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Fahrzeug + Verkehr

Recht + Geld

Was sich 2011 im Verkehrsrecht ändert

Abbildung: Paragrafenzeichen
Wie jedes Jahr hat der Gesetzgeber auch für 2011 wieder ein paar Änderungen in petto. Dieser Artikel bietet einen Überblick über schon geschehene Änderungen und solche, mit denen im Laufe des Jahres zu rechnen ist, sowie den Auswirkungen dieser Anpassungen für Sie als Autofahrer.

Winterreifenpflicht

Bereits seit Dezember 2010 gilt die verschärfte Winterreifenpflicht in Deutschland. Seitdem ist vorgeschrieben, dass Kraftfahrzeuge bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit Reifen fahren dürfen, von denen das Laufflächenprofil und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch sowie frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Winterreifen sollen 2011 EU-weit definiert werden. Bei entsprechenden Witterungsbedingungen sollten Sie also unbedingt auf die angemessene Bereifung achten, da Verstöße mit 40 beziehungsweise 80 Euro (bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer) und einem Punkt geahndet werden.

Tagfahrlichtpflicht für Neuwagen

Für neu produzierte Modelle ist seit Februar 2011 die Ausrüstung mit Tagfahrlicht zwingend vorgeschrieben. Dieses schaltet sich beim Starten des Motors automatisch ein. Für Nutzfahrzeugtypen gilt die Regelung erst ab August 2012. Dies betrifft Sie allerdings nur, wenn Sie sich einen Neuwagen anschaffen. Für ältere Modelle gibt es keine Nachrüstpflicht. Bei Fahrten im europäischen Ausland, sollten Sie sich jedoch unbedingt vorher über die geltenden Vorschriften informieren, da einige Länder, wie beispielsweise Norwegen, bereits jetzt die Tagfahrlichtpflicht für alle Fahrzeuge haben.

Wechselkennzeichen sollen kommen

Noch nicht sicher, aber in Planung, ist die Einführung von Wechselkennzeichen Mitte 2011. Bisher ist eine Regelung vorgesehen, die besagt, dass bis zu drei Fahrzeuge wechselweise mit einem Kennzeichen gefahren werden dürfen. Die nicht genutzten Fahrzeuge ohne Kennzeichen dürfen nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Die Prämie für die Kfz-Haftpflichtversicherung soll sich nach dem Fahrzeug mit der teuersten Versicherungsprämie richten. Die Kaskoversicherung bleibt aber fahrzeuggebunden und muss für jedes Fahrzeug gesondert abgeschlossen werden. Es sollen nur Fahrzeuge derselben Kategorie auf ein Wechselkennzeichen laufen können. Ein PKW kann demnach zum Beispiel nicht mit einem Motorrad kombiniert werden. Unklar ist derzeit auch noch die Frage nach der Besteuerung der einzelnen Kraftfahrzeuge.

Neue Umweltzonen

Im Jahr 2011 werden weitere deutsche Städte Umweltzonen einrichten, die Autos mit roten Plaketten nicht befahren dürfen. Nur noch mit gelber oder grüner Plakette darf ab 1.1.2011 in den Umweltzonen von Wuppertal, Düsseldorf und Augsburg gefahren werden, in Osnabrück erst ab dem 03. Januar 2011. Nur die grüne Plakette soll in der neuen Leipziger Umweltzone ab 1. März 2011 akzeptiert werden, ab dem 1. Juli wird auch Bremen zur Grünplaketten-Zone. In Markgröningen soll ab 1. Juli 2011 eine Umweltzone eingerichtet werden, in der zunächst nur Fahrzeuge mit roter Plakette verboten sind.

Dieselzuschlag entfällt

Diesel-Pkw, welche keine oder unzureichende Partikelfiltersysteme besitzen, müssen seit dem 1. April 2007 auf die Regelbesteuerung einen Zuschlag von 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter zahlen. Dieser Zuschlag entfällt mit Gültigkeit vom 1. April 2011.

Steuerbefreiung für Euro 5 und 6 ausgelaufen

Die allgemeine Kfz-Steuerbefreiung für Neufahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6 endete zum 31.Dezember 2010. Fahrzeuge, die die Euro 6-Diesel Voraussetzungen erfüllen und ab dem 1.1.2011 erstmals zugelassen werden, erhalten bis Ende 2013 eine befristete einmalige Steuerbefreiung von 150 Euro.

Biokraftstoff E10 kommt

Zusätzlich zu den bisherigen Kraftstoffarten soll ab 2011 (genaues Datum noch nicht bekannt) ein Benzin mit dem Zusatz Super E10 auf den Markt kommen. Dieses darf bis zu 10 % Bioethanol-Anteil enthalten und soll zumindest von Neuwagen, aber auch vielen älteren Fahrzeugen, problemlos benutzt werden können. Vor erstmaliger Betankung mit dem neuen Kraftstoff sollten Sie sich allerdings beim Autobauer oder Markenhändler erkundigen, ob Ihr Fahrzeug für den Betrieb damit geeignet ist.

Verfolgung von Verkehrsdelikten EU-weit möglich

Geldsanktionen aus dem EU-Ausland über der Bagatellgrenze von 70 Euro (inklusive Verfahrenskosten), die nach dem 27.Oktober 2010 von Behörden oder durch rechtskräftige Gerichtsentscheidung verhängt werden, sind auf Ersuchen des Staates, aus dem die Entscheidung stammt, auch in Deutschland zu vollstrecken. Gegen einige Bescheide können Sie sich jedoch wehren. Hierzulande gilt die Fahrerhaftung, also wird immer der tatsächliche Führer des Kraftfahrzeugs für den Verstoß belangt. In vielen Ländern Europas gilt uneingeschränkte Halterhaftung. Wenn Sie bei dem Verstoß, der geahndet werden soll, nicht der Fahrer waren, müssen Sie die Strafe in der Regel nicht zahlen. Dazu wenden Sie sich im Einzelfall an die zuständige deutsche Verkehrsbehörde.

ESP ab November vorgeschrieben

Nach EU-Vorgabe ist eine schrittweise Einführung von ESP (Elektronisches Stabilitäts-Programm) vorgesehen. Ab 1. November 2011 sollen alle neu entwickelten PKW und Nutzfahrzeuge, die in der EU zugelassen werden, mit einem elektronischen Stabilitätsprogramm ausgerüstet sein. Für Modelle, die bereits im Markt angeboten werden, gilt die Pflicht erst ab 1. November 2014.

EU-Parkausweis für Menschen mit Behinderungen vorgeschrieben

Der bislang noch gültige, aber seit langem schon nicht mehr ausgestellte blaue Parkausweis für schwerbehinderte Menschen verlor zum 31. Dezember 2010 seine Gültigkeit. Seit dem 1.Januar 2011 gelten nur noch die Parkausweise für behinderte Menschen, die nach dem europäischen Muster ausgestellt sind. Wer mit dem älteren Parkausweis (vor 2001 ausgestellt) auf einem Behindertenparkplatz parkt, riskiert ein Bußgeld und die Abschleppung des Fahrzeugs.

Lkw-Konturen müssen markiert sein

Ab Oktober 2011 müssen neuzugelassene Lkw ab 7,5 Tonnen Gesamtgewicht mit Konturmarkierungen ausgestattet sein. Auch die Anhänger und Auflieger müssen entsprechend markiert werden. So soll die Sichtbarkeit des gesamten Vehikels etwa beim Spurenwechsel erleichtert werden.

Begleitetes Fahren - Führerschein ab 17 wird offiziell

Die Regelung, bereits mit 17 einen Führerschein machen zu können, und dann bis zum 18. Geburtstag unter Begleitung schon ein Auto fahren zu dürfen, wird bereits seit einigen Jahren deutschlandweit praktiziert. Ab 1. Januar 2011 ist der vorherige Modellversuch nun im Gesetz verankert. In der Praxis ändert sich dadurch nichts.


Eva Blumenfeld, Januar 2011
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