Invalidität
Wenn die versicherte Person durch einen Unfall auf Dauer in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist (Invalidität), zahlen wir eine einmalige Kapitalleistung. Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Grad der Beeinträchtigung. Mit dieser Leistung können Sie
z. B. notwendige Anschaffungen, bauliche Veränderungen oder Umschulungsmaßnahmen finanzieren.
Beispiel:
Invaliditätsgrad 20% (
z. B. Verlust eines Daumens)
Versicherungssumme 100.000 EUR
Entschädigung: 20% aus der Versicherungssumme
= 20.000 EUR
Geleistet wird dabei ab dem geringsten messbaren Invaliditätsgrad nach der Gliedertaxe bzw. nach der Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit, wenn die Gliedertaxe nicht angewendet werden kann.
Zusätzlich kann gegen Prämienzuschlag eine Progression/Mehrleistung vereinbart werden, so dass dann die Entschädigungsleistung überproportional zum Invaliditätsgrad ansteigt. Mit unserem
Progressionsrechner können Sie Ihre Versicherungsleistung im Invaliditätsfall berechnen.