Prävention + Vorsorge

    BAföG in der Ausbildung: Geld vom Staat für Azubis

    Inhalt:

    BAföG? Das gibt es doch nur für Studierende! Stimmt nicht. In Deutschland hat Bildung einen hohen Stellenwert. Damit die Ausbildung nicht an der finanziellen Situation scheitert, gibt es Unterstützung vom Staat. Ob Studium an der Hochschule oder klassische Betriebsausbildung: Für die meisten Ausbildungsformen gibt es eine passende Ausbildungsförderung. In diesem Ratgeber geben wir einen Überblick über die wichtigsten Förderprogramme von BAföG bis zum Bildungskredit. 

    AUF EINEN BLICK

    Das Wichtigste zum Thema BAföG und Co. in der Ausbildung

    • Azubis bekommen bis zu 992 Euro vom Staat

      Der Höchstsatz beim BAföG für Auszubildende beträgt 992 Euro monatlich (2025). Zusätzlich dürfen Auszubildende bis zu 556 Euro im Monat anrechnungsfrei dazuverdienen.

    • Nur Auszubildende bis 45 Jahre bekommen BaföG

      Für BaföG in der Ausbildung gilt eine Altersgrenze: Sie dürfen bei Ausbildungsbeginn nicht älter als 45 Jahre sein.  

    • Es gibt weitere Fördermöglichkeiten für die Ausbildung

      Auch die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder ein Bildungskredit können Auszubildende finanziell unterstützen. 

    Wer hat Anspruch auf BAföG in der Ausbildung?

    Dass BAföG ausschließlich für Studierende gedacht ist, ist ein weit verbreiteter Irrtum. Auch viele Auszubildende haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Förderung. Dabei kommt es auf die Art der Ausbildung an: Duale Ausbildungen, wie beispielsweise betriebliche Ausbildungen, können nicht mit BAföG gefördert werden – schulische Ausbildungen hingegen schon. 

    Voraussetzungen für BAföG

    Voraussetzung ist, dass Sie bei Ausbildungsbeginn jünger als 45 Jahre alt sind. Wenn Sie eine weiterführende allgemeinbildende Schule besuchen, gibt es eine weitere Bedingung: Sie dürfen nicht mehr bei Ihren Eltern wohnen. Für Schülerinnen und Schüler eines Berufskollegs oder einer Berufsfachschule gilt diese Einschränkung nicht. 

    Sie erhalten BAföG, wenn Sie … 

    • ... bei Ausbildungsbeginn jünger als 45 Jahre alt sind. 
    • ... ein Berufskolleg oder eine Berufsfachschule besuchen.
    • ... Schüler an einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule sind und nicht mehr bei Ihren Eltern wohnen. 

    Diese Ausbildungen werden durch BAföG gefördert

    • Studium an Hochschulen 

    • Besuch von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen 

    • Besuch von Fachschul-, Fachoberschul- und Berufsfachschulklassen 

    • Besuch von Berufsaufbauschulen 

    • Besuch von Abendhauptschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien 

    • Besuch von Berufskollegs 

    • Besuch von höheren Fachschulen und Akademien 

    • Besuch von privaten Berufsakademien 

    Diese Ausbildungen werden nicht mit BAföG gefördert

    • Betriebliche oder überbetriebliche Ausbildungen – sogenannte Ausbildungen im Dualen System und an Berufsschulen 

    Wie viel BAföG steht Ihnen in der Ausbildung zu?

    Machen Sie eine schulische Ausbildung und haben einen Anspruch auf BAföG? Perfekt! Natürlich hoffen Sie auf den Höchstsatz. Wie viel Förderung Ihnen tatsächlich zusteht, lässt sich mit dem BAföG-Rechner herausfinden und ist abhängig von Ihrem Bedarf. In der Regel setzt sich dieser zusammen aus: 

    • dem Grundbedarf 
    • einer Wohnpauschale 
    • einem Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung

    Für Auszubildende mit Kindern gibt es zudem einen Kinderbetreuungszuschlag, der nicht zurückgezahlt werden muss. 

    Die genaue Höhe des Bedarfs wurde vom Gesetzgeber für BAföG-Berechtigte einheitlich festgelegt. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat eine tabellarische Übersicht veröffentlicht, aus der die Bedarfssätze hervorgehen. Vom ermittelten Bedarf wird meistens noch einiges abgezogen. 

    Neben dem Einkommen der Eltern fließen weitere Faktoren in die Berechnung ein, wie die Anzahl der Geschwister, das eigene Einkommen und Vermögen sowie die Kosten für die eigene Wohnung

    So können beispielsweise Studierende ohne Kind, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, seit dem Wintersemester 2024 bis zu 992 Euro monatlich erhalten. Auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung können Sie sich einige Rechenbeispiele ansehen und im Anschluss online BAföG beantragen

    Aufstiegs-BaföG: Finanzielle Unterstützung für Ihre berufliche Weiterbildung

    Eine staatliche Förderung gibt es nicht nur für die Ausbildung, sondern auch für berufliche Weiterbildungen. Das Aufstiegs-BAföG, früher als Meister-BAföG bekannt, richtet sich an Menschen, die sich beruflich weiterqualifizieren möchten, beispielsweise zum Meister, Techniker oder Fachwirt. 

    Was wird gefördert?

    Das Aufstiegs-BAföG unterstützt Sie bei den Kosten für Lehrgänge und Prüfungen. Seit dem 1. Januar 2025 werden die gesamten Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu einem maximalen Gesamtbetrag von 15.000 Euro finanziert. Davon sind 50 Prozent ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, und 50 Prozent ein zinsgünstiges Darlehen. 

    Zusätzlicher Bonus bei bestandener Prüfung:

    Wenn Sie die Fortbildungsprüfung erfolgreich abschließen, werden Ihnen 50 Prozent des noch nicht zurückgezahlten Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen. Das bedeutet, Sie müssen nur die Hälfte des noch ausstehenden Betrags zurückzahlen. 

    Unterhaltsbeitrag bei Vollzeitfortbildungen:

    Für Teilnehmende an Vollzeitfortbildungen gibt es zusätzlich einen monatlichen Unterhaltsbeitrag. Dieser beträgt maximal 1.019 Euro für Alleinstehende. Verheiratete Personen oder Personen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft erhalten zusätzlich 235 Euro monatlich. Für jedes Kind wird ein weiterer Betrag von 235 Euro monatlich gezahlt. Alleinerziehende erhalten zudem einen Kinderbetreuungszuschlag von 150 Euro pro Monat und Kind. 

    Weitere Informationen und Antragsformulare zum Aufstiegs-BAföG finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung oder bei den zuständigen Ämtern für Ausbildungsförderung

    BAföG in der Ausbildung: Hier finden Sie die wichtigsten Infos

    • BAföG wird grundsätzlich für die gesamte Dauer der Ausbildung gezahlt. 

    • Anders als bei Studierenden wird Schülern die BAföG-Rückzahlung nach der Ausbildung erlassen. 

    • Mit dem BAföG-Rechner können Sie online Schritt für Schritt überprüfen, ob für Sie ein Anspruch besteht. 

    • Auskunft zur tatsächlichen Höhe des Förderbetrages sowie eine umfassende Beratung erhalten Sie beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung

    • Weitere Informationen zum BAföG-Antrag und Tipps zur Antragstellung gibt es auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

    Schützen Sie Ihr Einkommen bereits in der Ausbildung: mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung

    Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt, denn: Jeder Vierte wird im Laufe seines Lebens irgendwann berufsunfähig. Es kann also auch Sie treffen. Unterstützung vom Staat gibt es dann – vor allem für Jüngere – kaum. Zudem ist die staatliche Erwerbsminderungsrente kaum höher als das Bürgergeld. Würde Ihnen das zum Leben reichen? 

    Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie diese Einkommenslücke schließen. Als junger Mensch profitieren Sie beim Abschluss von geringeren Beiträgen – und das über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg. 

    Jetzt Beitrag berechnen

    Auf der Suche nach mehr Informationen? Gerne beraten Sie die R+V-Versicherungsprofis persönlich. 

    Jetzt Beratungstermin vereinbaren

    Berufsausbildungbeihilfe (BAB) und Bildungskredit

    Weitere Finanzierungsmöglichkeiten für Ihre Ausbildung

    Neben dem BAföG gibt es zwei weitere wichtige Finanzierungsmöglichkeiten für Auszubildende: Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und den Bildungskredit. Die BAB unterstützt Azubis, die aufgrund der Entfernung zur Ausbildungsstätte nicht bei ihren Eltern wohnen können. Der Bildungskredit bietet eine flexible Finanzierungsoption, die nach der Ausbildung zurückgezahlt werden muss. 

    Berufsausbildungsbeihilfe (BAB): Wer hat Anspruch darauf?

    Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist eine staatliche Förderung für junge Menschen, die eine Berufsausbildung beginnen möchten und dabei finanzielle Unterstützung benötigen. Wenn Sie eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf machen, können Sie BAB beantragen. Voraussetzung ist, dass Sie nicht mehr bei Ihren Eltern wohnen, weil der Ausbildungsbetrieb zu weit vom Elternhaus entfernt liegt. Als Faustregel gilt hier rund eine Stunde Fahrzeit pro Weg. 

    Mehr Geld in der Tasche dank BAB

    Die Höhe der Förderung hängt von Ihren individuellen Umständen ab und liegt seit August 2024 bei höchstens 822 Euro. Bei der Berechnung der Berufsausbildungsbeihilfe wird Ihr Jahreseinkommen berücksichtigt sowie das Ihrer Eltern und Ihres Ehe- oder Lebenspartners, jedoch nicht in voller Höhe: Allen Beteiligten steht ein bestimmter Grundfreibetrag zu. Für Sie sind das 80 Euro monatlich, für Ihre verheirateten Eltern 2.540 Euro und für Ihren Lebenspartner 1.690 Euro.  

    Nur das nach Abzug dieses Freibetrages zur Verfügung stehende Einkommen darf für die Berechnung Ihrer Berufsausbildungsbeihilfe berücksichtigt werden. 

    Wann können Sie BAB beantragen?

    BAB wird grundsätzlich nur für die erste Berufsausbildung geleistet. Es ist wichtig, den Antrag auf Förderung rechtzeitig zu stellen – am besten noch vor Beginn Ihrer Ausbildung. 

    Bei Bewilligung des Antrags wird Ihnen das Geld rückwirkend nur bis zum Monat der Antragstellung gezahlt. Wenn Ihre Ausbildung also beispielsweise am 1. August begonnen hat, Sie Ihren Antrag aber erst am 15. September gestellt haben, erhalten Sie die Leistungen nur rückwirkend bis zum 1. September. Der ganze Monat August geht Ihnen dann verloren und wird nicht berücksichtigt. 

    Das wird durch BAB gefördert

    Das wird nicht durch BAB gefördert

    • Schulische Ausbildungen 

    • Berufsausbildungen in Verbindung mit einem Studium 

    BAB: Das Wichtigste in Kürze

    • Informationen und Anträge zur BAB erhalten Sie bei den örtlichen Arbeitsagenturen und den dortigen Berufsinformationszentren. 
    • Wenn Sie wissen wollen, ob Sie voraussichtlich berechtigt sind, Berufsausbildungsbeihilfe zu erhalten, hilft Ihnen der BAB-Rechner der Bundesagentur für Arbeit weiter. 

    Ausbildung mit dem Bildungskredit der Bundesregierung finanzieren

    Eine weitere Möglichkeit, Ihre Ausbildung flexibel zu finanzieren, ist der staatlich geförderte Bildungskredit.

    Was ist der Bildungskredit?

    Mit dem Bildungskreditprogramm der Bundesregierung haben volljährige Schüler und Studierende die Chance, finanzielle Unterstützung in Form eines einfachen und zinsgünstigen Kredits zu erhalten – und das auch in fortgeschrittenen Phasen der Ausbildung. Gefördert werden Ausbildungen an den Ausbildungseinrichtungen, die auch vom Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) anerkannt sind. 

    Voraussetzungen, um den Bildungskredit zu erhalten

    • Volljährigkeit: Der Antragsteller muss volljährig sein. 
    • Ausbildungsphase: Schüler müssen im vorletzten oder letzten Jahr einer berufsqualifizierenden Ausbildung sein oder bereits einen Abschluss haben. Studierende müssen sich in einer fortgeschrittenen Phase befinden, z.B. nach bestandener Zwischenprüfung. 
    • Altersbeschränkung: Der Kredit wird bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres gewährt. 
    • Staatsangehörigkeit: In erster Linie wird der Kredit Deutschen im Sinne des Grundgesetzes gewährt. Ausländer können ihn unter bestimmten Bedingungen erhalten. 
    • Förderfähigkeit: Nur Ausbildungen, die im Förderbereich des BAföG sind, werden unterstützt. 
    • Kein Rechtsanspruch: Der Kredit wird aus einem begrenzten Budget vergeben. 

    So funktioniert der Bildungskredit

    Die Finanzierung des Bildungskredits wird über die Kreditanstalt für Wiederaufbau abgewickelt. Sie können ein Kreditvolumen von 1.000 bis maximal 7.200 Euro beantragen. Der Bildungskredit wird dann monatlich im Voraus in Raten von 100 Euro, 200 Euro oder 300 Euro ausbezahlt.  

    Innerhalb einer Ausbildung können bis zu 24 Monatsraten bewilligt werden. Die Zahl der Monatsraten kann aber auch darunter liegen. Das ist dann empfehlenswert, wenn Sie sich die Option offenhalten möchten, später einen weiteren Kredit bis zur Obergrenze von 24 Raten zu beantragen. Eine weitere Aufteilung der Raten ist allerdings nicht möglich. Ab dem ersten Auszahlungstag fallen Zinsen an.  

    Den Bildungskredit müssen Sie innerhalb einer Frist von vier Jahren in monatlichen Raten von 120 Euro zurückzahlen. Die Frist beginnt mit der Auszahlung der ersten Rate. Der Kredit kann aber auch vorab ganz oder teilweise zurückgezahlt werden. 

    Diese Ausbildungen werden durch den Bildungskredit gefördert.

    • Der Bildungskredit fördert Ausbildungen an Ausbildungsstätten, die im Förderbereich des BAföG sind. 

    • Schulische Ausbildungen: Vollzeit-Ausbildungen an schulischen Einrichtungen, die nach dem BAföG förderfähig sind, insbesondere im vorletzten oder letzten Jahr der Ausbildung. 

    • Studien: Bachelor-, Master- oder Diplomstudiengänge, auch im Ausland, wenn diese einer inländischen Ausbildung gleichwertig sind. 

    • Praktika: Praktika im In- oder Ausland, die im Rahmen eines Studiums absolviert werden. 

    • Zusatz- und Aufbaustudien: Studien, die auf einen bereits erworbenen Abschluss aufbauen. 

    Das wird nicht durch den Bildungskredit gefördert

    • Promotionsstudiengänge: Diese werden nicht als weitere Ausbildung im Sinne der Förderbestimmungen betrachtet. 

    • Referendariate: Das Referendariat gilt nicht als Ausbildung im Sinne der Förderbestimmungen, da es nach dem Ersten Staatsexamen abgeschlossen ist. 

    • Teilzeit- und berufsbegleitende Studiengänge: Der Bildungskredit wird nur für Vollzeitstudiengänge gewährt. 

    • Gasthörerstatus: Gasthörer sind nicht förderfähig, da sie keinen berufsqualifizierenden Abschluss anstreben. 

    • Studienvor- und nachbereitende Praktika: Diese Praktika sind nicht förderfähig. 

    • Prüfungswiederholungen zur Verbesserung: Wiederholungen zur Verbesserung einer bestandenen Prüfung werden nicht gefördert. 

    Anders als beim BAföG besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Bildungskredits, denn die Mittel sind begrenzt. Sie werden jährlich vom Bundesministerium für Bildung und Forschung vorgegeben. 

    Der Bildungskredit: Das Wichtigste in Kürze

    Im Gegensatz zu BAföG wird der Bildungskredit unabhängig vom eigenen Einkommen und Vermögen sowie dem der Eltern und des Ehe- bzw. Lebenspartners gewährt. Weitere Informationen gibt es auf der Seite des Bundesverwaltungsamtes

    Berufsunfähig während der Ausbildung? Was steht Ihnen zu?

    Sie haben die richtige Finanzierung für Ihre Ausbildung gefunden und verdienen jetzt endlich Ihr eigenes Geld! Doch dann geschieht das Unvorstellbare: Sie haben einen Unfall und können Ihren Beruf nicht mehr ausüben. Wenn Sie keine private Absicherung getroffen haben, sind Sie jetzt auf die Erwerbsminderungsrente vom Staat angewiesen. Und die ist so niedrig, dass sie zum Leben kaum reicht. 

    Die BU-Versicherung für Schüler und Studierende

    Die gute Nachricht: Auch für Schüler und Studierende gibt es eine günstige Absicherung gegen Berufsunfähigkeit. 

    Zur R+V-Berufsunfähigkeitsversicherung

    Je jünger, desto günstiger!

    Wenn Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung bereits als junger Mensch abschließen, profitieren Sie von geringen Beiträgen – ein Leben lang. 

    Jetzt Beitrag berechnen

    Für besonders Begabte: Das Weiterbildungsstipendium nach der Ausbildung

    Besonders talentierte und motivierte Berufseinsteiger haben nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung die Chance, ein Weiterbildungsstipendium vom Bundesministerium für Bildung und Forschung zu erhalten. 

    Gefördert werden Absolventen einer dualen Berufsausbildung

    • die das Alter von 25 Jahren noch nicht erreicht und 
    • die ihre Ausbildung mit „sehr gut“ abgeschlossen haben. 

    Über drei Jahre hinweg werden finanzielle Hilfen von insgesamt bis zu 9.135 Euro für Weiterbildungsmaßnahmen gezahlt. Der Empfänger der Begabtenförderung muss sich dabei selbst an den Kosten der Weiterbildung beteiligen – allerdings liegt der Eigenanteil nur bei zehn Prozent je Fördermaßnahme. Als kleine Starthilfe gibt es einen IT-Bonus von 250 Euro für die Anschaffung eines Computers. 

    Das wird durch das Weiterbildungsstipendium gefördert

    • fachliche Weiterbildungen und Aufstiegsfortbildungen, z. B. zum Meister oder Fachwirt 

    • ein berufsbegleitendes Studium, das auf einer Ausbildung oder aktueller Berufstätigkeit aufbaut 

    • fachübergreifende Weiterbildungen, wie Software-Kurse oder Projektmanagement 

    Das wird nicht durch das Weiterbildungsstipendium gefördert

    • Betriebliche oder überbetriebliche Ausbildungen – sogenannte Ausbildungen im Dualen System

    Das Weiterbildungsstipendium: Das Wichtigste in Kürze

    Wer sich nach erfolgreicher Ausbildung beruflich weiterentwickeln möchte, für den ist das Weiterbildungsstipendium genau richtig. Die finanzielle Unterstützung soll junge Fachkräfte ermutigen, durch Weiterbildung den Grundstein für ihren beruflichen Erfolg zu legen. Weitere Informationen gibt es auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

    FAZIT

    BAföG, BAB und Bildungskredit bieten vielfältige Unterstützung für Auszubildende

    Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um während der Ausbildung finanzielle Unterstützung zu erhalten, um den Lebensunterhalt zu sichern und sich voll auf die berufliche Entwicklung konzentrieren zu können. Wer sich frühzeitig über die verschiedenen Fördermöglichkeiten wie das BAföG, die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und das Weiterbildungsstipendium informiert und die entsprechenden Anträge stellt, kann die eigene Ausbildung erfolgreich und ohne finanzielle Sorgen gestalten. 

    FAQs

    Häufige Fragen und Antworten zum Thema BAföG in der Ausbildung

    Das BAföG fördert die erste Ausbildung an berufsbildenden Schulen, Kollegs, Akademien und Hochschulen. 

    Die Förderung für Auszubildende kann für die komplette Dauer der jeweiligen Ausbildung gewährt werden – also meist zwischen 2 und 3,5 Jahren. 

    BAföG wird für die Dauer der Regel-Ausbildungsdauer der jeweiligen Schule gezahlt. Bei weiterführender Ausbildung (z. B. Fachschule oder Meisterschule) kann die Förderung entsprechend verlängert werden. 

    Beim Aufstiegs-BAföG (früher: Meister-BAföG) erfolgt die Förderung bis zum Abschluss bzw. bis zur maximalen Dauer des jeweiligen Fortbildungsganges, also häufig 1 bis 3 Jahre. 

    Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) wird für die gesamte Dauer der ersten Berufsausbildung gezahlt, also in der Regel 2 bis 3,5 Jahre. 

    Verlängerungen sind unter bestimmten Umständen (z. B. bei Krankheit, Kindererziehung) grundsätzlich bei allen diesen Förderungen möglich. 

    Voraussetzung ist, dass die Auszubildenden keine hinreichenden eigenen Mittel haben, um die Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten zu tragen. Einkommen und Vermögen der Auszubildenden sowie das Einkommen der Eltern oder des Ehepartners dürfen bestimmte Freibeträge nicht übersteigen. 

    Es gibt für BAföG keine feste Antragsfrist. Grundsätzlich gilt aber: Je früher, desto besser. Denn die Bearbeitung kann einige Wochen dauern. Außerdem sollten Sie diese Punkte beachten: 

    • Erstantrag: BAföG wird erst ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag eingeht – selbst wenn Sie schon vorher anspruchsberechtigt gewesen wären. Es lohnt sich also, den Antrag vor Beginn des Ausbildungs- oder Studienabschnitts einzureichen, damit Ihnen keine Förderbeiträge verloren gehen. 
    • Folgeantrag: Damit Ihre Förderung ohne Unterbrechung weiterläuft, sollten Sie den Antrag mindestens zwei bis drei Monate vor Ablauf des aktuellen Bewilligungszeitraums stellen. 
    • Rückwirkender Antrag: Ein rückwirkender Antrag ist nicht möglich – Sie erhalten  BAföG erst ab dem Monat, in dem Ihr Antrag eingegangen ist. 

    Seit dem 1. Januar 2025 gilt für das Aufstiegs-BAföG (ehemals Meister-BAföG): 

    • Die gesamten Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu einem maximalen Gesamtbetrag von 15.000 Euro werden finanziert. 
    • 50 Prozent des Betrages sind ein Zuschuss, 50 Prozent ein Darlehen. 
    • Wenn Sie die Fortbildungsprüfung bestehen, werden Ihnen 50 Prozent des noch nicht zurückgezahlten Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren beim Aufstiegs-BAföG erlassen. Sie müssen dann also nur die Hälfte des ausstehenden Betrags zurückzahlen. 

    Für Vollzeitfortbildungen gilt Folgendes: 

    • Alleinstehende erhalten einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von maximal 1.019 Euro. 
    • Verheiratete Personen oder Personen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft erhalten zusätzlich 235 Euro monatlich. 
    • Für jedes Kind wird ein weiterer Betrag von 235 Euro monatlich gezahlt. 
    • Alleinerziehende erhalten einen Kinderbetreuungszuschlag von 150 Euro pro Monat und Kind. 

    Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen BAföG-Antrag einzureichen: 

    • online über das BAföG-Digital-Portal 
    • per Post an Ihr zuständiges BAföG-Amt 
    • persönlich beim BAföG-Amt Ihrer Hochschule oder Ihres Wohnorts. Hier empfiehlt es sich, vorher einen Termin zu vereinbaren. 

    Die Berufsausbildungsbeihilfe ist eine finanzielle Unterstützung der Agentur für Arbeit für Auszubildende, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen können und eine duale Ausbildung absolvieren. 

    Das sind die Voraussetzungen für den Anspruch auf BAB

    • betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung 
    • eigene Wohnung, weil die Ausbildungsstätte zu weit vom Elternhaus entfernt ist (mindestens eine Stunde Fahrtzeit) 
    • finanzielle Bedürftigkeit, d. h. die Ausbildungsvergütung reicht nicht aus, um den Lebensunterhalt zu decken 
    • erstmalige Berufsausbildung (bei einer zweiten Ausbildung besteht in der Regel kein Anspruch) 

    Um herauszufinden, ob Sie einen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) haben, können Sie den BAB-Rechner der Bundesagentur für Arbeit nutzen. 

    Nein, BAföG gibt es nicht nur für Studierende, sondern auch für andere Ausbildungswege. Je nach Ausbildungsform gibt es verschiedene Arten von BAföG: 

    • Schüler-BAföG: für Schüler, die eine weiterführende Schule, Berufsfachschule oder Fachschule besuchen. 
    • Studenten-BAföG: für Studierende an Universitäten, Fachhochschulen und Akademien. 
    • Schüler-BAföG: für Fachschüler, die eine weiterführende Schule oder eine berufliche Ausbildung absolvieren. 
    • Aufstiegs-BAföG (ehemals Meister-BAföG): Für Personen, die eine berufliche Fortbildung anstreben, z. B. zum Meister, Techniker, Erzieher oder Fachwirt. 

    Ja, BAföG können Sie auch für eine Ausbildung im Ausland beantragen. Das sogenannte Auslands-BAföG unterstützt Schüler und Studierende, die einen Teil oder ihre gesamte Ausbildung im Ausland absolvieren.  

    • Gefördert werden Schulaufenthalte, Studium oder Praktika im Ausland. 
    • In der Regel muss die Ausbildung mindestens ein halbes Jahr (oder ein Semester) dauern. Bei einem Praktikum sind auch 12 Wochen möglich. 
    • Die ausländische Bildungseinrichtung muss mit einer deutschen Schule oder Hochschule vergleichbar sein. 
    • Innerhalb der EU kann ein komplettes Studium gefördert werden, außerhalb Europas meist nur zeitweise Aufenthalte. Hier können außerdem Kenntnisse der jeweiligen Sprache erforderlich sein. 
    • Der Auslandsaufenthalt muss auf die Ausbildung in Deutschland anrechenbar sein (z. B. im Rahmen eines Hochschulstudiums). 

    Eine Liste der zuständigen Auslandsämter finden Sie auf den Seiten des Bundesbildungsministeriums. Da die Bearbeitung des Auslands-BAföG länger dauern kann, sollten Sie es mindestens sechs Monate vor dem geplanten Aufenthalt beantragen

    Ja. Bei BAföG und Kindergeld handelt es sich um zwei verschiedene Leistungen, die Sie gleichzeitig und unabhängig voneinander beziehen können. 

    Das Kindergeld wird bis zum 25. Lebensjahr gezahlt, wenn sich das Kind in einer Erstausbildung oder einem Studium befindet – unabhängig davon, ob es BAföG erhält. Auch während eines Masterstudiums oder einer Weiterbildung kann Kindergeld gezahlt werden, wenn die Erstausbildung noch nicht abgeschlossen ist.  

    Schüler-BAföG oder Studenten-BAföG beeinflusst den Kindergeldanspruch nicht – die Eltern erhalten das Kindergeld weiterhin. 

    Ihr zuständiges BaföG-Amt können Sie online, telefonisch, persönlich sowie per E-Mail und per Post kontaktieren. Welches Amt zuständig ist, hängt von der Art Ihrer Ausbildung und vom Ort Ihrer Ausbildungsstätte ab. 

    Hochschulstudium: Das für Ihre Hochschule zuständige BaföG-Amt ist oft an das Studierendenwerk angegliedert. Kontaktdaten finden Sie auch auf der Website Ihres Bundeslandes oder Ihrer Hochschule sowie auf dem offiziellen BAföG-Portal www.bafoeg.de

    Schüler-BaföG: Hier ist das BaföG-Amt am Ort der Schule, am eigenen Wohnort oder am Wohnort der Eltern zuständig: 

    • Am Ort der Schule, wenn es sich um Abendgymnasium, Kolleg, eine Höhere Fachschule (im Sinne des BAföG!) oder eine Akademie handelt 
    • Am eigenen Wohnort, wenn  
      • die Eltern nicht in Deutschland oder an unterschiedlichen Orten wohnen 
      • die Eltern verstorben oder nicht mehr sorgeberechtigt sind 
      • Sie verheiratet sind oder waren 
      • Sie Ihre Ausbildung an einer Fachschule machen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt 
    • In allen anderen Fällen ist das BaföG-Amt am Wohnort der Eltern zuständig. 

    Auslandsaufenthalt: Jedes Land hat ein zuständiges BaföG-Amt. Hier finden Sie eine Liste mit den Ämtern und den ihnen zugeteilten Ländern

    Jetzt Vorsorge-Check starten!

    Wir bieten Ihnen einen unverbindlichen Vorsorge-Check und blicken gemeinsam auf die drei relevanten Vorsorgefelder: Einkommensschutz, Altersvorsorge und Gesundheitsvorsorge.

    Zum Vorsorge-Check

    Produkte zu diesem Ratgeber-Artikel

    Das könnte Sie auch interessieren

    Zuletzt aktualisiert: April 2025

    R+V-Team

    Mehr als nur die Versicherung! Das R+V-Team schreibt über Erfahrungen sowie Kenntnisse rund um die Produktpalette der R+V. So arbeitet ein bunt gemischtes Team daran, die Faszination und das Wissen für alles rund um das Thema Versicherungen zu teilen.