Das Vorstellungsgespräch ist der Schlüssel zum Job. In diesem entscheidet sich, ob der Bewerber den Vorstellungen der Personalverantwortlichen entspricht. Um den Kandidaten dabei abseits von Lebenslauf und einstudierten Standardantworten kennen zu lernen, greifen manche Interviewer gerne in die psychologische Trickkiste. Mit so genannten Stressfragen versuchen sie ihr Gegenüber aus der Reserve zu locken und vor allem etwas über den Charakter des Menschen zu erfahren.
Reaktion provozieren
So genannte Stressfragen - dazu gehört etwa der Klassiker, die eigenen Schwächen benennen zu müssen - zielen nicht in erster Linie darauf, die direkt angesprochenen Informationen zu erhalten. Vielmehr geht es darum, bestimmte Reaktionen hervorzurufen. Damit will der potenzielle Arbeitgeber mitunter testen, wie der Bewerber mit Stresssituationen umgeht. Dabei gibt es für den Fragenden gleich mehrere Techniken. So werden Kreuzverhör-ähnliche Situationen aufgebaut, überraschende und unerwartete Fragen gestellt, die beim Bewerber möglicherweise das Gefühl hervorrufen "in die Ecke gedrängt zu werden" oder es wird mit Suggestiv- und Unterstellungsfragen gearbeitet.
Locker bleiben
Psychologen und Personalexperten raten bei der Konfrontation mit Stressfragen, so locker wie möglich zu bleiben. Auch wenn die Fragen darauf abzielen, den Bewerber zu destabilisieren und zu irritieren, sind sie nicht als persönliche Beleidigung gemeint und sollten entsprechend auch nicht so aufgefasst werden. Mit Stressfragen will die Personalabteilung lediglich testen, wie der Kandidat mit Belastungssituationen umgeht und wie groß sein zuvor gezeigtes Selbstbewusstsein tatsächlich ist.
Gegenstrategien einsetzen
Um sich auf die Fragen so gut wie möglich einzustellen, sollte sich der Bewerber mit einigen Grundtechniken vertraut machen, raten Personalexperten. Bei unerwarteten Fragen ist es oft hilfreich, erst einmal Zeit zu gewinnen, um sich eine vernünftige Antwort zu überlegen. So kann man in der Antwort die gestellte Frage zunächst wiederholen("Wenn ich Sie richtig verstanden habe..."). Auch Rückfragen zu Teilbereichen einer Frage ("Ist diese Frage jetzt bezogen auf...") verschaffen einen gewissen zeitlichen Spielraum und zwingen den Fragesteller bestenfalls dazu, seine Fragen zu präzisieren, was die Beantwortung in der Regel einfacher macht. Auf offene oder unterschwellige Unterstellungen in Fragen, wie etwa Fragen nach einer langen Studiendauer, sollten Bewerber aktiv reagieren. Ziel muss dabei sein, die Unterstellung sachlich zu entkräften oder abzuschwächen. Wer hier nur Rechtfertigungen anbietet, akzeptiert die implizierte Unterstellung ("zu kurz in der Firma" oder "zu lange studiert") offenbar.
Unzulässige Fragen nicht beantworten
Es gibt aber auch eine Reihe von Fragen, die in die gesetzliche geschützte Privatsphäre eingreifen und daher vom Bewerber nicht beantwortet werden müssen. Dazu gehören etwa Fragen nach der Zugehörigkeit zu einer Partei oder Gewerkschaft, zu einer Religion, die finanziellen Verhältnisse, Schwangerschaft oder Familienplanung und der Gesundheitszustand. Auch wenn der Bewerber hier lügen sollte, kann er arbeitsrechtlich dafür später nicht belangt werden.
J. Ollenik, September 2007
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