

Auslandsreise-Krankenversichrung
ab 10,80 EUR im Jahr
weltweite Absicherung bei Auslandsreisen
inklusive medizinisch sinnvollem Rücktransport
24-Stunden-Telefon-Hotline im Notfall
ideal für Vielreisende¹
¹ Sie brauchen eine Auslandsreise-Krankenversicherung nur für Reisen im aktuellen Kalenderjahr ohne automatische Vertragsverlängerung? Hierfür steht Ihnen unsere Kalenderjahres-Police (JR) zur Verfügung. Wenden Sie sich dafür bitte an Ihren R+V Spezialisten vor Ort.
sorglos weltweit reisen
Immer sicher unterwegs
Gehen Sie auf Reisen kein Risiko ein. Egal wie oft und wohin Sie verreisen. Wir übernehmen die Behandlungskosten im Fall einer akuten Krankheit oder eines Unfalls jeweils für die ersten 45 Tage des Auslandsaufenthalts.
Attraktiver Schutz für Singles und Familien
Weltweite Absicherung bei Auslandsreisen
Für beliebig viele Reisen im Jahr
Bis zu 45 Tage pro Reise abgesichert
Kostenübernahme für ambulante und stationäre Behandlung
Zahnärztliche Leistungen
Arznei-, Heil- und Verbandmittel
Medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport
24-Stunden-Telefon-Hotline im Notfall
Ohne Selbstbeteiligung
Sofortiger Versicherungsschutz möglich

Tipp für Privatversicherte
Auch privat versicherte Personen erhalten oft keinen 100%igen Schutz. Prüfen Sie vor Ihrer Reise, ob Ihre PKV alle Kosten im Ausland abdeckt. In vielen Tarifen ist z. B. der medizinische notwendige Rücktransport nach Deutschland nicht eingeschlossen. Selbst wenn Ihre private Kranken-Vollversicherung Leistungen im Ausland beinhaltet, kann der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung sinnvoll sein, beispielsweise wenn ein Selbstbehalt vereinbart oder eine Beitragsrückerstattung möglich ist.
FAQ
Die wichtigsten Fragen zur Auslandsreise-Krankenversicherung
Ja, Sie können Ihren Versicherungsschutz auf bis zu 730 Tage pro Reise gegen einen zusätzlichen Beitrag verlängern. Der Verlängerungbeitrag für Reisen über 45 Tage hinaus ist von Ihrem gewählten Tarif abhängig. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an einen R+V Berater vor Ort.
Behandlungen im Ausland, die ein Grund für die Reise waren
Behandlungen im Ausland, von denen bei Reiseantritt feststand, dass sie während des Auslandsaufenthalts stattfinden mussten. Sie erhalten die versicherten Leistungen, wenn Sie die Reise wegen des Todes eines Angehörigen unternehmen
Honorare für die Behandlungen durch Ehegatten, Lebensgefährten, Lebenspartner, Kinder, Eltern und Eigenbehandlungen
Erkrankungen oder Beschwerden, die vor Reisebeginn behandelt wurden und weiterbehandlungsbedürftig sind
Sehhilfen, Hörgeräte, Endversorgung mit Zahnersatz, Kieferorthopädie sowie Arznei-, Heilmittel und Hilfsmittel, die nicht von einem Arzt verordnet wurden
Sollten Sie auf Ihrer Reise eine ärztliche Behandlung benötigen, können ohne eine Auslandsreise-Krankenversicherung schnell sehr hohe Kosten auf Sie zukommen. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Behandlungskosten im Ausland meist nur teilweise oder überhaupt nicht. Denn: Sie leistet für die im Ausland entstehenden Kosten nur in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Hinzu kommt, dass die gesetzliche Krankenversicherung nur die Leistungen bezahlt, welche das obligatorische Krankenversicherungssystem des Gastlandes üblicherweise für diesen Krankheitsfall vorsieht. Diese können sich vom hohen Versorgungsstandard in Deutschland deutlich unterscheiden. Zudem erhalten Sie oft eine privatärztliche Rechnung, wenn Sie im Urlaub einen Arzt oder ein Krankenhaus aufsuchen – auch für Medikamente. Diese Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse prinzipiell nicht übernommen.
Für einen Klinikaufenthalt in den USA können z.B. mehrere tausend Euro täglich fällig werden. Und selbst im europäischen Ausland können hohe Eigenanteile auf Sie zukommen. In Österreich z. B. rechnen auf Skiunfälle spezialisierte Kliniken für eine OP oft deutlich höhere Kosten ab wie ein deutsches Krankenhaus für die gleiche Behandlung. So können bei jeder Auslandsreise auch in die EU oder Ländern mit Sozialversicherungsabkommen (z. B. Schweiz), hohe Kosten entstehen. Denn durch die gesetzliche Krankenkasse sind Sie nur auf dem Niveau des Sozialversicherungssystems vor Ort versichert.
Wenn Sie eine Auslandsreise-Krankenversicherung bei der R+V haben, bekommen Sie diese Versicherungsbestätigung für Ihre Reise in ein bestimmtes Land ganz einfach von uns. Wir schicken sie Ihnen gerne zu. So können Sie die Bestätigung beantragen:
Sie nutzen bereits unser Kundenportal „Meine R+V“? Dann können Sie eine Versicherungsbestätigung ganz bequem über unseren Self-Service bestellen. Diese Option finden Sie im Bereich Services unter der Kategorie „Gesundheit + Pflege“.
Sie können die Versicherungsbestätigung auch per Telefon oder E-Mail bestellen.
Tel.: +49 611 533-6290
E-Mail: gesundheit-weltweit@ruv.de
Bitte ergänzen Sie wenn möglich in Ihrer E-Mail
bis wann Sie die Bestätigung brauchen,
das geplante An- und Abreisedatum,
das Reiseland,
Ihre Versicherungsnummer und
für wen Sie die Bestätigung benötigen (wenn bspw. mehrere Personen in einem Vertrag versichert sind).
Die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen im Ausland wegen einer dort aufgetretenen Corona-Erkrankung sind im tariflichen Umfang versichert.
Auch die Kosten für einen medizinisch sinnvollen Rücktransport sind abgesichert.
Bei einer Erkrankung mit dem Corona-Virus während Ihrer Reise verlängert sich Ihr Versicherungsschutz, solange Ihre Rückreise aus medizinischen Gründen nicht möglich ist.
Informieren Sie sich vor Ihrem Reiseantritt über Reisehinweise und Reisewarnungen des Auswärtigen Amts für Ihr Reiseziel und halten Sie auch im Ausland die Abstands- und Hygieneregeln ein.
Mehrkosten für eine wegen Corona verschobene Rückreise oder ein anderes Verkehrsmittel erstatten wir nicht. Dies gilt auch für zusätzliche Kosten wegen einer angeordneten Quarantäne, wenn Sie selbst nicht mit dem Corona-Virus infiziert sind oder aber trotz einer Infektion keiner Behandlung bedürfen.