In Studiengängen, in denen die Zahl der Bewerber regelmäßig die Anzahl der freien Studienplätze übersteigt, übernimmt die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (
ZVS) die Verteilung der Bewerber an die Hochschulen. Zurzeit sind folgende Studienfächer betroffen: Biologie, Medizin, Pharmazie, Psychologie, Tiermedizin und Zahnmedizin. Da die Nachfrage nach einzelnen Fächern schwankt, werden die
ZVS-Fächer sowie deren Zugangsvoraussetzungen jedes Semester neu festgelegt.
Die Bewerbung bei der ZVS
Zum Wintersemester 2006/2007 wird die Online-Bewerbung bei der
ZVS zum Normalfall. Dazu hat die
ZVS ihren virtuellen Mitarbeiter AntOn - das steht für Antragstellung Online - erschaffen. Mit einem interaktiven Formular können die eigenen Studienwünsche direkt an die
ZVS übertragen werden. Der Vorteil hierbei: Falsche Angaben werden bereits im Vorfeld erkannt und können noch korrigiert werden.
Wer noch keinen Internet-Zugang hat, kann sich aber auch weiterhin auf dem herkömmlichen Weg bewerben. Die Broschüre
ZVS-Info enthält einen Vordruck, mit dem die entsprechenden Unterlagen anfordern werden können. Der Zulassungsantrag und die zum Ausfüllen notwendigen Erläuterungen werden per Post zugeschickt.
Bis wann muss man sich bewerben?
Zum Wintersemester 2007/2008 gelten folgende Termine: Wer sein Abitur vor dem 16. Januar 2007 erworben hat, muss sich bis zum 31. Mai 2007 bewerben. Für diejenigen, die ihre Hochschulreife zwischen dem 16. Januar und dem 15. Juli 2007 erlangen, ist am 15. Juli 2007 Bewerbungsschluss.
Wie werden die Studienplätze verteilt?
Die
ZVS vergibt inzwischen nur noch 40 Prozent der Studienplätze, jeweils zu gleichen Teilen an die Abiturienten mit den besten Durchschnittsnoten und die Studienanwärter, die sich durch eine Wartezeit qualifiziert haben. Den größten Teil der freien Plätze (60 Prozent) können die Hochschulen jetzt durch eigene Auswahlverfahren selbst vergeben. Allerdings bleibt es ihnen selbst überlassen, ob und wie viele Studienanfänger sie selbst auswählen möchten. Bleiben Studienplätze übrig, so werden diesen dann noch nachträglich von der
ZVS vergeben.
Quelle:
Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen Link zu: Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen, www.zvs.de
J. Ollenik, aktualisiert März 2007
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