Spar dir den Stress.
Spar dir die Mietkaution!
Schon ab 4,17¹ EUR im Monat
Mehr finanzieller Spielraum: wir übernehmen die Kautionszahlung
Ohne Mindestlaufzeit und täglich kündbar
¹ Berechnungsgrundlage: 50 EUR/ jährlich, Kautionssumme 1.000 EUR, Zahlweise jährlich
R+V-MietkautionsBürgschaft
Wir bürgen für deine Kaution
Endlich eine eigene Wohnung, aber woher nimmst du das Geld für die Mietkaution? Schnell etwas mit einem Nebenjob verdienen oder Mama und Papa fragen? Spar dir den Stress! Nutze einfach die R+V-Mietkautionsbürgschaft! Sie übernimmt für dich die Kautionspflicht gegenüber deinem Vermieter und du kannst etwas Besseres mit deinem Geld machen.
Deine Vorteile als Mieter
- Du sparst dir die Kaution in bar oder als Sparbuch
- Für neues oder bestehendes Mietverhältnis möglich
- Keine Doppelbelastung, wenn die alte Mietkaution noch nicht zurückerstattet wurde
- Mehr finanzieller Spielraum, z.B. für eine neue Küche
- Beitragsfreie Rückgabe innerhalb des ersten Monats, falls Vermieter die Bürgschaft nicht akzeptiert
- Online abschließen und Bürgschaft direkt downloaden
- Keine feste Vertragslaufzeit, täglich kündbar
- Keine weiteren Gebühren, z.B. für Verwaltung, Kontoführung oder Erstellung der Mietbürgschaft
- Inklusive kostenlosem ChancenCheck
Erhöhe deine Chancen bei der Wohnungssuche
Du hast noch keinen unterschriebenen Mietvertrag? Mit unserem ChancenCheck kannst du kostenlos prüfen, ob R+V eine Mietkautionsbürgschaft für dich übernehmen würde. Mit der Zusage bestätigen wir deinem potentiellen Vermieter, dass wir aufgrund einer Bonitätsprüfung innerhalb der nächsten 30 Tage die R+V-MietkautionsBürgschaft ausstellen würden.
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Gute Gründe für R+V
FAQ
Mietkautionsbürgschaft
Mit einer R+V-MietkautionsBürgschaft bist du maximal flexibel, denn der Kautionsvertrag ist nicht an feste Laufzeiten gebunden. Wenn du deine Bürgschaft nicht mehr brauchst, z. B. weil du umziehst, schickst du uns einfach das Kündigungsschreiben deines Mietverhältnisses. Du musst dann für diese Bürgschaft keine Beiträge mehr zahlen. Und sobald du uns die von deinem Vermieter unterzeichnete Freigabeerklärung auf der Bürgschaft einreichst, wird die Bürgschaft aufgehoben.
Die R+V-MietkautionsBürgschaft ersetzt die Mietkaution in bar oder in Form eines Sparbuchs - für neue genauso wie für bestehende Mietverhältnisse!
Dabei leistet die R+V Zahlungen an den Vermieter bis zur Höhe der Bürgschaftssumme, wenn der Mieter seinen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht nachkommt. Der Mieter zahlt diese Summe dann an die R+V zurück.
Ein Beispiel: Anna und Stefan haben ihre Traumwohnung gefunden: 3 Zimmer, beste Lage, 640 EUR kalt. Der Vermieter verlangt drei Monatskaltmieten als Kaution, macht 1.920 EUR. Anna und Stefan möchten ihre Ersparnisse aber lieber in eine neue Küche investieren. Daher schließen sie eine R+V-MietkautionsBürgschaft ab. Für unter 100 EUR im Jahr stellt jetzt die R+V die Kaution in Form einer Bürgschaft.
Einige Jahre später, inzwischen zu dritt, ziehen Anna und Stefan in ein kleines Häuschen im Grünen. Bei Auszug stellt der Vermieter einen Schaden an der Wohnung fest. Außerdem ist noch eine Nebenkostennachzahlung zu leisten. Der Vermieter fordert Anna und Stefan zur Schadenbeseitigung und zur Nachzahlung der Nebenkosten auf.
Sollten sie der Forderung des Vermieters nicht nachkommen, geht der Vermieter direkt auf die R+V zu, die informiert Anna und Stefan. Wenn der Anspruch des Vermieters korrekt ist, können sie jetzt den Schaden selbst wieder in Ordnung bringen. Oder R+V zahlt für den entstandenen Schaden bis zur Höhe der vereinbarten Bürgschaftssumme (höchstens jedoch bis zur gesetzlich zulässigen Sicherheit von drei Kaltmieten). Anschließend fordert R+V den Betrag von Anna und Stefan zurück.
Du kannst die R+V-MietkautionsBürgschaft nicht abschließen, wenn
sich das Mietobjekt außerhalb Deutschlands befindet
dein Mietvertrag auf weniger als 18 Monate befristet ist
es sich um eine gewerbliche Immobilie handelt
du das Mietobjekt nicht selbst bewohnst
es sich um eine Wohngemeinschaft ohne einen Hauptmieter handelt
du in einem Pflegeheim wohnst
Die Mietbürgschaft befreit dich als Mieter nicht aus der Verpflichtung, berechtigten Forderungen deines Vermieters wegen Sachschäden, Rückständen bei Miete oder Nebenkostennachzahlungen nachzukommen. Die R+V bezahlt bis zur Höhe der vereinbarten Kautionssumme in der Mietbürgschaft, maximal jedoch die gesetzliche Obergrenze von drei Nettokaltmieten. Wenn die R+V an deinen Vermieter leistet, dann musst du als Mieter den, von der R+V gezahlten Betrag, erstatten.
Gut zu wissen: Einige Haftpflichtversicherungen decken Mietsachschäden ab. Prüfe daher deine Haftpflichtversicherung oder schließe hier eine private Haftpflichtversicherung der R+V ab.
Mit über 50 Jahren Erfahrung sind wir einer der größten Kautionsversicherer in Deutschland und ein zuverlässiger und anerkannter Bürge. Das gibt dir und deinem Vermieter Sicherheit.
Bei uns kannst du deine Bürgschaft direkt nach Online Abschluss ausdrucken und musst nicht tagelang auf Post warten. Solltest du die Bürgschaft nicht mehr benötigen, bieten wir ein tägliches Kündigungsrecht an. Hierzu sendest du die Bürgschaft mit der auf der Rückseite von deinem Vermieter unterschriebenen Freigabebestätigung an R+V zurück.
Als Teil der genossenschaftlichen FinanzGruppe, zu der u. a. auch die Volksbanken Raiffeisenbanken gehören, leben wir schon immer den Gedanken einer starken Gemeinschaft. Daher sind wir auch nach dem Online Abschluss durch eine persönliche Beratung am Telefon oder vor Ort für dich da.