In der Ausbildung muss man nicht zwangsläufig nur mit der in der Regel niedrigen Vergütung auskommen. Der Staat bietet gleich mehrere Programme, mit denen er Azubis finanziell unter die Arme greift. Wir stellen Berufsausbildungsbeihilfe & Co vor.
BAföG
Auszubildende haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Außer einem Studium kann nämlich auch der Besuch von:
- weiterführenden allgemeinbildenden Schulen
- Berufsfachschulen
- Fachschul-, Fachoberschul- und Berufsfachschulklassen
- Berufsaufbauschulen
- Abendhauptschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien
- Kollegs
- höheren Fachschulen und Akademien
gefördert werden. Betriebliche oder überbetriebliche Ausbildungen - sogenannte Ausbildungen im dualen System - werden allerdings nicht gefördert. Voraussetzung für den Bezug von BAföG ist, dass der Auszubildende bei Beginn der Ausbildung jünger als 30 Jahre ist. Ausnahmen gibt es, wenn etwa die Erziehung von Kindern oder die Betreuung kranker naher Angehöriger ein Überschreiten dieser Altersgrenze rechtfertigen. Die Berechnung des BAföG richtet sich nach pauschalen Bedarfsbeträgen. Eigenes Einkommen und Vermögen des Auszubildenden werden ebenso wie das Einkommen der Eltern und eines möglichen Ehegatten angerechnet. Auch fließt die Art der Ausbildung in die Berechnung mit ein. Dabei werden in der Regel ein Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag sowie Mietkostenzuschlag gezahlt. BAföG wird grundsätzlich für die gesamte Dauer der Ausbildung geleistet. Schüler der oben genannten Schulen erhalten das BAföG - anders als das zinslose Darlehen von Studenten - als nicht zurückzuzahlenden Zuschuss. Weitere Informationen über BAföG und Tipps zur Antragstellung gibt das Bundesministerium für Bildung und Forschung auf der Webseite
www.das-neue-bafoeg.de Link zu: Bundesministerium für Bildung und Forschung, www.das-neue-bafoeg.de.
Beihilfe zur Berufsausbildung
Diese Förderung erhalten Auszubildende, die entweder eine duale Berufsausbildung oder eine Ausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung in einem anerkannten Beruf absolvieren. Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Auszubildende nicht mehr bei den Eltern wohnt, weil der Ausbildungsbetrieb zu weit vom Elternhaus entfernt ist. Als Faustregel gilt hier etwa eine Stunde Fahrzeit pro Weg. Eine Ausnahme wird dabei für Auszubildende gemacht, die über 18 Jahre alt sind oder verheiratet oder Vater oder Mutter eines oder mehrerer Kinder sind. Hier wird die Beihilfe zur Berufsausbildung (
BAB) auch dann gezahlt, wenn das Elternhaus in "erreichbarer Nähe ist". Die
BAB wird über die gesamte Dauer der Ausbildung gezahlt. Es ist wichtig, den Antrag rechtzeitig - am besten noch vor Beginn der Ausbildung - zu stellen, denn bei einer Bewilligung des Antrags wird das Geld nur rückwirkend bis zum Monat der Antragstellung gezahlt.
Die Höhe der Förderung richtet sich laut Arbeitsagentur "nach der Art der Unterbringung". Dabei werden das Einkommen des Auszubildenden ebenso wie das Jahreseinkommen der Eltern und eines möglichen Ehegatten oder Lebenspartners angerechnet. Es gibt allerdings auch Freibeträge. Wie viel Zuschuss die Arbeitsagentur dann letztendlich gewährt, hängt von den individuellen Umständen (etwa die Kosten für das Zimmer/Wohnung) ab. Informationen und Anträge zur
BAB gibt es bei den örtlichen Arbeitsagenturen und den dortigen Berufsinformationszentren. Letztere haben ein Computerprogramm mit dem man sich unverbindlich ausrechnen lassen kann, ob man überhaupt Anspruch auf das
BAB hat.
Bildungskredit
Einen Bildungskredit erhalten Schüler, die bereits über einen berufsqualifizierenden Abschluss verfügen oder diesen mit dem Abschluss ihrer gegenwärtigen schulischen Ausbildung erlangen werden und die sich im vorletzten oder letzten Jahr dieser Ausbildung befinden. Voraussetzung für die Gewährung des Kredits ist die Volljährigkeit des Antragstellers. Eigenes Einkommen oder Vermögen oder das der Eltern wird dabei nicht angerechnet.
Der Bildungskredit wird monatlich im Voraus in Raten von 300 Euro ausbezahlt. Abgewickelt wird die Finanzierung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau. Innerhalb einer Ausbildung können bis zu 24 Monatsraten bewilligt werden. Die Zahl der Monatsraten kann auch darunter liegen. Das ist dann empfehlenswert, wenn man sich die Option offen halten will, später einen weiteren Kredit bis zur Obergrenze von 24 Raten zu beantragen. Eine weitere Aufteilung der Raten ist allerdings nicht möglich. Dabei ist der Kredit von Beginn der Auszahlung an zu verzinsen. Bis zum Beginn der Rückzahlung werden die Zinsen jedoch gestundet. Der Zinssatz liegt bei einem Prozent über dem Euribor (Zinssatz, den europäische Banken voneinander beim Handel von Einlagen mit einer festgelegten Laufzeit von einer Woche sowie zwischen einem und zwölf Monaten verlangen) mit einer Laufzeit von sechs Monaten.
Der Bildungskredit ist innerhalb einer Frist von vier Jahren in monatlichen Raten von 120 Euro an die Kreditanstalt für Wiederaufbau zurückzuzahlen. Die Frist beginnt mit der Auszahlung. Der Kredit kann aber auch vorab ganz oder teilweise zurückgezahlt werden.
Das Bundesverwaltungsamt hat für Fragen zum Bildungskredit eine
Hotline unter der Telefonnummer 022899 358-492 eingerichtet. Weiterführende Informationen über den Kredit und die Antragsstellung gibt es auf der Webseite
www.bildungskredit.de Link zu: Bundesverwaltungsamt, www.bildungskredit.de.
Begabtenförderung
Unterstützung von der Begabtenförderung berufliche Ausbildung erhalten Absolventen einer dualen Berufsausbildung die jünger als 25 Jahre alt sind und ihren Abschluss mit besser als "gut" gemacht haben. Über drei Jahre hinweg werden finanzielle Hilfen von bis zu 1.700 Euro im Jahr für die fachbezogene berufliche, berufsübergreifende aber auch einer "allgemeinen, der Persönlichkeitsbildung dienenden" Weiterbildung gezahlt. Der Empfänger der Begabtenförderung muss sich dabei selbst mit 20 Prozent an den Kosten der Weiterbildung beteiligen. Die Obergrenze liegt hier bei 180 Euro im Jahr. Träger der Begabtenförderung ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Vor der Ausbildung
Der Staat unterstützt auch junge Menschen die auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz sind. Dafür muss der Antragssteller als Bewerber für einen Ausbildungsplatz bei der Arbeitsagentur gemeldet sein. Sie gewährt unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung für Reise- und Bewerbungskosten, Übergangsbeihilfen und Zuschüsse für einen notwendigen Umzug sowie eine "Ausrüstungsbeihilfe", die für Arbeitskleidung und Arbeitsgerät gezahlt wird. Wichtig ist es, die Anträge fristgerecht - also bei einem Umzug vor dem Ortswechsel - zu stellen. Weitergehende Informationen und die Bedingungen für eine Förderung bietet die Arbeitsagentur in ihrem Webportal unter
www.arbeitsagentur.de Link zu: Bundesagentur für Arbeit, www.arbeitsagentur.de.
Weitere Informationen zu diesem Thema
J. Ollenik, aktualisiert Januar 2010
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