar oder mehreren Raten zu zahlen.
Bei Auszug stellt der Vermieter einen Schaden an der Wohnung fest. Sie kann den Schaden selbst in Ordnung bringen. Oder die R+V zahlt dafür bis zur Höhe der vereinbarten Bürgschaftssumme. Anschließend fordert die R+V Versicherung den Betrag von Anna zurück.
Sollten sie der Forderung des Vermieters nicht nachkommen, geht der Vermieter direkt auf die R+V zu, die informiert Anna. Wenn der Anspruch des Vermieters korrekt ist, kann sie jetzt den Schaden selbst wieder in Ordnung bringen. Oder R+V zahlt für den entstandenen Schaden bis zur Höhe der vereinbarten Bürgschaftssumme (höchstens jedoch bis zur gesetzlich zulässigen Sicherheit von drei Kaltmieten). Anschließend fordert R+V den Betrag von Anna zurück.