Sie planen gerade den Umzug in eine neue Wohnung oder möchten Ihre bestehende Kaution ablösen?
Die R+V-Mietkautionsbürgschaft ersetzt gegen einen geringen Beitrag die Mietkaution in bar oder als Sparbuch:
- Mehr finanzielle Flexibilität; die Mietkaution muss nicht in bar gestellt und eventuell durch einen Kredit finanziert werden.
- Keine Doppelbelastung; wenn Sie die Mietkaution für Ihre alte Wohnung noch nicht zurückerhalten haben und schon eine Mietkaution für Ihre neue Wohnung stellen müssen.
- Keine Mindestvertragslaufzeit; wird die Bürgschaft nicht mehr benötigt, endet der Vertrag mit der Rückgabe der vom Vermieter unterschriebenen Enthaftungserklärung.
- Rückgabegarantie; beitragsfreie Rückgabe der Bürgschaft innerhalb des ersten Monats möglich, wenn der Vermieter die Bürgschaft nicht akzeptiert.
Jetzt berechnen
- Verbesserung der Liquidität durch Ablösung von Sicherheitseinbehalten oder bestehenden Bürgschaften
- Entlastung der Bankkreditlinie und Vergrößerung des Finanzierungsspielraums durch den zusätzlichen Avalkredit der R+V
- Nutzung des größeren Finanzierungsspielraums für zusätzliche Investitionen
als Hinterlegung einer Sicherheit bei der KTV
- Möglichkeit der zusätzlichen Erwirtschaftung von Erträgen bei der Fondsanlage und damit deutlich lukrativer als eine Bankanlage im Niedrigzinsumfeld
- dadurch auch bei möglichen zukünftigen Erhöhungen des Avalrahmens und der Stellung Sicherheiten geringere Einzahlungen, weil bereits erwirtschaftete Erträge berücksichtigt werden
- Der Einmalbeitrag für die FRV wird zu 100 % als Sicherheit für die KTV bewertet
Termin