Das Siegel von Stiftung Warentest Finanztest für unsere R+V-Privathaftpflicht + Kfz-Spezial Plus mit "Sehr gut" gültig bis 09.2025.

Privathaftpflicht: Immer zuverlässig geschützt.

  • inkl. Gefälligkeitsschäden
  • monatlich kündbar
  • 100% digital
  • ab 1,96 € pro Monat
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Wir sind für Sie da

Wenn im Alltag mal was schiefgeht

Im Schadenfall übernehmen wir die Kosten z.B. wenn Sie das Handy eines Freundes kaputt gemacht haben, wenn Sie jemand anderen verletzt haben oder wenn jemand anderes durch Sie den Flug verpasst hat.

R+V-Privathaftpflicht

Ihre Vorteile

Individuell: 3 Tarife zur Auswahl

Wählen Sie aus 3 Tarifen und 2 neuen Zusatzbausteinen Ihren passenden Schutz - jetzt sogar bis 75 Mio. EUR Versicherungssumme.

100% digital: immer alles im Blick

Mit dem Benutzerkonto können Sie z.B. Ihre Daten anpassen oder einen Schaden melden - und das innerhalb von 3 Minuten. Bei uns haben Sie Ihre Versicherungsangelegenheiten jederzeit selbst in der Hand.

Flexibel: monatlich kündbar

Anstelle von langen Kündigungsfristen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit Ihren Vertrag monatlich zu kündigen. So bleiben Sie bei Ihren Vertragsangelegenheiten jederzeit flexibel.

Wir sind ausgezeichnet

Über 1 Mio. Kunden verlassen sich auf den Schutz der R+V Privathaftpflicht

Das Siegel von Stiftung Warentest Finanztest für unsere R+V-Privathaftpflicht + Kfz-Spezial Plus mit "Sehr gut", gültig bis 09.2025.

Stiftung Warentest: Sehr gut

Das Siegel "Fairster Schadenregulierer" von Focus Money mit "Sehr gut" für unsere Haftpflichtversicherung, gültig bis 01.2025.

Fairster Schadenregulierer

Unsere Tarife können Sie direkt online abschließen

Von A bis Z versichert: Wir sind an Ihrer Seite von Allmählichkeitsschäden bis zahme Haustiere.

Finanztest Sehr gut
premium (L)
ab 4,22 EUR
monatlich
comfort (M)
ab 2,83 EUR
monatlich
classic (S)
ab 1,96 EUR
monatlich

Versicherungssumme

75 Mio. EUR
25 Mio. EUR
10 Mio. EUR

Mietsachschäden

Gefälligkeitsschäden

Vorübergehender Auslandsaufenthalt weltweit

5 Jahre
5 Jahre
2 Jahre

Elektronischer Datenaustausch/Internetschäden

Fahrräder, Pedelecs bis 25 km/h (nicht versicherungspflichtig)

Innovationsgarantie

Besitzstands-Garantie (Mehrleistungen des direkten Vorvertrages)

Forderungsausfallversicherung für Personen- und Sachschäden

Mindestschaden 1.000 EUR

Schäden durch deliktsunfähige Kinder/volljährige Personen

25.000 EUR

Schlüsselverlust (privat und beruflich)

50.000 EUR

Schäden an gemieteten/geliehenen beweglichen Sachen

Versicherungspflichtige Flugmodelle (z. B. Drohnen) mit und ohne Motor

bis zu 5 kg Startgewicht
bis zu 250 g Startgewicht

Halten von wilden Kleintieren und Weidetieren (inkl. Einfangkosten)

bis zu 5 wilde Kleintiere
Weidetiere unbegrenzt
10.000 EUR Einfangkosten

Zusatzbaustein Neuwert-Spezial

optional

Zusatzbaustein Kfz-Spezial Plus

optional

Entschädigungsgrenze je geschädigter Person

15 Mio. EUR
10 Mio. EUR
10 Mio. EUR

Innovations-Garantie für zukünftige Bedingungsverbesserungen

Besitzstands-Garantie (Mehrleistungen des direkten Vorvertrages)

Kündigungsfrist

monatlich
monatlich
monatlich

Selbstbeteiligung

keine/150 EUR/250 EUR
keine/150 EUR/250 EUR
keine/150 EUR/250 EUR

Zusatz­bau­steine für den Tarif premium

Das Upgrade für Ihre Privat­haft­pflicht­versicherung

Neuwert Spezial – ab 0,40 EUR im Monat

Ersetzt Schäden nicht nur zum Zeitwert, sondern zum Neuwert. Sowohl bei Schäden, die Dritten entstehen, als auch wenn Sie selbst einen Schaden erleiden.

Gewöhnlich reguliert eine Privathaftpflicht Schäden an Sachen zum Zeitwert.

  • Bei einem Totalschaden an Ihren Sachen, z. B. ein Freund zerstört Ihr zwei Jahre altes Handy, ersetzen wir die Differenz zwischen dem durch den Haftpflichtversicherer des Freundes regulierten Zeitwert und dem Neuwert.
  • Auf Ihren Wunsch hin zahlen wir z. B. für ein irreparabel zerstörtes, zwei Jahre altes Smartphone auch den Neuwert an den Geschädigten.

Kfz-Spezial Plus – ab 0,68 EUR im Monat

Schützt bei Haftpflicht­ansprüchen im Zusammenhang mit dem Gebrauch von Kraftfahrzeugen.

Dazu gehören z. B.

  • Schäden, die beim Be- und Entladen entstehen, z. B. beim Entladen des Einkaufs­wagens.
  • Übernahme der Vollkasko-Selbst­betei­ligung bei Schäden mit einem Mietwagen.
  • Schäden beim Führen von Mietwagen im Ausland („Mallorca-Deckung“).
  • Wenn sie ein fremdes Kraft­fahrzeug falsch betanken oder den Schlüssel verlieren.

FAQs

Die wichtigsten Fragen zur privaten Haftpflicht­versicherung

Missgeschicke passieren jedem. Der Ball landet nicht im Tor, sondern im Wohnzimmer des Nachbarn oder der Rotwein auf dem Laptop eines Freundes. Mit einer privaten Haftpflichtversicherung sind Sie gegen die finanziellen Folgen versichert.

Ja. In Europa ohne zeitliche Befristung. Weltweit je nach Tarif bis zu zwei Jahre bzw. bis zu fünf Jahre.

Schäden, die durch den Austausch von elektronischen Daten (z.B. beim Surfen im Internet) gegenüber Dritten entstehen, sind mitversichert – je nach Tarif zwischen fünf und 25 Mio EUR.

Ja, für Ihre zahmen Haustiere wie z.B. Katzen oder Meerschweinchen. Anders ist es bei Hunden und Pferden – für diese Tiere ist die R+V-Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hunde bzw. für Pferde die richtige Lösung.

Die Leistung der R+V-Familien­haft­pflicht­versicherung gilt nicht nur für Sie - Ihre Familie ist mitversichert. Bereits ab 4,10 EUR im Monat bietet Ihnen diese private Haftpflicht umfangreichen Versicherungsschutz für die gesamte Familie, also Ehepartner bzw. Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft sowie alle minderjährigen Kinder.

Außerdem sind neben der Familie Ihre Hausangestellten mitversichert - egal, ob Haushaltshilfe, Gärtner oder Kindermädchen.

Unverheiratete, volljährige Kinder (ohne Altersbegrenzung) in häuslicher Gemeinschaft benötigen keine eigene Haftpflichtversicherung, sondern sind während der Ausbildung und des Studiums mitversichert. In der Familien-Haftpflicht genießen sie sogar nach Abschluss ihrer Ausbildung oder ihres Studiums bei anschließender Arbeitslosigkeit noch bis zu einem Jahr Versicherungsschutz. Darüber hinaus bietet die Haftpflichtversicherung der R+V Ihnen die Möglichkeit, volljährige, unverheiratete Kinder ohne eigenen Haushalt auch nach ihrer beruflichen Ausbildung oder Abschluss ihres Studiums per Zusatzbaustein in die Familien­haft­pflicht­versicherung der Tarife classic und comfort zu integrieren. Dabei machen wir keine Unterscheidung zwischen leiblichem, Stief-, Adoptiv- oder Pflegekind.

Das Interesse an Balkonkraftwerken, wie mobile Balkon-Solaranlagen auch genannt werden, ist groß. Wenn Sie z. B. als Mieter nicht die Möglichkeit haben, auf dem Hausdach eine Photovoltaikanlage aufzustellen, sind die kleinen, steckerfertigen Solarmodule für Balkon oder Terrasse eine Alternative. Damit Ihre Balkon-Solaranlage optimal geschützt ist, gibt es für Mieter die Balkonkraftwerk Versicherung im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung.

Versicherungsschutz besteht:

wenn die Balkonsolaranlage ausschließlich der versicherten Wohnung dient

vor den Folgen gesetzlicher Haftpflichtansprüche Dritter aus dem Betrieb Ihrer Photovoltaikanlage

z. B. wenn ein Passant durch herunterfallende Teile der Anlage verletzt wird, Schäden durch Brand der Anlage entstehen

Neben der grundsätzlichen Mitversicherung ist das Risiko der Einspeisung ebenfalls mitversichert, wenn das Energieversorgungsunternehmen bzw. das Leitungsnetz durch Fehler in der Anlage geschädigt werden.

Ob Ihr Kind noch bei Ihnen als Versicherungs­nehmer mitversichert ist oder selbst eine Haft­pflicht­versicherung für Studenten braucht, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hier haben wir Ihnen die wichtigsten Fälle zusammen­gestellt:

Mitversichert über die R+V-Familien­haft­pflicht

Kinder in der Schulausbildung

Unverheiratete Kinder unter 18 Jahren

Unverheiratete, volljährige Kinder in Ausbildung/ Studium und freiwilligen Wehr- und Sozialdiensten

Unverheiratete Kinder während der Wartezeit vor Ausbildung/Studium

Unverheiratete Kinder bei Arbeitslosigkeit nach Ausbildung/Studium

 

Versichert nur durch eine eigene Haft­pflicht­versicherung

Verheiratete Kinder

Kinder, die nach Ausbildung/Studium einen eigenen Beruf haben

Kinder, die nach dem Studium ihre Referendariatszeit absolvieren

Kinder, die bereits einen Beruf ausüben und eine zweite Ausbildung/Studium absolvieren