Das Siegel "Fairster Leistungsregulierer" von Focus Money mit "Sehr gut" für unsere Krankenversicherung, gültig bis 01.2026.

Zahnzusatzversicherung ab 5,80 EUR im Monat¹

  • Ohne Wartezeit - Schutz sofort ab Versicherungsbeginn
  • Keine Gesundheitsfragen
  • Inkl. Alterungsrückstellungen
Beitrag berechnen

¹ Preisbeispiel für Tarif Zahn classic (Z3U), Eintrittsalter 18 Jahre.

Zahnzusatzversicherung – darum ist sie so wichtig

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Zahnersatz und Zahnbehandlungen oft nur zu einem Teil oder gar nicht. Eine Zahnzusatzversicherung der R+V ermöglicht Ihnen eine hochwertige Versorgung und kann Sie vor hohen Zuzahlungen schützen.

Vorteile der R+V-Zahnzusatzversicherung

Ohne Wartezeit

Schutz sofort ab Versicherungsbeginn

Keine Gesundheitsfragen

bei Antragstellung

Leistungsstarke Zahnstaffel

in den ersten 4 Jahren

App R+V Gesundheit

Kostenbelege bequem per App einreichen

Inklusive Alterungsrückstellungen

Ihr Beitrag wird nicht wegen des Älterwerdens steigen

Die Tarife für Zahnersatz im Vergleich

Sie entscheiden, welcher Schutz am besten zu Ihnen passt.

Unsere Empfehlung: Jeden Tarif können Sie mit der R+V-ZahnVorsorge ergänzen - für gesunde, strahlend schöne Zähne.

 

Zahn classic

(Z3U)

Zahn comfort

(Z2U)

Zahn premium

(Z1U)

 

ab 5,80 EUR¹

monatlich

ab 11,88 EUR¹

monatlich

ab 36,05 EUR¹

monatlich

Zahnersatz, Regelvorsorge 100 % GKV-Zuschuss, max. ver­blei­ben­der Eigen­anteil 100 % GKV-Zuschuss,
max. verblei­bender Eigen­anteil
100 % GKV-Zuschuss,
max. verblei­bender Eigen­anteil
Zahnersatz, privatärztliche, höherwertige Versorgung 100 % GKV-Zuschuss, max. ver­blei­ben­der Eigen­anteil 70 %² unter An­rechnung des GKV-Zuschusses³ 90 %² unter An­rechnung des GKV-Zuschusses³
Kiefer­orthop­ädische Leistungen (bei Behand­lungs­beginn bis spätes­tens zum Ende des Kalender­jahres, in dem die versi­cherte Person 18 Jahre wird) -- 70 %¹ bis zu einem Erstat­tungs­betrag von 1.000 EUR (KIG 1-2)⁴ oder 500 EUR (KIG 3-5)⁵ für eine Behand­­lung wäh­rend der gesamten Vertrags­dauer 90 %¹ bis zu einem Erstat­tungs­betrag von 2.000 EUR (KIG 1-2)⁴ oder 1.000 EUR (KIG 3-5)⁵ für eine Behand­­lung wäh­rend der gesamten Vertrags­dauer
¹ z. B. bei Eintritts­alter 18 Jahre
² der erstattungs­fähigen Kosten.
³ jedoch mindestens 100 % GKV-Zuschuss (Sie erhalten mindestens den gleichen Betrag wie von der GKV), max. verblei­bender Eigen­anteil
⁴ Kiefer­orthopä­dische Indikations­gruppen 1–2: leichte bis mittlere Fehl­stellungen, keine Kosten­über­nahme durch die GKV.
⁵ Kiefer­ortho­pädische Indikations­gruppen 3–5: ausgeprägte bis extreme Fehl­stellungen, teil­weise Kosten­über­nahme durch die GKV.


R+V ZahnVorsorge

Für die folgenden Leistungen übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten nur zu einem Teil oder gar nicht.

  • Professionelle Zahnreinigung
  • Fissurenversiegelung bei Erwachsenen
  • Kunststoff-Füllungen im Seitenzahnbereich
  • Akupunktur zur Schmerzbehandlung

 

Damit Sie diese Kosten nicht ganz allein tragen müssen, gibt es die R+V-ZahnVorsorge. Damit schützen Sie Ihre Zähne und beugen Zahnersatz vor.

Unsere Empfehlung: Ergänzen Sie Ihren Versicherungsschutz mit der R+V-ZahnVorsorge

Die Leistungen im Überblick

 

ZahnVorsorge

(ZV)

Zahn­medi­­zinische Prophylaxe

100 %, 1 x pro Kalender­jahr

Kunststoff-Füllungen

100 % inkl. Akupunktur zur Schmerz­behandlung

Paro­dontose­behand­lung,
Wurzel­behand­lung

100 % inkl. Akupunktur zur Schmerz­behandlung⁶

 

⁶ Wir erstatten keine Kosten, wenn Sie von der Krankenkasse für einen Teil der Maßnahmen Leistungen erhalten können. Eine Leistung der Krankenkasse ist vorrangig in Anspruch zu nehmen.

Kunden werben Kunden: 30 EUR Prämie sichern!

Weiterempfehlen lohnt sich. Schließen Sie Ihre Versicherung bei R+V ab und empfehlen Sie diese anschließend Ihren Freunden und Bekannten weiter. Als Dankeschön für jede erfolgreiche Empfehlung erhalten Sie eine Prämie in Höhe von 30 EUR.

Unverhofft kommt oft: Ein Leistungs­beispiel

Stellen Sie sich einmal vor:
Eines Nach­mittags beim Tee beißen Sie auf den Kirsch­kern im Obst­kuchen, Ihr Zahn bricht ab. Ihr Zahn­arzt stellt fest: Ein Implan­tat mit Krone und vorherigem Knochen­aufbau sind nötig.

Der Gesamt­betrag beläuft sich auf 3.300 EUR. Ihre GKV zahlt einen Fest­zuschuss von 480 EUR. Ohne eine Zahnzusatz­versiche­rung müssten Sie einen Eigenanteil von 2.820 EUR zahlen. Da Sie aber mit dem Tarif Zahn premium der R+V versichert sind, bleibt für Sie nur noch ein Eigen­anteil von 330 EUR.

Beispiel für einen hoch­wertigen Zahn­ersatz: Implantat mit Knochen­aufbau

Die Grafik zeigt die drei Tarifvarianten der Zahnzusatzversicherung der R+V.

Stellen Sie sich einmal vor:
Eines Nach­mittags beim Tee beißen Sie auf den Kirsch­kern im Obst­kuchen, Ihr Zahn bricht ab. Ihr Zahn­arzt stellt fest: Ein Implan­tat mit Krone und vorherigem Knochen­aufbau sind nötig.

Der Gesamt­betrag beläuft sich auf 3.300 EUR. Ihre GKV zahlt einen Fest­zuschuss von 480 EUR. Ohne eine Zahnzusatz­versiche­rung müssten Sie einen Eigenanteil von 2.820 EUR zahlen. Da Sie aber mit dem Tarif Zahn premium der R+V versichert sind, bleibt für Sie nur noch ein Eigen­anteil von 330 EUR.

Beispiel für einen hoch­wertigen Zahn­ersatz: Implantat mit Knochen­aufbau.

Gesamtkosten 3.300 EUR, Krankenkassen-Zuschuss 480 EUR, Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung 2.820 EUR

Die Grafik zeigt die drei Tarifvarianten der Zahnzusatzversicherung der R+V.
* inkl. 15 % Bonus durch lückenloses Zahnpflege-Bonusheft in den letzten 10 Jahren
FAQ

Die wichtigsten Fragen zur Zahnzusatzversicherung

Wir stellen Ihnen keine Fragen zur Gesundheit Ihrer Zähne. In bestimmten Fällen besteht jedoch kein Anspruch auf Leistungen, weil Vorschädigungen bestehen. Das gilt zum Beispiel:

  • für Zähne, die vor Vertragsabschluss bereits fehlten oder nicht angelegt sind (Zähne, die wegen eines genetischen Fehlers nicht vorhanden sind) und noch nicht dauerhaft ersetzt sind (z. B. Provisorien)
  • für Zahnersatz-Maßnahmen, die vor Vertragsabschluss bereits von Ihrem Zahnarzt angeraten, geplant oder sogar begonnen wurden
  • für Zahnersatz, von dem sich erst nach Vertragsschluss herausstellt, dass er notwendig ist, wenn die Behandlung der ursächlichen Erkrankung vor Vertragsschluss begonnen wurde

Ein Beispiel: Sie leiden an einer starken Parodontitis oder Parodontose. Ihr Zahnarzt empfiehlt daher bereits vor Vertragsabschluss eine Parodontosebehandlung. Während der Behandlung stellt sich heraus, dass einer der von der Parodontose geschädigten Zähne gezogen werden muss und deshalb eine Brücke oder ein Implantat notwendig wird. In einem solchen Fall, besteht kein Anspruch auf Leistungen. Selbst wenn der betroffene Zahn erst nach Vertragsabschluss gezogen wird.

Sobald in solchen Fällen die notwendige Behandlung erfolgreich abgeschlossen ist, sind auch diese Zähne oder der Zahnersatz für künftig notwendigen Zahnersatz versichert. Das heißt, die betroffenen Zähne müssen erfolgreich ersetzt, beschwerdefrei und aus medizinischer Sicht nicht mehr behandlungsbedürftig sein.

Zahnersatz, der bereits vor Vertragsabschluss angeraten oder geplant war oder mit dem der Zahnarzt bereits begonnen hat, ist nicht versichert. Eine Zahnzusatzversicherung kann sich dennoch für Sie lohnen. Denn mit ihr können Sie Eigenanteile für zukünftig notwendig werdenden Zahnersatz reduzieren.

Sobald eine angeratene, geplante oder laufende Behandlung erfolgreich abgeschlossen ist, besteht auch für diese Zähne voller Versicherungsschutz.

Wie viele andere Zahnzusatzversicherungen beinhalten auch unsere eine Zahnstaffel. Diese legt fest, bis zu welchem Betrag wir Ihnen in den ersten Jahren Ihrer Versicherung die Kosten für notwendigen Zahnersatz und Zahnbehandlungen erstatten.

Übrigens: Wird eine Behandlung aufgrund eines Unfalls notwendig, gilt die Zahnstaffel hierfür nicht. Die Leistungshöchstgrenzen der ersten Kalenderjahre nach Vertragsabschluss gelten dann nicht.

 

Die Leistungshöchstgrenzen für die Tarife Zahn premium, Zahn comfort und Zahn classic:

im 1. Kalenderjahr bis zu 1.000 EUR

im 2. Kalenderjahr bis zu 2.000 EUR

im 3. Kalenderjahr bis zu 3.000 EUR

im 4. Kalenderjahr bis zu 4.000 EUR

ab dem 5. Kalenderjahrjahr gilt keine Leistungshöchstgrenze mehr

 

Die Leistungshöchstgrenzen für ZahnVorsorge:

im 1. Kalenderjahr bis zu 250 EUR

im 2. Kalenderjahr bis zu 500 EUR

ab dem 3. Kalenderjahrjahr gilt keine Leistungshöchstgrenze mehr

Die R+V-Zahnzusatztarife enthalten keine Wartezeiten.

Die Wartezeit ist der Zeitraum für den Sie, obwohl Sie Beiträge zahlen müssen, keinen Anspruch auf Leistungen haben. Die Wartezeit beginnt mit dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn. Die gesetzlich zulässige Wartezeit für Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Kieferorthopädie beträgt bis zu acht Monate.

Üblicherweise steigen mit fortschreitendem Alter die Leistungsausgaben, denn auch an Zähnen nagt der Zahn der Zeit. Auch diese besonders im Alter entstehenden höheren Kosten müssen mit den Beiträgen der Versicherten abgedeckt sein.

Unsere Zahnersatz-Tarife kalkulieren wir deshalb für Versicherte ab 16 Jahren mit Alterungsrückstellungen. Das bedeutet, im Beitrag ist ein Sparanteil für die mit dem Alter steigenden Leistungsausgaben enthalten. Die Alterungsrückstellungen sind so bestimmt, dass der Beitrag nicht wegen des Älterwerdens an sich steigt.

In Tarifen ohne Alterungsrückstellungen sind die Beiträge dagegen nach Altersgruppen gestaffelt. Erreicht ein Versicherter das Eingangsalter der nächsten Altersgruppe, muss der für diese Altersgruppe geltende (höhere) Beitrag gezahlt werden. Das heißt, es steht von Anfang an fest, dass Ihre Versicherung mit Erreichen des jeweiligen Alters teurer wird. Dabei sind die Beitragsunterschiede der Altersgruppen meist deutlich.

Können die Beiträge dennoch mit der Zeit steigen?

Ja. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Versicherungsunternehmen sogar gesetzlich dazu verpflichtet die Beiträge anzupassen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die zu erwartenden Leistungsausgaben aufgrund neuer Technologien und des medizinischen Fortschritts ansteigen. Ob eine Anpassung der Beiträge notwendig ist, wird jedes Jahr aufs Neue geprüft.

Aber auch Tarife ohne Alterungsrückstellungen sind davon betroffen. Auch hier müssen die Unternehmen die Beiträge für die Altersgruppen anheben, wenn die Kosten wegen des medizinischen Fortschritts steigen. Dann müssen auch die Beiträge der betroffenen Altersgruppen angepasst werden. Sprich der Beitrag für die nächste Altersgruppe wird dann auch entsprechend höher sein.

Wenn Sie eine Zahnbehandlung haben und Ihre R+V-Zahnzusatzversicherung in Anspruch nehmen möchten, empfehlen wir, einen Heil- und Kostenplan bei Ihrem Zahnarzt anzufordern. Ihr Vorteil: Sie wissen vorher, wieviel die Behandlung kosten wird. Wenn Sie uns diesen Heil- und Kostenplan zusammen mit Ihrer Versicherungsnummer vor der Behandlung zusenden, können wir Ihnen genau sagen, ob und wieviel dieser Kosten wir voraussichtlich übernehmen.

Ist die Behandlung bereits durchgeführt und die Rechnung liegt bereits vor, können Sie diese sie wie folgt einreichen:

Schnell und unkompliziert mit der R+V-Scan App oder per Post oder per E-Mail an gesundheit@ruv.de.

Ihre Zahnzusatzversicherung schließen Sie zunächst für die Dauer von zwei Kalenderjahren ab – das ist die Mindestvertragslaufzeit. Danach verlängert sie sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr.

Hinweis: zwei Kalenderjahre sind nicht automatisch 24 Monate. Für Sie bedeutet das:

Schließen Sie beispielsweise Ihren Vertrag zum 01.12. eines Jahres ab, endet das erste Kalenderjahr am 31.12. desselben Jahres. In diesem Fall beträgt die Mindestvertragslaufzeit nur 13 Monate. Bei Vertragsabschluss zum 01.11. liegt die Mindestvertragslaufzeit dann bei 14 Monaten, zum 01.10. bei 15 Monaten usw.

Sie können den Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Jahres kündigen. Das bedeutet, Ihre Kündigung muss uns spätestens am 30.09. vorliegen. Sie haben Versicherungsschutz bis zu dem Tag an dem Ihre Versicherung endet.