Ihr Ansprech-partner vor Ort
Finden Sie Berater in Ihrer Nähe:
R+V-Ratgeber Recht + Geld (Quelle: Thinkstock)

Beruf + Karriere

Geld, Recht, Versicherung

Der Nebenjob - Zusatzeinkommen nach Feierabend

Abbildung: Zwei Bürostühle
Immer mehr Menschen arbeiten in Deutschland in zwei oder mehr Beschäftigungsverhältnissen. Beweggründe für die zusätzliche Arbeit sind dabei meist finanzieller Natur. Steigende Lebenshaltungskosten belasten den Geldbeutel und reduzieren den persönlichen Wohlstand. Der Nebenjob finanziert dann etwa ein Auto oder die jährliche Urlaubsreise. Manche suchen allerdings mit dem Nebenjob auch einfach nur eine zweite berufliche Herausforderung.

Mehrfachbeschäftigung deutlich erhöht

Im Zeitraum zwischen 2002 und 2004 stieg die Zahl der Mehrfachbeschäftigten von 900.000 auf rund 1,5 Millionen. Zu diesem Ergebnis kam eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) aus dem Dezember 2006. Dies entspricht einer Steigerung des Anteils der Mehrfachbeschäftigten von 2,9 Prozent auf 4,7 Prozent. Hier wirkten sich vor allem die geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen für Nebeneinkünfte aus, heißt es in der Studie unter Verweis auf die damals neue Minijob-Regelung. Als "Minijobber" können auch hauptberuflich sozialversicherungspflichtig Beschäftigte seit April 2003 bis zu 400 Euro monatlich steuer- und abgabenfrei hinzuverdienen. Mehr über die konkreten Regelungen für Minijobs gibt es in unserem Artikel "Alles über Minijobs".

Mitte 2007 war die Zahl der Mehrfachbeschäftigten zwischenzeitlich auf 2,1 Millionen angewachsen. Im Jahr 2009 lag sie wieder bei rund 1,4 Millionen, einem Anteil von 3,7 Prozent. Im ersten Quartal 2009 war die Zahl der Zweitjobs um fünf Prozent niedriger als im entsprechenden Zeitraum des Vorjahres. Das ist das Ergebnis einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) Berlin.

Viele Akademiker haben Zweitjobs

Nach Angaben aus der DIW-Studie sind die Nebenjobber in Deutschland meistens gut qualifiziert. In überdurchschnittlichem Maße finden sich unter ihnen Akademiker. Erwerbstätige ohne Berufsausbildung üben dagegen eher selten einen Zweitjob aus. Die Zahl der Nebenjobs, die nur geringe berufliche Anforderungen stellen, hat in den letzten Jahren überdurchschnittlich zugenommen. Ein größerer Teil der Fachkräfte geht im Nebenjob einer einfacheren Tätigkeit als im Hauptberuf nach.

Frauen häufiger mehrfach beschäftigt als Männer

Die häufigste Form der Mehrfachbeschäftigung ist der IAB-Studie zufolge die Kombination von sozialversicherungspflichtiger Haupttätigkeit mit einem Minijob. Vier von zehn Mehrfachbeschäftigten setzen auf diese Variante. Elf Prozent kombinieren mehrere Mini-Jobs. Sieben Prozent der Befragten gehen mehreren sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen nach. Dabei gibt es einen deutlichen Unterschied zwischen den Geschlechtern. Mehrfachbeschäftigte sind laut Studie mehrheitlich Frauen: Bei ihnen lag die Mehrfachbeschäftigungsquote bei 5,5 Prozent. Bei den Männern belief sie sich auf 3,9 Prozent.

Selbständigkeit als Nebenjob weit verbreitet.

Ein großer Teil der Erwerbstätigen die im Hauptberuf abhängig beschäftigt sind, übt seine Nebentätigkeit als Selbständiger aus. So sind laut der DIW-Studie fast die Hälfte aller Zweitjobs selbständige Beschäftigungen. Dazu gehören dann nicht nur Versicherungsvertreter, sondern auch etwa der "klassische" Landwirt im Nebenerwerb. Auch Hochschullehrer, Lehrer, Publizisten, Ärzte und Juristen finden sich besonders oft unter den selbständigen Zweitjobbern.

Vorgaben des Arbeitgebers beachten

Hauptberuflich sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sollten sich vor Antritt einer weiteren Tätigkeit unbedingt über die arbeitsrechtlichen Bedingungen informieren, um ihre Hauptbeschäftigung nicht zu riskieren. Grundsätzlich gilt, dass es jedem Arbeitnehmer frei steht, eine selbstständige oder unselbstständige Nebentätigkeit auszuüben. Diese müsste auch nicht dem Arbeitgeber mitgeteilt werden. Viele Arbeitgeber setzen allerdings entsprechende Klauseln in die Arbeitsverträge. Arbeitnehmer müssen eine Nebenbeschäftigung angeben und/oder genehmigen lassen. Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst müssen sich die Genehmigung von ihrer Dienststelle einholen.

Abmahnung und sogar Kündigung drohen

Wenn der Nebenjob allerdings nach diversen Gesichtspunkten wie etwa der Arbeitszeit zulässig ist, muss der Arbeitgeber sie auch genehmigen. Rechtsexperten verweisen darauf, dass die Zustimmung hier eigentlich nur verweigert werden darf, wenn die Nebentätigkeit die betrieblichen Interessen gefährdet. Kommt der Arbeitnehmer der Anzeigepflicht allerdings nicht nach, gilt das als Vertragsbruch. Die Folge können eine Abmahnung und schlimmstenfalls sogar eine Kündigung sein.

Arbeitszeitregelung beachten

Ein wichtiger Faktor für die Zulässigkeit ist die Arbeitszeit. Hier dürfen die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes nicht verletzt werden. So darf ein Arbeitnehmer werktags von Montag bis Samstag durchschnittlich nicht mehr als acht Stunden am Tag - also insgesamt 48 Stunden - arbeiten. Dieser Wert gilt inklusive Überstunden. Arbeitnehmer müssen laut Gesetz zudem nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben. Auch während des Urlaubs "darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbertätigkeit leisten". Das bedeutet, dass eine Vollzeittätigkeit an freien Tagen nicht zulässig ist. Wer diese Regelung mit einer selbstständigen Arbeit umgehen will, sollte beachten, dass auch hier der Grundsatz gilt, nach dem die Leistung im Hauptjob nicht unter der Nebentätigkeit leiden darf. Sollte dieses festgestellt werden, ist auch hier mit einer Abmahnung oder sogar Kündigung zu rechnen.

Zweite Lohnsteuerkarte für Nebenjob

Auch bei der Steuererklärung ist einiges zu beachten. So wird für einen Nebenjob eine zweite Lohnsteuerkarte benötigt. Wie hoch die Steuerbelastung ausfällt, hängt dabei von den individuellen Begebenheiten wie der Steuerklasse und der jeweiligen Höhe der Einkommen ab. Selbstständige müssen ihre Gewinne in der Einkommenssteuererklärung angeben.

J. Ollenik, aktualisiert September 2010

Weitere Informationen zum Thema Nebenjob

zum Seitenanfang