Wie viele andere Zahnzusatzversicherungen beinhalten auch unsere eine Zahnstaffel. Diese legt fest, bis zu welchem Betrag wir Ihnen in den ersten Jahren Ihrer Versicherung die Kosten für notwendigen Zahnersatz und Zahnbehandlungen erstatten.
Übrigens: Wird eine Behandlung aufgrund eines Unfalls notwendig, gilt die Zahnstaffel hierfür nicht. Die Leistungshöchstgrenzen der ersten Kalenderjahre nach Vertragsabschluss gelten dann nicht.
Die Leistungshöchstgrenzen für die Tarife Zahn premium, Zahn comfort und Zahn classic:
im 1. Kalenderjahr bis zu 1.000 EUR
im 2. Kalenderjahr bis zu 2.000 EUR
im 3. Kalenderjahr bis zu 3.000 EUR
im 4. Kalenderjahr bis zu 4.000 EUR
ab dem 5. Kalenderjahrjahr gilt keine Leistungshöchstgrenze mehr
Die Leistungshöchstgrenzen für ZahnVorsorge:
im 1. Kalenderjahr bis zu 250 EUR
im 2. Kalenderjahr bis zu 500 EUR
ab dem 3. Kalenderjahrjahr gilt keine Leistungshöchstgrenze mehr