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Naturheil­verfahren

Gesundheit liegt in unserer Natur. Sie wünschen sich eine ganzheitliche Behandlung, bei der man sich viel Zeit für Sie nimmt? Eine alternative Therapie, die körpereigene Kräfte aktiviert und sich der Natur bedient? Dies bietet z. B. die Naturmedizin. Doch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zahlt dafür meistens nichts. Sorgen Sie deshalb vor.


  • Zuschüsse für Behandlungen mit Naturheilverfahren
  • Zuschüsse auch für in diesem Zusammenhang verordnete Arznei-, Heil- und Verbandmittel
  • Behandlung sowohl durch Ärzte als auch durch Heilpraktiker möglich
  • Versicherungsschutz sofort ab Versicherungsbeginn

 

Damit Sie sich bei Beschwerden eine Behandlung mit alternativen Heilverfahren bezuschussen lassen können, haben wir für Sie den Tarif NaturMedizin aus dem R+V-GesundheitsKonzept ELAN entwickelt.

Der Tarif NaturMedizin bietet Ihnen:
  • Zuzahlungen
    Sie erhalten Zuschüsse für viele Naturheilverfahren, die durch Ärzte und Heilpraktiker durchgeführt werden. Gleiches gilt für Arznei-, Heil- und Verbandmittel, die in diesem Zusammenhang verordnet werden.
  • alternative Behandlungsmethoden
    Erstattungsfähig sind alle Behandlungsmethoden, die im so genannten Hufelandverzeichnis aufgeführt sind. Beispiele sind:
    • Akupunktur
    • Chiropraktik
    • Eigenbluttherapie
    • Elektrotherapie
    • Homöopathie
    • Osteopathie
    In dieser Auflistung erläutern wir Ihnen Verfahren und Anwendungsgebiete der einzelnen Behandlungsmethoden
    Erstattungsfähige Heilverfahren
  • maximaler Leistungsumfang
    Wir zahlen Ihnen bis zu 80 % der erstattungsfähigen Kosten. Insgesamt haben Sie Anspruch auf maximal 2.400 EUR innerhalb von zwei Kalenderjahren. In den ersten beiden Kalenderjahren ab Versicherungsbeginn ist die Erstattung auf maximal 400 EUR begrenzt.
Der Tarif NaturMedizin aus dem R+V-GesundheitsKonzept ELAN im Überblick
  NaturMedizin (N1U)
Ambulante Behandlung mit Naturheilverfahren (Methoden aus dem Hufelandverzeichnis) durch Heilpraktiker und Ärzte sowie verordnete Arznei-, Heil- und Verbandmittel 80 % bis zu einem Erstattungsbetrag von 2.400 EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren. Innerhalb der ersten 2 Kalenderjahre ab Versicherungsbeginn ist die Erstattung auf insgesamt 400 EUR begrenzt.

 

 

Leistungsbeispiel für eine Behandlung mit Naturheilverfahren

Leistungsbeispiel  
Der Arzt berechnet Ihnen bei einer Schmerzerkrankung für die Untersuchung und 10 Akupunkturbehandlungen 502 EUR
Ihr Eigenanteil 502 EUR
R+V erstattet Ihnen im Tarif NaturMedizin 401,60 EUR
Die Behandlung kostet Sie statt 502 EUR nur noch 100,40 EUR

 

 

Service-Hotlines

Service-Hotline zum Vertrag - 0800 533-1121*

Für Auskünfte, Beratung, Fragen zu bestehenden Versicherungsverträgen hat R+V für ihre Kunden eine Service-Hotline eingerichtet. Das Service-Telefon ist montags bis freitags von 07:30 bis 20:00 Uhr und samstags von 08:00 bis 14:00 Uhr für Sie besetzt.

Service-Hotline im Leistungsfall - 0800 533-1122*

Bei Fragen zur Leistung (z. B. Leistungsabrechnung oder Beitragsrückerstattung) können Sie sich montags bis freitags von 07:30 bis 20:00 Uhr und samstags von 08:00 bis 14:00 Uhr an uns wenden.

Per E-Mail erreichen Sie uns rund um die Uhr unter gesundheit@ruv.de.

* Kostenfrei aus allen deutschen Fest- und Mobilfunknetzen.

 

Versicherungsbedingungen für die private Krankenversicherung

Hier finden Sie die aktuellen Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen.

Bedingungsheft der R+V Krankenversicherung AG

 

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