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    JUNGE LEUTE

    Geschützt durchs Studium: Versicherungen für Studierende

    Der Beginn des Studiums stellt einen großen Schritt in die Selbstständigkeit dar und bringt viele Veränderungen mit sich. Das Leben in einer neuen Stadt, in einer eigenen Wohnung, WG oder im Studenten-Wohnheim: Damit sind einige neue Pflichten verbunden. Zum eigenständigen Leben von Studentinnen und Studenten gehört auch die Verantwortung, sich um ihre Versicherungen zu kümmern. Aber welche Versicherungen braucht man als Student eigentlich? In diesem Beitrag erklären wir alle notwendigen Versicherungen für Studierende.

    Bis wann besteht Versicherungsschutz bei den Eltern?

    Bevor Sie sich über die wichtigsten und besten Versicherungen für Studentinnen und Studenten informieren, sollten Sie klären, ob und inwiefern Sie als Student familienversichert sind:

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    • Grundsätzlich sind Studentinnen und Studenten noch über die Versicherungen der Eltern abgesichert.

    • Ab einem bestimmten Alter oder einer gewissen Semesteranzahl kann sich das ändern.

    • Ab dem Punkt, an dem junge Erwachsene vollständig exmatrikuliert und mit dem ersten Vollzeitjob komplett im Berufsleben angekommen sind, müssen sich Studenten selbst versichern.

    Gesundheit steht ganz oben: Krankenversicherung für Studierende

    In Deutschland besteht gemäß § 193 VVG eine allgemeine Pflicht zur Krankenversicherung. Diese gilt für alle Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Deutschland. Daher ist eine Krankenversicherung auch für Studenten zwingend notwendig.

    Das sollten Sie über die studentische Krankenversicherung wissen:

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    • Nur mit einer Krankenversicherung können Sie bei Krankheiten oder Verletzungen bedenkenlos eine Arztpraxis besuchen.

    • Die Krankenversicherung kommt für die Kosten auf, die durch Medikamente, medizinische Behandlungen oder ähnliches entstehen.

    • Als Studentin oder Student sind Sie bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs über die Familienversicherung Ihrer Eltern krankenversichert ( eine Unterbrechung oder Verzögerung des Studiums durch einen freiwilligen Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst oder einen vergleichbaren Freiwilligendienst verlängert den Anspruch auf Familienversicherung für längstens 12 Monate).  Damit diese Bestand hat, darf Ihr regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen den Betrag von 485 Euro nicht übersteigen.

    • Ab dem 26. Lebensjahr werden Studierende versicherungspflichtig und müssen selbst eine studentische Krankenversicherung abschließen.

    • Eine Krankenversicherung der Studenten (KVdS) können Sie nutzen, bis Sie das 30. Lebensjahr vollendet haben. Voraussetzung für die studentische Krankenversicherung ist die Vorlage einer Immatrikulationsbescheinigung. Danach erlischt der Studentenstatus und Sie müssen zu sich regulär krankenversichern.

    Gesetzliche oder private Krankenversicherung für Studenten?

    Wenn Sie nicht mehr über die Familienversicherung Ihrer Eltern krankenversichert sind, müssen Sie sich selbst versichern. Bei der Krankenversicherung haben Studierende zwei Optionen: die gesetzliche Krankenversicherung oder die private Krankenversicherung.

    Hinweis

    Ganz gleich, ob Sie sich gesetzlich oder privat versichern: Sobald Sie sich für ein Modell entschieden haben, ist dieses für den restlichen Verlauf Ihres Studiums bindend.

    Gesetzliche Krankenversicherung

    Der Großteil der Studierenden entscheidet sich für eine gesetzliche Krankenversicherung für Studenten. Hierbei gibt es folgendes zu beachten:

    • Waren Sie bislang in einer Familienversicherung, profitieren Sie von einem erschwinglichen Tarif für Studierende.
    • Wie hoch Ihr Beitrag ausfällt, ist von den BAföG-Bedarfssätzen abhängig.
    • Dazu kommt noch ein Zusatzbeitrag, der von jeder Krankenkasse individuell festgelegt wird.
    • Die günstigen Beiträge bzw. Tarife sprechen dafür, dass Sie während Ihrer Uni-Laufbahn studentisch gesetzlich versichert sind.

    Verschaffen Sie sich einen Überblick über Leistungen und Beitragssätze für Studierende bei der R+V Betriebskrankenkasse (R+V BKK).

    Private Krankenversicherung

    Sie können sich als Studentin bzw. Student aber auch privat versichern. Wenn Sie als Studierender eine privaten Krankenversicherung abschließen möchten, müssen Sie sich vorher von der Versicherungspflicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse befreien lassen.

    • Den Antrag für die Befreiung müssen Sie spätestens drei Monate nach der Immatrikulation bei Ihrer bisherigen gesetzlichen Krankenversicherung einreichen.
    • Die Befreiung ist für die gesamte Zeit des Studiums gültig.
    • Diese Entscheidung können Sie nicht mehr rückgängig machen. Dies ist in § 8 SGB 5 (Sozialgesetzbuch) Absatz 2 geregelt.

    Für Weltenbummler: die Auslandsreisekrankenversicherung für Studierende

    Die Zeit an der Uni ist für viele Studentinnen und Studenten der ideale Anlass, um ein Semester oder ein ganzes Jahr im Ausland zu studieren oder während der Semesterferien ins Ausland zu verreisen. Daher zählt auch eine Auslandsreisekrankenversicherung zu den sinnvollen Versicherungen für Studentinnen und Studenten. Denn:

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    • Im Ausland sind bestimmte Leistungen durch die gesetzliche Krankenversicherung nicht abgedeckt (dies betrifft besonders Länder, die nicht Mitglieder der Europäischen Union sind).

    • Die Auslandsreisekrankenversicherung für Studierende deckt Behandlungskosten im jeweiligen Land ab und übernimmt, wenn nötig, den Rücktransport nach Hause.

    • Mit der R+V-Auslandsreisekrankenversicherung profitieren Sie von der weltweiten Absicherung bei Auslandsreisen.

    Für heikle Situationen

    Die Unfallversicherung für Studierende

    Ein Moment der Unachtsamkeit – und schon ist es passiert: Alle vier Sekunden passiert in Deutschland ein Unfall. Neben gesundheitlichen kann ein Unfall auch finanzielle Folgen haben. Was viele nicht wissen: Die gesetzliche Unfallversicherung deckt nur Unfälle ab, die bei der Arbeit, in der Schule, in der Uni oder dem Weg dorthin passieren. gesetzliche Unfallversicherung nicht zuständig.

    Auch in der Freizeit gut abgesichert

    Wenn Sie als Studentin oder Student außerhalb des universitären Rahmens einen Unfall haben, beispielsweise beim Sport oder zuhause, ist die gesetzliche Unfallversicherung nicht zuständig. Da bei Unfällen im privaten Rahmen kein Unfallversicherungsträger greift, ist eine Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr auch für Studenten eine wichtige Versicherung, um eventuelle hohe Folgekosten abzudecken.

    Zur Unfallversicherung

    Wir sind für Sie da

    Gerne prüfen die R+V-Expertinnen und -Experten mit Ihnen Ihren Versicherungsschutz und beraten Sie persönlich. Gemeinsam finden wir eine Lösung, die zu Ihrer Lebenssituation passt.

    Jetzt Termin vereinbaren

    Für Missgeschicke: die Haftpflichtversicherung für Studierende

    Im Studenten-Alltag können leicht Pannen und Missgeschicke passieren, wodurch andere Personen in Mitleidenschaft gezogen werden. Hier ein paar Beispiele:

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    • Sie kippen versehentlich ein Glas Rotwein um und Sie beschädigen dadurch ein Gerät (z. B. ein Laptop) einer Kommilitonin.

    • Sie fahren mit dem Fahrrad und übersehen dabei einen Fußgänger. Dieser verletzt sich so schwer, dass er ins Krankenhaus kommt und operiert werden muss. Als Unfallverursacher tragen Sie nicht nur die unmittelbaren Behandlungskosten, sondern müssen eventuell später auch für Schmerzensgeld und den Verdienstausfall der verletzten Person aufkommen.

    • Sie helfen einem Freund beim Umzug und dabei fällt Ihnen dessen Fernseher herunter.

    • Sie beschädigen den Parkettboden Ihrer gemieteten Wohnung durch einen Schreibtischstuhl mit Rollen.

    Gerade für solche Szenarien ist die Haftpflicht eine Versicherung, die Studenten und Studentinnen haben sollten.

    Gut zu wissen

    Die private Haftpflichtversicherung der R+V bietet auch im Ausland Schutz, wenn der Aufenthalt nur vorübergehend ist. Das ist besonders dann wichtig, wenn Sie als Student verreisen oder planen, im Ausland zu studieren.

    Wieso ist die Haftpflichtversicherung für Studierende wichtig?

    Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist verankert, dass alle Personen für eigenständig verursachte Schäden selbst haften, und zwar:

    • mit dem gesamten Vermögen
    • unbegrenzt
    • lebenslang

    Das bedeutet: Wenn Sie für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden gegenüber Dritten verantwortlich sind, gilt für Sie die Schadensersatzpflicht. Je nach Personen-, Sach- oder Vermögensschaden kann es sich um sehr hohe Geldsummen handeln. Damit Sie diese Kosten nicht selbst tragen müssen, sollten Sie als Student eine private Haftpflichtversicherung abschließen:

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    Wenn Arbeiten nicht mehr geht: die Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten

    Im Laufe des beruflichen Lebens kann es dazu kommen, dass Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können: Jeder vierte Deutsche wird zumindest zeitweise in seinem Leben berufsunfähig. Die häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit sind:

    Berufsunfähigkeit hat viele Ursachen: 32 % Nervenkrankheiten, 20 % Skelett/Bewegungsapparat, 18 % Krebs, 8 % Unfälle, 7 % Herz- und Gefäßerkrankungen, 15 % Sonstige.

    Zu Nervenkrankheiten zählen psychische Erkrankungen, z. B. Depressionen, Ängste oder Neurosen.

    Berufsunfähigkeit hat viele Ursachen: 32 % Nervenkrankheiten, 20 % Skelett/Bewegungsapparat, 18 % Krebs, 8 % Unfälle, 7 % Herz- und Gefäßerkrankungen, 15 % Sonstige.

    Wenn Sie aufgrund einer Erkrankung Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, kann das zu hohen finanziellen Einbußen führen. Hier stellt eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) eine wichtige finanzielle Unterstützung dar. Im Fall der Fälle bekommen Sie statt Ihres Gehalts Geld aus der Versicherung. Die R+V-Berufsunfähigkeitsversicherung bietet diese Leistungen:
     

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    • Diese Absicherung greift, sobald Sie Ihren Beruf für den Rest Ihres Lebens zu weniger als 50 Prozent ausführen können.

    • Von der R+V-BU-Versicherung erhalten Sie eine monatliche Rente.

    • Den monatlichen Beitrag und die Höhe der Rente können Sie individuell vereinbaren.

    Es ist sinnvoll, die BU bereits als Studentin bzw. als Student abzuschließen, da Sie in einer günstigen Berufsgruppe eingestuft werden. Zudem sind die meisten jungen Erwachsenen gesundheitlich fit, was bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung auch für Studierende von Vorteil ist und zu günstigen Konditionen bzw. niedrigen Beiträgen führt.

    Arbeitsunfähigkeitsversicherung

    Zur Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie hierin als Ergänzung auch eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung für Studentinnen und Studenten integrieren.

    Was zum Inventar gehört: die Hausratversicherung für Studierende

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    Für junge Erwachsene ist der Beginn des Studiums der typische Zeitpunkt, um in eine neue Stadt zu ziehen und in einer WG oder in der ersten eigenen Wohnung zu leben. Dann kann es sinnvoll sein, die Dinge in Ihrem Haushalt mit einer Hausratsversicherung abzusichern. Das alles und noch einiges mehr gehört zu Ihrem Hausrat: Möbel, Kleidung, Schmuck, Bargeld, Elektrogeräte (Fernseher, Haushaltsgeräte), Teppiche, Bücher, Fahrräder.

    Die R+V-Hausratversicherung schützt Ihren Hausrat unter anderem vor Schäden durch:

    • Leitungswasser, z. B. Rohrbruch

    • Brand

    • Einbruchdiebstahl

    • Vandalismus

    • Sturm und Hagel

    • Überspannung durch Blitz

    Ist eine Hausratversicherung für Studierende sinnvoll?

    Meistens ist eine Hausratversicherung bereits für Studentinnen und Studenten sinnvoll:

    • Eine eigene Hausratversicherung ist nützlich, wenn Sie in eine eigene Wohnung ziehen.
    • Kommt es zu einem Einbruch und es wird beispielsweise Ihr teures Notebook gestohlen, greift in diesem Fall die Hausratversicherung.
    • Gerade für Studierende ist das Fahrrad ein wichtiges Fortbewegungsmittel. Über den Zusatzbaustein „Fahrraddiebstahl“ der R+V-Hausratversicherung ist Ihr Fahrrad auch dann gegen Diebstahl versichert, wenn es sich im Freien oder einem gemeinschaftlichen Fahrradkeller befindet.
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    Zuletzt aktualisiert: Juni 2023

    R+V-Team

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