Berechnen Sie Ihre Rentenlücke

    Wie viel wird Ihnen im Ruhestand fehlen, um Ihren derzeitigen Lebensstandard zu halten?

    Rentenlücke - was auf Sie zukommt

    Jeder möchte seinen Ruhestand finanziell sorgenfrei genießen können. Die gesetzliche Rente allein reicht dafür wahrscheinlich nicht aus. Sie deckt in den vielen Fällen nicht 100 Prozent der Ausgaben. Was bleibt, ist die so genannte Renten- oder Versorgungslücke. Mit dem Rentenlückenrechner können Sie einen Eindruck gewinnen, wie hoch diese Versorgungslücke in Ihrem Fall sein könnte.

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    Inhalt:

    Wie groß könnte Ihre individuelle Rentenlücke sein?

    Unser Rentenlückenrechner schätzt die voraussichtliche finanzielle Versorgungslücke, die bei Rentenbeginn entstehen kann. Diese individuelle Versorgungslücke ist eine Annäherung, die auf wenigen Basisinformationen beruht. Sie zeigt aber deutlich, dass es ratsam ist, sich frühzeitig und intensiv Gedanken über Ihre private Altersvorsorge zu machen. Eine detaillierte Einschätzung erhalten Sie bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater.


    Sie möchten Ihre Rentenlücke schließen? Wie bieten Ihnen passende Anlageformen:

    Lösungsvorschläge für Sie

    Bitte beachten Sie: Die Rentenlücke ist ein Näherungswert. Ihre individuelle Rente hängt unter anderem von Beitragsjahren und Ihren persönlichen Verhältnissen ab. Für eine individuelle Berechnung helfen wir Ihnen gerne persönlich weiter.

    Unsere Lösungen

    Wir bieten Ihnen Anlageformen, die wir in enger Zusammenarbeit mit unseren Kundinnen und Kunden entwickelt haben. Das Ergebnis: Ein völlig neues Konzept des Sparens, das klassische Anlageformen innovativ mit maximaler Flexibilität, Renditechancen und Sicherheit nach Ihren Wünschen verbindet. Ganz einfach mit R+V VorsorgeSparen.  

     

      AnsparKombi Safe+Smart VR-RürupRente
    Vorsorge­Spartyp Sicherheitsbewusst bis flexibel Chancenorientiert
    Vertrags­typ Aufgeschobene Rentenversiche­­­rung mit siche­­­rem Kapital und Chan­cen-Kapital Fondsgebun­dene Renten­versiche­rung (Basis­ver­sor­gung)
    Gestal­tung Individuelle Fest­le­gung der Auf­tei­lung zwi­schen siche­rem Kapi­tal und Chan­­cen-Kapi­tal, wobei mind. die Hälf­te des Bei­­trags in das si­chere Kapi­tal fließt Freie Auswahl von Fonds aus einer breiten Fonds­palette
    Beitragsgarantie Mind. die Hälfte der Sparrate fließt in das sichere Kapital und kann nur wachsen.

    Mögliche monat­liche Spar­rate 25 EUR bis 2.500 EUR 25 EUR bis zum steuerlich geförderten Höchstbetrag
    Mögliche Zuzahlungen pro Jahr 500 EUR bis 20.000 EUR ab 500 EUR bis zum steuerlich geför­der­ten Höchst­betrag
    Sparrate erhöhen oder redu­zieren

    auf Anfrage
    Wahl zwi­schen le­bens­­­lan­­­ger Rente oder ein­­ma­li­ger Kapital­­aus­zah­lung

    nur lebenslange Rente
    Liquiditäts­option vor Rentenbe­ginn

    *

    Steuervor­teile

    Mögliche Zusatz­­­­bausteine Keine Beitragsbefreiung bei Berufs­un­fähig­­keit

     

    * Eine Teilauszahlung ist mit einer Frist von einem Monat zum nächsten Monatsersten jederzeit kostenfrei möglich. Dabei gilt: der Auszahlungsbetrag muss mindestens 1.000 EUR betragen und es müssen mindestens 2.500 EUR Gesamtkapital in Ihrer R+V-AnsparKombi Safe+Smart verbleiben.

    Für eine individuelle Beratung zur Schließung Ihrer Rentenlücke stehen wir Ihnen jederzeit persönlich zur Verfügung.

    Testsiegel M & M Rating: "Sehr gut" für die R+V-Lebensversicherung AG, Bilanzjahrgänge 2017 bis 2021.

    Sehr gut: R+V Lebensversicherung

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    Exzellent: VR-RürupRente

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    Beste Versicherungsinnovation

    Vielfältige Wege zur Rentenlückenschließung

    Ihr maßgeschneidertes Vorsorgeportfolio

    Es gibt viele Wege, die Rentenlücke zu schließen. Wichtig ist in jedem Fall, die Altersvorsorge auf mehrere Beine zu stellen. Private, betriebliche und staatlich geförderte Altersvorsorge aber auch andere Geldanlageprodukte können sinnvolle Lösungen sein.

    Das Wichtigste dabei: Es muss zu Ihnen passen. Zusammen mit Ihnen erarbeiten wir Lösungen, die Ihren Bedürfnissen entsprechen und beziehen auch bereits bestehende Vorsorgeverträge mit ein.

    Wir beraten Sie gerne und unverbindlich

    In einem persönlichen Gespräch besprechen wir mit Ihnen alle wichtigen Informationen rund um Ihre Rente. So können wir Ihre mögliche Rentenlücke genauer berechnen und Ihnen passende Lösungen vorschlagen.

    per Telefon

    per Videoberatung

    vor Ort


    Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

    ruv-testsieger-allgemein
    • Aktueller Rentenbescheid

    • Letzte Standmitteilung der Privaten Altersvorsorge, Lebensversicherung oder betriebliche Altersvorsorge Verträge

    • Aktuelle Lohn- und Gehaltsabrechnung und die vom letzten Dezember

    • Übersicht aktueller Finanzstatus

    • Aktueller Einkommenssteuer-Bescheid

    • weitere Einkünfte aus Vermietung/ Verpachtung, Gewerbe, sonstige Einkünfte

    FAQs

    Die wichtigsten Fragen zur Rentenlücke

    Die Rentenlücke beschreibt die Differenz zwischen dem Einkommen im Erwerbsleben und den Rentenzahlungen aus der gesetzlichen Rente im Alter. Diese Differenz entsteht, weil die gesetzliche Rente nicht das gesamte frühere Einkommen ersetzt. Wie hoch sie genau ist, hängt von zwei Dingen ab: Wie lange Sie Beiträge gezahlt haben und ob Sie in dieser Zeit durchgehend Beiträge gezahlt haben. Unterbrechungen, zum Beispiel durch Arbeitslosigkeit oder Teilzeit, werden bei der Berechnung der Rentenpunkte anders behandelt als Erziehungs- oder Ausbildungszeiten.

    Die Berechnung der Rentenlücke basiert auf folgenden Annahmen:

    Alleinstehende Person mit Steuerklasse (StKl) 1 (gilt auch für Verheiratete StKl 4 oder Verheiratete mit Stkl 3 und ohne Kinder).

    Das Ergebnis stellt sie voraussichtliche Altersrentenerwartung in heutigen Werten unter Berücksichtigung der Entwicklung von Löhnen und Gehältern sowie

    Rentenanpassungen nach dem Rentenversicherungsbericht 2022 dar. Berücksichtigt werden die Renten nach Abzug von Kranken- (8,3% + 0,85%) und Pflegeversicherungsbeiträgen

    (4% ohne Kinder, 3,4% 1 Kind, usw.) vor Abzug von Steuern mit max. 42 Versicherungsjahren zum Rentenbeginn mit 63 Jahren, max. 44 Versicherungsjahren zum Rentenbeginn

    mit 65 Jahren und max. 46 Versicherungsjahren zum Rentenbeginn mit 67 Jahren.

    Seit Mitte 2022 wurde der Pflegeversicherungsbeitragssatz geändert und hat Einfluss auf das Nettoeinkommen und wird erst für Personen älter als 23 Jahre relevant.

    Auswirkung auf die Höhe des Pflegeversicherungsbeitragssatzes haben die Anzahl der Kinder (mit und ohne Kinder sowie bis 5 und mehr Kinder unter 25 Jahren).

    Bitte beachten: Die Rentenlücke ist ein Näherungswert. Ihre individuelle Rente hängt u.ä. von Beitragsjahren und Finanzbedarf im Alter ab. Empfohlen werden 80% des bisherigen Nettoeinkommens und 1,5% jährliche Inflationsrate.

    Für eine genauere individuelle Berechnung Ihrer persönlichen Rentenlücke helfen unsere Berater Ihnen gerne persönlich oder digital weiter.

    Wer lebenslange Ausgaben hat, braucht lebenslange Einnahmen. Daher ist private Vorsorge für das Alter unverzichtbar. Denn mit der gesetzlichen Rente allein wird Ihr Lebensstandard nicht zu halten sein. Aber wo anfangen? Als Faustregel zur Berechnung der Rentenlücke gilt: Finanzbedarf im Alter minus Einnahmen aus gesetzlicher und privater Altersvorsorge. Für Komplikationen sorgen allerdings ein paar zusätzliche Variablen: Inflation, Steuern, Zinsentwicklung – auch die Lebenserwartung gehört dazu.

    Krankengeld zahlt die gesetzliche Kran­ken­kas­se, wenn ein Arbeitnehmer wegen derselben Krankheit länger als sechs Wochen krankgeschrieben ist. Davor erhält man eine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber.

    Es werden maximal 90 Prozent des Nettogehaltes als Krankengeld gezahlt – als Arbeitnehmer höchstens 72 Wochen lang. Selbstständige können freiwillig Krankengeld versichern.

    Wenn ein Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachgehen kann, sollte er bei der Deutschen Rentenversicherung einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeit stellen. In der Regel wird Ihnen die Erwerbsminderungsrente allerdings erst ab dem siebten Monat nach Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt. Die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung sind erfüllt, wenn Sie nicht nur in Ihrer Tätigkeit, sondern unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich arbeiten können, bzw. wegen voller Erwerbsminderung, wenn Sie nicht mehr mindestens drei Stunden täglich arbeiten können, und zwar nicht nur in Ihrer, sondern in allen Tätigkeiten.

    Wichtig zu wissen: Wenn Sie erwerbsgemindert, bzw. berufsunfähig sind, dann zahlen Sie automatisch keine Beiträge mehr in die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV), bzw. Ihr Versorgungswerk ein. Sie zahlen in dieser Zeit nicht in der geplanten Höhe in Ihre gesetzliche Altersversorgung ein und führt somit zu einer gekürzten/verringerten Altersrente.

    Ihre Beraterin oder Ihr Berater wird mit Ihnen diese 7 Schritte in einem Beratungsgespräch im Detail durchgehen. Bereiten Sie sich auf das Gespräch vor und überlegen, welche Faktoren für Sie im Alter besonders wichtig sind:

    Schritt 1: Späteren Finanzbedarf ermitteln

    Als Richtschnur für den Finanzbedarf im Alter setzen Experten 70 bis 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens an.

    Schritt 2: Erwartete Einkünfte auflisten

    Berücksichtigen Sie hier sowohl gesetzliche als auch private Einkünfte, z.B. aus Versicherungen, Mieteinkünften, Geldanlagen.

    Schritt 3: Inflation berücksichtigen

    Im Jahr 2023 lag die Inflationsrate im Jahresdurchschnitt bei 5,9 Prozent. Diese Teuerungsrate verändert sich stetig und kann schwer vorausgesagt werden. Daher ist es wichtig, möglicher Entwertung des Geldes stetig mit geeigneten Vorsorgelösungen vorzubeugen. 

    Schritt 4: Steuern abziehen

    Beachten Sie, dass Sie ab 2040 Ihre Rente zu 100% mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert werden müssen.

    Schritt 5: Lebenserwartung berücksichtigen

    Reicht das angesparte Kapital ein Leben lang? Am besten kombinieren Sie Sparkonzepte mit lebenslang garantierten Rentenzahlungen.

    Schritt 6: Monatliche Überschüsse ermitteln

    Unser Tipp: Nutzen Sie ein Haushaltsbuch, um sich einen Überblick zu verschaffen. Bedenken Sie, dass auch mal spontan liquide Mittel zur Verfügung stehen müssen.

    Schritt 7: Vorsorge der aktuellen Lebenssituation anpassen

    Das Leben ist im stetigen Wandel, daher auch die Variablen, die den eigenen Vorsorge-Bedarf beeinflussen, wie z.B. Jobwechsel, Kinder, Scheidung, gesundheitliche Veränderungen. Vereinbaren Sie daher regelmäßig kostenlose Check-up Termine mit einer Vorsorgeberaterin oder einem Vorsorgeberater Ihres Vertrauens.

    Es gibt viele Lösungen und viele Meinungen. Am Ende ist es wichtig, dass die Lösung zu Ihnen passt und Sie ein gutes Gefühl haben, alle Informationen erhalten haben und verstanden haben, wie sich Ihre Vorsorge zusammensetzt. Ob Sie dabei auf eine sichere oder lieber renditeorientierte Lösung setzen, hängt ganz von Ihren persönlichen Bedürfnissen ab. Eine gute Beraterin oder Berater wird darauf immer individuell eingehen. Wir bei R+V haben dafür einen Standard etabliert, damit Ihre Bedürfnisse an erster Stelle stehen: Die R+V-Beratungsqualität.

    Wir leben Partnerschaft, Respekt und Wertschätzung und sind uns unserer Verantwortung bezüglich gesellschaftlicher Herausforderungen und gegenüber der Umwelt bewusst. Da wir nicht börsennotiert sind, werden unsere Entscheidungen nicht von Aktienkursen getrieben, sondern von den Zielen und dem Wohl einer starken Gemeinschaft und ihrer Mitglieder.

    Genossenschaft heißt auch füreinander da sein. Wir begegnen unseren Kunden auf Augenhöhe: offen, fair und partnerschaftlich. Wir kennen die Bedürfnisse unserer Kunden und bieten passende und innovative Angebote.

    Ob persönlich oder digital: Bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt.